Kann die BG-Rente durch eine Scheidung gekürzt oder halbiert werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, aber sie wird voll angerechnet:

Darüber hinaus erhält der Antragsteller eine Unfallrente von der Berufsgenossenschaft H. Nach der vorgelegten Mitteilung über eine Rentenanpassung vom 12. Juni 2008 beläuft sich die Rente ab 1. Juli 2008 auf rund 439 €. Die Unfallrente ist entgegen der Auffassung des Amtsgerichts und des Antragstellers in vollem Umfange in die Unterhaltsberechnung einzustellen. Wie der Senat bereits in dem das Trennungsunterhaltsverfahren betreffenden Beschluß vom 22. Dezember 2005 (10 UF 169/05) festgestellt hat, hat eine Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung Einkommensersatzfunktion mit der Folge, daß die Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen nach der Vorschrift des § 1610a BGB, die nach § 1361 Abs. 1 S. 1 BGB beim Trennungsunterhalt und nach § 1578a BGB beim nachehelichen Unterhalt gilt, keine Anwendung findet (vgl. auch Palandt/Diederichsen, BGB 68. Aufl. § 1610a Rdn. 4).

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.06.2009 - 10 UF 124/08

Ciao Loki

Rente von der BG ist in der Regel eine Unfallrente, bezogen auf eine Gesundheitsschädigung. Die bleibt in voller Höhe bei der Person, die diese bezieht.

Paragrafen  20.02.2019, 12:33

Falsch