Kann ein Lokführer zum stadtbahnfahrer degradiert werden so als Strafe?
3 Antworten
Hallo
es gibt nicht denn/die Lokführer im Prinzip braucht man auf jedem Lok Typ eine Ausbildung nach EBA/EBO. Das ist im Prinzip wie bei denn Piloten die dürfen mit Ihrer PPL alle Kleinflugzeuge bis 2 Tonnen Gewicht fliegen für alles andere braucht man eine CPL mit Baumusterausbildung oder Mehrmotoren oder Multicrew Lizenz
Die "Stadtbahn" wird meist in einem Nahverkehrsverbund von einem Strassenbahnfüher bewegt der hat meist Scheine für alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbund (Kombifahrer) man braucht aber einen gültigen PKW Führerschein als Basis. Viele haben/bekommen im Verkehrsverbund eine KOM Ausbildung und können auch Bus fahren. Wenn man zuviele Punkte auf dem Führerschein hat oder der eingezogen wird darf man nicht auf die Schiene.
Wenn man über Schienen der Bundesbahn fahren muss braucht man ein Triebwagenführerschein Klasse 2 (S Bahn) oder auch der Klasse 3
Mit dem Strassenbahn Führerschein darf man aber zb auch Rangierloks oder Bahnbetriebsmittel wie Draisinen (Klasse 1) des Verkehrsverbund auf dem Betriebshof bewegen. Es gibt auch einige die machen auf der Basis denn Strassenbus und Dampflockschein für Oldtimerfahrten.
Mal abgesehen von den unterschiedlichen Arbeitgebern und der fehlenden Instruktion auf dem Tram kann ich mir keine solche Strafe für einen Lokführer vorstellen. Ein "Signalfall" wird sicher anders geahndet.
Nein das geht nicht, weil das nicht mal die gleiche Firma ist.
Der Verkehrsverbund hat mit sowas nichts zu tun. Der regelt nur die Tarife. Angestellt ist der Lokführer immernoch bei der Deutschen Bahn, wenn du bei Edeka arbeitest kannst du auch nicht zum Aldi runtergesetzt werden
Aber der gleiche verkehrsverbund