Kann ein 16-jähriger über die Erteilung des Sorgerechts für seine Person selbstbestimmen oder mitbestimmen?

8 Antworten

Du wirst vom Richter nach deiner Meinung gefragt. Wenn du ihm erklärst, warum du das so oder so willst wird er das berücksichtigen.

Aber du allein kannst das nicht entscheiden. Mitbestimmen ja :-)

LG

passaufdichauf  20.04.2016, 07:40

Nein!

Er kann nicht bestimmen, ob einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.

italomaus  20.04.2016, 10:44
@passaufdichauf

Ich habe mit keinen Wort geschrieben, dass er es bestimmen kann! Sondern, dass seine Meinung gefragt ist (was ihn bewegt usw.).

Vor Gericht (habe es schon erlebt) werden die Eltern, das Jugendamt und der Jugendliche nach seiner Meinung gefragt und aus diesen Punkten zieht der Richter seine Entscheidung "zum Wohl des Kindes". So läuft das genau ab.

passaufdichauf  20.04.2016, 13:06
@italomaus

Die Frage lautet:

Kann ein 16jähriger über die Erteilung des Sorgerechts für seine Person selbstbestimmen oder mitbestimmen?

und das kann er nicht!

italomaus  20.04.2016, 16:15
@passaufdichauf

Warum schreibst du das unter meine Antwort? Ich habe die Frage verstanden und auch nicht mit ja geantwortet. Wo ist dein Problem? Darf hier keiner seine Erfahrungen schreiben außer du?

entdeckerin  20.04.2016, 16:50
@italomaus

will jemand sich wichtig machen mit seinen NEIN!

solche leute kenne ich.....im leben nichts erreicht und jeden belehren wollen.

ich erkläre dir einmal was normalerweise passiert.

° einer deiner eltern stellt den antrag auf übertragung des alleinigen sorgerechts bzw. der anwalt. darin muss der grund angegeben sein. zudem gibt es auch teile die man vom sorgerecht beantragen kann (gesundheitsfürsorge, finanzen oder aufenthaltbestimmungsrecht usw.). also nicht das gesamte Sorgerecht.

gehen wir mal davon aus deine mutter will das alleinige sorgerecht. sie kann es mit der freiwilligen einwilligung deines vaters beantragen. oder sie nennt gründe die schwerwiegend sind z.b.

°vernachlässigung

°seelische und körperliche gewalt

°entfremdung

°gefahr am leib und leben

usw.

dann wird das gericht dich und das jugendamt hören. Du kannst sagen zu wem du willst und meist berücksichtigen das gerichte auch.

bei der verhandlung wird entschieden, ob das sogerecht überhaupt auf einen überschrieben wird und wenn ja auf wem.

Über die Erteilung des Sorgerechts kann der Jugendliche nicht mitbestimmen.

Da müßte er schon gute Gründe wie Mißhandlung oder Mißbrauch angeben.

Beim Aufenthaltsbestimmungsrecht wird dem Wunsch des Jugendlichen entsprochen, wenn nicht zwingende Argumente dagegen sprechen.

passaufdichauf  21.04.2016, 12:38

Habe das gleiche geantwortet und dafür 2 Minuspunkte "kassiert" ;-). Offensichtlich ist die Mehrheit der Pseudoexperten hier auf GF der Meinung, ein Teenie könnte bestimmen, wer das Sorgerecht über ihn erhält, und wem es entzogen wird... 

parloitalano  22.04.2016, 17:19
@passaufdichauf

ich arbeite beim jugendamt und werde doch wissen was ich schreibe. setzt jetzt unter jeden beitrag dein gejammer? besserwisser können es nicht lassen ihre vermutung zuteilen. pseudoexperte bist wohl eher du. auf dein mitbestimmen gehe ich gar nicht mehr ein, hat dir ja schon jeder erklärt. wie ein kleines kind wird jeder belästigt von dir "ich will aber recht haben...egal was die anderen sagen."

Menuett  23.04.2016, 12:51
@parloitalano § 1671
Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen
die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen,
dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der
elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder

2. zu erwarten ist, dass

die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den

Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(2) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a
Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das
Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen
Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. die Mutter

zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes

oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der

Übertragung, oder

2. eine gemeinsame Sorge

nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf

den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Ruht die elterliche Sorge der Mutter nach § 1751 Absatz 1 Satz 1, so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a
Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes
nicht widerspricht.

(4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben,
soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend
geregelt werden muss.

Rechtlich, denke ich nicht, aber du kannst natürlich mit guten Argumenten deine Eltern dazu überreden zu dem zu gehen, wo du willst. Sie sollten das verstehen

Er kann auf jedenfall mit bestimmen er würde mit einbezogen werden und gefragt werden zu wem er will!

passaufdichauf  20.04.2016, 07:40

Nein!

Er kann nicht bestimmen, ob einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wird.

parloitalano  20.04.2016, 17:34
@passaufdichauf

doch! kann er, denn er wird gefragt und somit hat er ein mitbestimmungsrecht. das urteil spricht der richter. auch wir vom jugendamt werden gefragt und wir beurteilen ebenso die lage.

Menuett  23.04.2016, 12:52
@passaufdichauf

Ob es entzogen wird, da kann er nicht mitbestimmen.

Aber ob es erteilt wird, da kann er sehr wohl mitbestimmen.