Kann eine Person die staatenlos ist aber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen?
2 Antworten
Jeder Ausländer, auch ein Staatenloser, kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und erhält sie auch, wenn bestimmte, vom Gesetzgeber vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Bist du wirklich staatenlos? Keinen Pass von seinem Heimatstaat mehr zu besitzen, heißt noch nicht staatenlos! Fast alle Menschen dieser Erde haben bei Geburt eine Staatsangehörigkeit erhalten und daher muss dieser Staat bestätigen, dass diese Staatsangehörigkeit durch welchen Umstand verloren ist oder aus einem anderen Grund aberkannt wurde. Dann hast du gute Aussichten für eine Einbürgerung, da Staatenlosigkeit vermieden werden soll.
Irgendeine Frau muss dich doch geboren haben; weißt du wo und wie sie heißt? Von dort musst du versuchen, eine Geburtsurkunde zu erhalten. Dann lässt sich weiter ermitteln, ob du durch Geburt eine Staatsangehörigkeit erhalten und ob du die zwischenzeitlich durch irgendeinen Umstand (z.B. illegale Auswanderung, Auflösung des Staates durch Kriegsereignisse) verloren hast.
Es gibt natürlich staatenlose Menschen, ich hatte vor meiner Einbürgerung einen Fremdenpass in dem es sogar offiziell vermerkt war
Ja, klar, warum nicht?
Es gelten dieselben Regeln und Voraussetzungen, wie für Ausländer, deren Staatsangehörigkeit feststeht. Die Staatenlosigkeit müsste vielleicht amtlich festgestellt werden. Das ist sicher für die Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bereits geschehen oder wird im Einbürgerungsverfahren gemacht.
Keinerlei Dokumente sind vorhanden. Auch keine Geburtsurkunde