Kann ein Notar Einwilligungsfähigkeit feststellen?

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Kann ein Notar Einwilligungsfähigkeit feststellen?

Er kann nicht nur, sonder muß dies grundsätzlich in Bezug auf das was beurkundet wird tun.

Ich hat da angerufen und der hat gemeint so klar wie ich argumentiren kann wär das kein Problem und er täts mir bescheinigen. Ich weis aber nicht ob der das wirklich darf oder ob der nur verkaufen will

Er darf es in Bezug auf das was er beurkundet, also die Patientenverfügung. Da eine Patientenverfügung a priori kein Rechtsgeschäft ist, bedarf es dazu auch nicht der Geschäftsfähigkeit des Verfügenden.

Es ist äußerst schwierig eine notariell erstellte Patientenverfügung außer Kraft zu setzen.

für die Patientenverfügung findest du Formulare im Internet!

Wenn die Zurechnungsfähigkeit schon fraglich ist, ist der notarielle Weg eindeutig der bessere.

ob der nur verkaufen will

Eher nicht, Patientenverfügungen sind für einen Notar finanziell eher unattraktiv.

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:18

Danke. Das hört sich auch sehr vertrauenswürdig an weil du hast Recht der Preis wo der gesagt hat war ein Witz

In Deinem Fall würdest Du damit nichts erreichen, da Du speziell für den Bereich Gesundheit unter Betreuung stehst und Dir jede Einsichtsfähigkeit in Deine Gesundheit / Krankheit richterlicherseits abgesprochen wurde.

Und unter diesen Voraussetzungen würde auch kein Notar ( in Kenntnis dieser Tatsache / Betreuung ) eine Patientenverfügung notariell beglaubigen.

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 19:48

Nein, nein das macht keinen Unterschid ob mit oder ohne Betreuung. Das war das erste was ich geguckt hab. Es kommt nur drauf an ob du einwilligungsfähig bisd. Die Frage war wer das fest stellen mus der Notar oder der Psychater.

(Von mein Psychater hab ich ja ein Attest das ich einwilligungsfähig bin. Das hab ich für den Wiederspruch gegen die Betreuung benutzt)

wilees  02.09.2018, 19:59
@Kerosine

Und - ist die Betreuung aufgehoben? Vermutlich nicht. Denn ein Richter hat Dir diese Einsichtsfähigkeit anhand vorliegender ärztlicher Bescheinigungen / Attesten einer Klinik abgesprochen.

Außerdem wird Dir auch ein Notar nicht alle "unsinnigen" Wünsche, welche dem gesunden Menschenverstand widersprechen mit einer solchen Patientenver-fügung "beglaubigen".

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:02
@wilees

Nö aber die ist ja auch erst gut zwei Wochen raus. Das kann ja wohl leider Monate dauern mit dem Landgericht. Was meinst du mit "unsinnige Wünsche"? Ich wollt nur rein schreiben keine Behandlung nach 1906a.

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:13
@wilees

Ja und worauf machst du das bitte fest? Guck doch einfach mal in 3. bei deinem Link das steht das doch!

wilees  02.09.2018, 20:27
@Kerosine

Weißt Du was - gehe bitte mit Deinen fragwürdigen Wünschen zu einem Notar und erwähne in Deinem eigenen Interesse explizit diese Betreuung und er wird Dich kostenpflichtig beraten. Ich kann Dich nur auf "die Hürden" aufmerksam machen.

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:33
@wilees

Mach ich doch sowieso 😉

PS Ich bin nicht diejenige die versucht über Internet mit einer ofitziel Irren zu diskutiren😂😙

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:47
@wilees

Ach ja PPS: Natürlich erwähn ich dem gegenüber die Betreuung nicht. Ich bin ja nicht dumm. Auserdem giehbts gar keine Verpflichtung das zu machen und die Betreuung ist ja auch noch nich mal entgültig rechkreftig

wilees  02.09.2018, 20:52
@Kerosine
Natürlich erwähn ich dem gegenüber die Betreuung nicht.
Ich bin ja nicht dumm.

Doch und genau das ist nun einmal mehr als dumm.

Youareme  02.09.2018, 21:59

Ich will mich nun nicht einmischen, aber wenn nach dem deutschen Recht eine Betreuung vor liegt, welche je nachdem die Urteilsfähigkeit des Patienten in Frage stellst, wodurch sie Betreuung in die Wege gerufen hat, kann natürlich schon die Patientenverfügung in Frage stellen könnte, da die Person ja entmündigt wurde, was seine Entscheidungen für medizinische Behandlungen in die Verantwortung des Betreuers gelegt wurde. Wenn du eine Patientenverfügung also vom Notar beglaubigen lässt, welche dann aufgrund der Tatsache das heraus kommt, wenn es zu einer medizinischer Behandlung kommt, dass deine vorzuweisende Patientenverfügung erstellt wurde und beglaubigt, während du durch einen richterlichen Beschluss unter Betreuung gestanden hast, dies dazu führen, dass die Patientenverfügung als ungültig erklärt wird, wodurch sie aufgelöst wird.

Dieses Risiko sollte dabei bedacht werden.

Ich hab nun meiner Antwort hier in dem Kommentar etwas auszusagen.
Kerosine, Versuch nicht ein Schlupfloch zu finden, denn es könnte dir noch Ärger bereiten

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 22:36
@Youareme

Nein, nein misch dich bitte immer ein ich freu mich 😃

Nur versteh ich nicht ganz was du sagen wilst. Das es sicherer wär die Betreuung anzugeben? Das stimmt vlt

Ja, darf er.
Ist auch häufiger ein Streitfall vor Gericht.
Klassischer Fall:
Gierige Pflegekraft pflegt alte, geistig verwirrte Oma.
Oma wird von Pflegekraft beeinflusst das Testament zu ihren Gunsten zu ändern.
Die Änderung wird notariell beglaubigt, und die Angehörigen haben nach dem Ableben das Nachsehen.
Auch wenn die Person grundsätzlich geistig beeinträchtigt ist, und deshalb eigentlich keine rechtskräftigen Erklärungen abgeben darf/kann, so ist die abgegebene Verfügung/Erklärung dennoch rechtskräftig, sofern der Notar bezeugt, dass die Person bei Abgabe im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war bzw. einen so genannten lichten Moment hatte.

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 13:59

Wow ist das toll. Danke!

wilees  02.09.2018, 19:46
@Kerosine

Die Antwort ist im Hinblick auf Deine Situation nun einmal nicht zutreffend.

Vielleicht hilft dir das weiter

https://kanzlei-reichert.de/wieweit-muss-ein-notar-die-geschaeftsfaehigkeit-vor-beurkundung-pruefen.html

https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__11.html

Der Notar entscheidet also sehr wohl über deine Geschäftsfähigkeit. Er kann dir nur nicht garantieren, dass mit der notariellen Beglaubigung einer Patientenverfügung dein angestrebtes Ziel erreicht wird.

https://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung.php

Kerosine 
Fragesteller
 02.09.2018, 20:33

Tut es ja, total. Vielen Dank!

Das heist ja wenn ich mit dem Attest von mein Psychater da aufkreutz sollt ich total auf der sichern Seite sein.

Wenn du offiziell trotz psychischer Erkrankungen klar deinen Willen begründen kannst, warum du was in welcher Situation möchtest, kann er dir die guten Gewissens bescheinigen.

Sonst hätte mich mein Hausarzt niemals als zurechnungsfähig erklärt wie auch mein damaliger Psychiater, trotz meiner Psyche und damaligen Problemen