Darf der Arbeitgeber einen privaten Chat als Kündigungsgrund nutzen?
Ich habe letztens einen Disput mit einem Mitarbeiter in einem privaten WhatsApp chat gehabt in der ich ihn als "ungeimpften querdenker" betitelt habe.
Nun hat mich der Chef zu sich gerufen und mir den ausgedruckten chatverlauf gezeigt und wollte mich kündigen.
Darf er das? Und darf der Mitarbeiter überhaupt meinen privaten chatverlauf mit ihm teilen?
Hast du das während der Arbeitszeit geschrieben, oder während deiner Freizeit, im Privatleben ?
In der Freizeit mit einem privaten Smartphone
3 Antworten
Welchen Streit du mit diesem Menschen in deinem Privatleben hast, geht deinen Chef nichts an.
Nehmen wir mal an, du bist verheiratet, und dein:e Ehepartner:in arbeitet dort, wo du arbeitest, und ihr habt im Privatleben Streit, und schreibt euch wütende Nachrichten im Privatleben, außerhalb der Arbeit.
Dann ginge das deinen Chef auch nichts an.
Solange dein Chef keinen Grund hat anzunehmen, dass ihr beide eure Arbeit nicht mehr macht, hat der keinen Grund sich einzumischen.
Ich finde das einen feigen und hinterhältigen Move, dass dieser Mitarbeiter deinen Chef mit in die Sache hineingezogen hat, der hätte dich blockieren können und das Thema wäre erledigt gewesen.
Das fällt unter "Störung des Betriebsfriedens" und ist in der Vergangenheit schon bestätigt worden.
Der Kollege womöglich nicht. Der AG hat als Empfänger nichts verbrochen
Ach!
Ein streitbehafteter privater Chat vom privaten Smartphone außerhalb der Arbeitszeit ist eine "Störung des Betriebsfriedens"?!?
ist in der Vergangenheit schon bestätigt worden
Ach, da bin ich aber auf einen Nachweis gespannt!
Da freut sich der Anwalt für Arbeitsrecht auf eine schöne Kündigungsklage. „Ungeimpfter Querdenker“ist noch nicht mal eine Beleidigung. Das kann in dem Fall einfach eine Beschreibung sein. Eine private Meinungsäußerung in dieser Art kann Kaum zu einer Kündigung Führen. Der Mitarbeiter hätte maximal privat rechtlich gegen dich vorgehen können.
Eine arbeitsrechtliche Relevanz werden geben bei Verrat von Betriebsgeheimnisse
Darf der Arbeitgeber überhaupt den privaten Chatverlauf lesen und der Mitarbeiter diesen teilen? So weit ich das bis jetzt recherchiert habe ist das nicht erlaubt.