Kann eine minderjährige Person eine Vollmacht erteilen?

5 Antworten

Warum soll sie nicht bevollmächitgen können? Die Frage ist nur, inwieweit diese Vollmacht wirkt.

Wenn der Erziehungsberechtigte zustimmt - und das ist ja dein Vater - gilt sie.

Ich bezweifle allerdings stark, dass die Krankenkasse eine Vollmacht über die Abfragung der Daten der Tochter durch den Vater abzufordern hat - darum geht es ja wohl - sondern die Daten einfach an den Erziehungsberechtigten rauszugeben hat.

Seh die Krankenkasse nicht zu streng. So ist das mit dieser komischen Datenverrechtlichung, von Zeit zu Zeit wird das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Natürlich kann sie das. Wieso auch nicht? Es sind immerhin ihre Daten um die es geht, sie ist mit 15 alt genug dafür.

Ronox  01.08.2018, 19:40
Wieso auch nicht?

Weil sie beschränkt geschäftsfähig ist.

picasso22  01.08.2018, 19:43
@Ronox

Es geht hier aber offenbar nur um den Schutz ihrer Daten nicht um irgendeinen Vertrag.

Nein kann sie nicht. Das würde auch kein Sinn machen, da dein Vater mit deiner Mutter der gesetzliche Vertreter ist (im Regelfall). Wenn die Krankenkasse dennoch darauf besteht, dann soll sie eben eine Vollmacht ausstellen, wenn die Krankenkasse dann Ruhe gibt.

Dennis15 
Fragesteller
 01.08.2018, 21:30

Das Problem ist das mein Vater Privatkranken versichert ist und meine Schwester über mein Mutter gesetzlich versichert ist. Da unsere Eltern geschieden sind, ist laut Krankenversicherung, die einzige Möglichkeit dass meine Schwester eine Vollmacht für meinen Vater ausstellt. Auf das Argument dass er Erziehungsberechtigter ist kam nur die Antwort dass er trotzdem eine Vollmacht braucht welche Aufgrund der neuen Datenschutzverordnung in dieser Situation Pflicht wäre. Und genau da ist ja die Frage ob diese Vollmacht dann gültig wäre? Weil egal ob sie alt genug ist oder nicht, sie ist immer noch minderjährig und die Eltern müssen immer noch die Fürsorgepflicht erfüllen zu der auch das gesundheitliche Wohl gehört.

Ich will mal stark bezweifeln, dass dies mit der DSVGO zusammenhängt.

Zum einen kann der Arzt dies beantworten, zum anderen darf deine Schwester dies selbst entscheiden, ob sie das (weiterhin) möchte und unterschreiben will.

Dennis15 
Fragesteller
 01.08.2018, 21:36

Es geht auch um Rechnungen und sonstigen Unterlagen bei der Krankenkasse und nicht um Gespräche beim Arzt. Und dadurch hängt das mit DSVGO durch aus zusammen, weil personenbezogene Daten und Informationen nicht weiter gegeben werden dürfen, was in diesem Fall an die Erziehungsberechtigten kein Sinn macht.

kabbes69  01.08.2018, 21:56
@Dennis15

oh ok. wenn deine Mutter als Versicherungsnehmer und Erziehungsberechtigte der mitversicherten Tochter ihrer Krankenkasse dies für den Vater erteilen müsste, da getrennte Wohnssitze, dann würde es mir noch einleuchten.

Die Schwester soll es machen, damit die Krankenkasse was in den Akten hat und Ruhe gibt. Man kann nicht immer alles auf sinnhaftigkeit prüfen,. In dem Fall kann aber mit der Unterschrift kein Schaden entstehen.

Das kann sie natürlich machen.