Kann eine Hochschule nach fast einem Jahr noch eine Prüfung aberkennen?
Ich mache seit rund zwei Jahren ein duales Studium und wechsle dabei zwischen der Hochschule und der praktischen Arbeit im Job hin und her. Insgesamt verbringe ich 4x3 Monate in der Praxis.
Jeder dieser dreimonatigen Abschnitte endet mit einer Prüfung, welche mit der Note an die Hochschule weitergeleitet wird.
Nun ist folgendes aufgetreten:
Bei der Prüfung im 1. Praxisabschnitt kam es zu einem Formfehler, da ich statt den laut Studienordnung benötigten zwei Prüfern nur einen Prüfer hatte, die Prüfung wurde gut bestanden. Die Dokumente mit meiner Note machen auch deutlich, dass es nur einen Prüfer gab und damit gegen die Studienordnung verstößt. Die Hochschule hat nach sechs Monaten die Note aus dieser Prüfung in meine Notenübersicht aufgenommen, dementsprechend also akzeptiert trotz Fehler (eingetragen wurde das im April 2024). Es ist fraglich ob der Fehler denen überhaupt aufgefallen ist oder ob durch Ermessen und der ohnehin guten Note ein Auge zugedrückt wurde.
Kann die Hochschule jetzt noch meine bestandene Prüfung aberkennen, wenn auffällt dass dort ein Formfehler vorlag?
3 Antworten
Solange du nicht auf die Idee kommst, das Prüfungsergebnis anzufechten, wird da nichts mehr passieren.
Ja, grundsätzlich kann die Hochschule eine Prüfung aberkennen, wenn ein Formfehler vorliegt. Allerdings kommt es darauf an, wie schwerwiegend der Fehler ist und ob die Hochschule dies bereits akzeptiert hat. Wenn der Fehler erst später bemerkt wird, könnte die Hochschule dennoch entscheiden, die Prüfung nicht zu annullieren, besonders wenn die Prüfung gut bestanden wurde und keine Benachteiligung vorliegt. Es ist ratsam, den Fall direkt mit der Hochschule zu klären.
Nein. Punkt.