Fahrtkosten Erstattung von Krankenkassen?

4 Antworten

Ich darf dem Gesetz nach, Ärzte und Kliniken frei wählen.

Darfst Du , allerdings kannst Du dann nicht erwarten / voraussetzen, dass Deine KK dann die Fahrkosten übernimmt.

Also wirst Du wohl max. anteilig Fahrkostenerstattung erwarten dürfen - Entfernung nächstgelegenes KH bis zuhause.


hellaxa 
Fragesteller
 30.08.2020, 15:44

Im Nov.19 erhielt ich ein neues Kniegelenk, links, bei der Charité in Berlin. Habe Hin - und Rückfahrt per Bahn selbst bezahlt. Im Juni 20 fuhr ich erneut nach Berlin (Bahn) für ein neues Kniegelenk, rechts. Nach Komplikationen erhielt ich eine "Liegebescheinigung" nach der ich keine öffentliche Verkehrsmittel benutzen könne. Habe die Heimfahrt per Taxi selbst bezahlt und verlange jetzt Rückerstattung (oder teilweise).
Was spricht dagegen?

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Meine KK hat mich so informiert, dass die Fahrtkosten bei einer stationären Behandlung übernommen werden.

Irgendeine Einschränkung wurde nicht genannt, und die OP hätte ich auch vor Ort machen lassen können, Ich habe eine Überweisung zur Klinik von meinem Augenarzt bekommen, dazu einen Taxischein/Beförderungsschein.

Ist aber wohl nicht bei allen Kassen gleich einfach!

Tatsächlich sieht das so aus:

Fahrkosten: Wirtschaftlichkeitsgebot der Krankenkasse
Für die Übernahme von Fahrkosten gilt – wie für alle Leistungen der Krankenkassen – das Gebot der Wirtschaftlichkeit. Deshalb ist die Notwendigkeit der Beförderung sowie das erforderliche Transportmittel für jede Fahrt zu prüfen. Außerdem können nur die Fahrkosten für den direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Versicherten und der nächst erreichbar geeigneten Behandlungsmöglichkeit übernommen werden.

https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/fahrkosten/fahrkosten-wann-krankenkassen-fahrkosten-uebernehmen_242_477256.html

Darauf dürfte sich deine KK berufen, "nächst erreichbare geeignete..."

Du solltest dich mit deinem Arzt absprechen, ob er Gründe findet, warum du nur in der von dir gewünschten Klinik behandelt werden kannst.


hellaxa 
Fragesteller
 30.08.2020, 16:01

Wenn ich an "nächst erreichbare geeignete" gebunden wäre und/oder mein Arzt Gründe finden solle, wäre das auch keine freie Arztwahl mehr.

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Ich darf dem Gesetz nach, Ärzte und Kliniken frei wählen.

klar, aber das bedeutet nicht, dass die Taxikosten überall übernommen werden. dazu benötigst ein Fahrschein vom KH. die KK hat nicht mit allen KH entsprechende Vereinbarungen. deswegen must dir Kürzungen gefallen lassen.

oder man bespricht dies VORHER mit der KK

Hm ...

Vom Krankenhaus aus wurde ich nach meiner Hüft - Op von meinem Mann abgeholt. Nur die Kosten zur und von der Reha nach Hause wurden von der Rentenkasse übernommen. Wurde aber operiert, wo ich wohne.

Nach der Op bist Du ja sozusagen wieder gesund. Da muss m. M. nach die Krankenkasse nichts bezahlen.