Kann ein Lehrer für ein Rückfall in einem Schulfach Schuld sein?
Ist es möglich, dass ein Lehrer/in für den Rückfall von Schülern in einem bestimmten Fach zuständig sein kann, wenn er oder sie:
- Wirklich schlecht unterrichtet, wenn er oder sie sich z.B dem Leistungsstand seiner Schüler nicht bewusst ist und davon ausgeht, dass die Schüler das Thema verstanden haben, wenn es garnicht so ist
- Nicht nach dem Lehrplan handelt, sondern mehr danach, was er oder sie für richtig und wichtig hält bei dem Thema. Einiges notwendiges kann bei dem Thema ausgelassen werden
3 Antworten
Ja - leider. Meinem Sohn ist das während Corona passiert. Es gab Lockdowns und zwei Mathelehrerwechsel...ich kann die komplette Story hier nicht schreiben, aber tatsächlich hat man meinen Sohn innerhalb von einem Jahr von einer 2 (fast 1, er beteiligt sich aber nicht so gut mündlich) zu einer 5 runtergestuft. Es gab nicht nur bei uns, sondern auch bei der Klassenlehrerin, seiner Lateinlehrerin und sogar vom Rektor absolutes Unverständnis. Alle haben versucht ihn zu erreichen (waren ja alle zuhause, nicht in der Schule). Der Lehrer hat mit niemandem gesprochen, ging zuhause nicht an den AB, rief weder die Kolleginnen noch den Rektor zurück und hat mich genervt schlussendlich angerufen und gesagt: Das ist so, basta!
Der Lehrer hat jetzt dieses Jahr endgültig die Schule verlassen, worüber wir sehr froh sind. Schon im Jahr vorher hatten wir uns informiert, ob er das Abi abnehmen würde, aber davon hatte man ihn bereits "befreit" und nun ist er weg!
Nein.
😂😂😂
Ja, wenn er Schüler nicht überzeugen kann, dass Mitmachen und Lernen dies verhindert.
Allerdings wären Eltern ebenfalls in der Schuld weil die Erziehung zum Lernen
- entweder unterlassen
- oder nicht überzeugend genug
... waren und sie keine Kontrollen zu Hause durchgeführt haben.
Letztendlich freut sich jeder, wenn er für schlechte Noten anderen die Schuld geben kann. 😂😂😂
Bietet sich kein Schuldiger an, bleibt immer noch die Gesellschaft die man in Haft nehmen kann.
Könntest du bitte deine Meinung begründen?