Kann ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer dazu zwingen ,auf dem privaten Handy WhatsApp zu installieren?

7 Antworten

Nein, natürlich kann ein AG den AN nicht dazu zwingen, eine Schnüffel - oder sonstige "Äpp" auf dessen privatem Telefon zu installieren.

Und ja, ein Firmen-Handy wäre eine mögliche Lösung, wobei i.d.R. dessen Benutzung außerhalb der Arbeits- und ggf. Bereitschaftszeit nicht verpflichtend wäre (außer, es wäre vertraglich explizit anders geregelt)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein. Sollte ich auch, hab aber erklärt, dass ich nur ein Tastenhandy ohne Internet hab und mir wegen der Arbeit ganz bestimmt kein Smartphone kaufen und Whatsapp installieren werde!

Und siehe da, geht auch ohne. Wenn was ist, ruft die Firma mich einfach an und umgekehrt. Geht doch!

Übrigens hat auch ein Arbeitnehmer das Recht, für den AG nicht erreichbar zu sein.

Deine Frage gehört unter Arbeitsrecht, hab eine Verschiebung angetriggert.

"whatsapp arbeitsrecht" 1. Ergebnis: https://www.e-recht24.de/arbeitsrecht/10071-whatsapp-mitarbeiterkommunikation.html

Selbst Whatsapp Business dürfte illegal sein für Kommunikation vom Arbeitgeber her verpflichtende Kommunikation.

Ist halt die Frage, ob man einen unterm Strich besseren Job findet... Man kann IIRC unter Android einen geschützten Bereich einrichten, wo die Apps AFAIK eingeschränkten Zugriff haben, aber Benachrichtigungen auch nur ausgeben können, wenn der geschützte Bereich gerade geöffnet ist.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
 da die Firmen Kommutation darüber laufen soll.

Über Whatsapp?
Dann dürfte das Unternehmen ein massives Datenschutzproblem haben, welches den Chef im schlimmsten Falle verdammt teuer kommen wird.

Whatsapp im Unternehmen einzusetzen geht NUR, wenn das Unternehmen mit dem Betreiber der Plattform einen Datenverarbeitungsvertrag hat. Da man einen solchen Vertrag nicht bekommt..... ein absolutes No-Go!
Ausserdem:

auf dem privaten Handy 

kann das NUR genutzt werden, wenn der Arbeitgeber von JEDER Person in den Kontaktlisten ALLER Mitarbeitergeräte eine schriftliche Einwilligung hat. Und das dürfte ziemlich ausgeschlossen sein. Folglich bleibt nur noch der Einsatz auf betrieblich gestellten Geräten, deren Kontaktlisten maximal die Namen und Telefonnummern der anderen Mitarbeiter mit betrieblichem Gerät enthalten.
In dem Moment, in dem auch nur ein privater Kontakt auf einem der Geräte vorhanden ist, ist zwingend von diesem Kontakt eine Einwilligung notwendig, da die Daten vom Mitarbeitertelefon an die Server von Whatsapp übertragen werden.

Statt der Forderung, Whatsapp für betriebliche Nutzung auf dem privaten Handy zu installieren, MUSS der Arbeitgeber vielmehr aus datenschutzrechtlicher Sicht darauf hinweisen, dass auf privaten Geräten diese App NICHT für betriebliche Unterhaltungen zwischen den Mitarbeitern genutzt werden darf, wenn nicht sämtliche Einwilligungen aller Kontakte der Mitarbeiter vorliegen UND kein Vertrag des Unternehmens mit dem Betreiber von Whatsapp vorhanden ist.

Nein

Denn es muss kein Arbeitnehmer überhaupt ein Handy besitzen, das WhatsApp kann.