Kann die Krankenkasse die Übernahme von Fahrtkosten verweigern?
Da ich zur Chemotherapie regelmässig zum Krankenhaus fahren muss, wurde mir dort eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausgestellt.
Meine Krankenkasse verweigert die Übernahme, weil ich nicht im nächst gelegenen KH behandelt werde, sondern in einer Klinik, die mir von meiner Gynäkologin empfohlen wurde und mir damals auch noch am selben Tag helfen konnte, an dem der Krebs diagnostiziert wurde.
3 Antworten
Die KK trägt nur die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Klinik in der die Behandlung durchgeführt werden kann.
Ich weiß nicht, ob deine Frage noch aktuell ist.
In einigen (eher vielen) Fällen konnte eine Kostenübernahme für Transport auch in eine entferntere Praxis / Klinik erreicht werden, wenn einer der behandelnden oder überweisenden Ärzte eine Begründung schreibt, dass aus bestimmten medizinischen Gründen genau diese - und keine näher gelegene Einrichtung gewählt wurde.
Diese Begründung muss halt für die Kasse halbwegs nachvollziehbar sein (z.B. dass eine bestimmte Behandlungsmethode im näheren Bereich nicht - oder nicht so gut möglich ist, dort keine / wenig Erfahrung damit vorliegt, oder etwas ähnliches).
Dann drücke ich mal Daumen, dass die Kasse das so akzeptiert!
Die Krankenkasse darf dir die Mehrkosten für den weiteren Transport in Rechnung stellen sofern keine Notwendigkeit besteht spezifisch zu dieser Klinik zu müssen.
Der behandelnde Onkologe wird ein entsprechendes Schreiben verfassen.