Kann eine Apotheke eine Bedienung eines Kunden verweigern obwohl er sich korrekt & freundlich verhält?
6 Antworten
Ja, der Apotheker hat das Hausrecht und kann theoretisch jeden rauswerfen der ihm nicht passt. Wird er aber höchstwahrscheinlich nicht machen, da muss schon etwas vorfallen / vorgefallen sein.
Das würde ich eher verneinen.
Laut Apothekenbetriebsverordnung (§ 20 ApBetrO) hat der Apotherker ja eine Beratungs- und Informationspflicht.
So ganz ohne Grund dürfte das jetzt nicht gehen. Aber das würde ich mir erst mal von einem fachlich versierten Juristen bestätigen lassen.
Hey qugard
Die Pflicht hat der Apotheker bei Verkauf-Absicht.
Möchte der Apotheker grundsätzlich nicht verkaufen steht ihm das in Verbindung mit seinem Hausrecht zu.
... wirklich, und auch noch rund um die Uhr? Leider ist die Frage ja sehr dünn, vielleicht war ja schon Dienstschluß?
Selbstredend darf der das sollte dir dass öfter passieren kannst du ja onlineapotheken versuchen
... natürlich, warum sollte sie denn das nicht können dürfen?
Warum täten sie das? Es müsste wohl vorher irgendwas gewesen sein, das sie den Kunden nicht bedienen.
Als renitenter beleidigender Kunde schon vorher aufgefallen und Hausverbot.. und tschüß. Das dürfen sie.
Ansonsten:
Geld, Rezept.. tadah, los gehts.