Kann ein Wohnungseigentümer gezwungen werden für die Hausordnung eine Firma zu akzeptierne?

6 Antworten

Die Hausordnung umfasst mehr, als nur die Treppenhausreinigung.

Aber so etwas nur am Rande. Die Mehrheit entscheidet auch in einer Wohnungseigentümerversammlung. Wenn diese Mehrheit beschließt, das Treppenhaus durch eine Firma reinigen zu lassen, dann kann man zwar dennoch nach wie vor selber putzen, jedoch hat man sich unabhängig davon, an den Kosten der Treppenhausreinigung durch diese Firma zu beteiligen. Das führt in der Regel dazu, dass man die Treppenhausreinigung gänzlich der Firma überläßt.

Natürlich könnte die WE-Versammlung auch Ausnahmen beschließen, wenngleich das selten geschieht, weil es die Kontrolle sowie die Abrechnung unnötig verkompliziert.

Also, in kenne WEGs, die haben mit Beschluß für die Pflege gewerbliche Firmen beauftragt und die eigene Hausordnung (Bestandteil in den Mietverträgen) "außer Kraft" gesetzt. Ein Mieter muß diese Kosten und Lasten aber nicht bezahlen und somit ist der vermietende ET der Dumme. Er trägt diese Kosten und Lasten selbst! Prüfe also, ob in der Teilungserklärung oder durch Beschluß eine Regelung vorhanden ist und rüge ggf. mit gerichtlicher Hilfe die neue Entscheidung fristgerecht. Der Verwalter wird ja Auskunft geben können. Viel Glück.

Dafür gibt es eine Abstimmung bei der Eigentümerversammlung. Das Ergebnis wird protokolliert und nach der Mehrheit wird auch für alle gehandelt

Frage ist mir absolut unverständlich! Die Hausordnung ist dazu da, um eingehalten zu werden! Was soll da eine Fremdfirma machen? Bitte genauer erklären!

thomrud1 
Fragesteller
 02.11.2013, 23:42

Ich meine mit Hausordnung die Treppenreinigung, also den Treppenabsatz vor meiner Wohnungstür und den zugehörigen Treppenlauf und den Waschmaschinenraum, den Fahrradkeller und die Kellergänge.

thomrud1 
Fragesteller
 02.11.2013, 23:44

und wenn bei 6 Eigentümern 3 selber machen wollen und 3 eine Firma wollen, was dann?

Luigi1705  03.11.2013, 18:05
@thomrud1

In so einem Fall, wenn es 3 : 3 in der Abstimmung stünde, sind doch die Miteigentums-Tausendstel ausschlaggebend. Im 6-Fam. Haus sind doch bestimmt nicht alle Wohnungen quadratmetermäßgi identisch. Somit wird in diesem Fall genau nach Tausendstel geurteilt. Außerdem wird ein guter Verwalter oder Hausverwalter das schon in der WEG-Versammlung so steuern, damit es nicht zu einer solch ähnlichen Patt-Situation (?) kommen wird. Aber, wie gesagt, die Tausendstel beachten.

thomrud1 
Fragesteller
 03.11.2013, 21:00
@Luigi1705

Prima Antwort finde ich. Ich würde es ganz toll finden, wenn Du mir sagen könntest, wo das steht, dass bei Stimmengleichheit die Miteigentums-Tausendstel entscheiden(sind in der Tat bei uns nicht gleich). Mit dem Steuern von einem guten Verwalter ist das so eine Sache bei nur 6 Eigentümern. Wir haben nämlich in Kürze unsere Eigentümerversammlung. E s wäre schön, wenn Du mir den Tipp zeitnah geben könntest.

schoenehaende  04.11.2013, 05:13
@thomrud1

Es ist schon absolut korrekt, dass in einem solchen Fall die genauen (!!!) Miteigentümeranteile den Ausschlag für eine Entscheidung geben. Auch in unserer Wohnanlage wird so bei Entscheidungen verfahren.

babslouise  14.11.2013, 12:43
@schoenehaende

Das ist nicht unbedingt korrekt. Maßgeblich ist, was laut Teilungserklärung (oder eventuell auch laut Gemeinschaftsordnung) für diese Eigentümergemeinschaft gilt: Nach Köpfen oder nach Wohneinheiten oder nach Miteigentumsanteilen? Eventuell steht auch in der Teilungserklärung drin, was bei Stimmengleichheit zu machen ist!

Die Mehrheit der Eigentümergemeinschaft entscheidet etsprechend dem Teilungsvertrag.

diroda  03.11.2013, 00:00

Für den Hausfrieden ist es besser wenn die Reinigung eine externe Firma macht. Sonst gibt es immer wieder Streit das es nicht rechtzeitig, gründlich oder gar nicht gemacht wurde.