Kann der Kindesvater mir das Kind wegnehmen?
Guten Abend, ich bin sehr verzweifelt und hätte gern mal einpaar ratschläge von euch. Ich bin seit 2010 mit meinem "Freund" zusammen, 2012 kam unsere Tochter auf die Welt, was so früh noch nicht geplant gewesen ist aber ich mich trotzdem sehr darüber freue. Nun ist unsere Beziehung total am ende ( durch agressivität seiner seits, fremdgehen ect. ) ich habe Ihn erst nach seiner haftzeit kennen gelernt und da habe ich Ihn ganz anders kennen gelernt. Letztens erst hatte er durch alkohol in die Schlafzimmertür ein halbes Loch gehauen obwohl unsere Tochter dabei gewesen ist . Ich habe Ihn dann mit einer Trennung konfrontiert, ich habe ihm nie gesagt das ich Ihr dem umgang mit Ihren Vater untersage ich habe regelrecht nur gesagt wenn er nochmal ins Gefängnis geht kann er es mit dem Jugendamt klären wegen dem Umgang wann er Sie sehen darf war das Falsch? Mir geht es nur um das wohl der kleinen. Darauf hin meinte er zu mir das er alles dafür tun wird das die kleine komplett zu Ihm geht. Nun habe ich echt angst die Trennung komplett durchzuführen weil er mir die kleine wegnehmen möchte ? Er hat die Vaterschaft anerkannt ist das dann automatisch auch das gemeinsame Sorgerecht? Oder habe ich es alleine?
Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, dann wohl eher er also ich zb. beim arzt war und er einen moment nicht aufgepasst hat und sie von der couch gefallen ist usw. Ich habe echt angst davor das er es durchbekommen kann & ich weiß wie seine Familie ist die würden im notfall auch lügen was das zeug hält. bitte um eure Hilfe
10 Antworten
Laß Dir nicht Angst machen. Das Sorgerecht für das Kind hast Du. Wenn er es will, muß er klagen. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nicht gleichbedeuten damit, daß er auch sorgeberechtigt ist. Du solltest Dich auf jeden Fall mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, um die Lage eindeutig zu klären. Auf jeden Fall aber solltest Du auch klare Verhältnisse schaffen, und Dich wirklich von ihm trennen. Wenn er so aggressiv ist, solltest Du auch darüber nachdenken, ob ein weiterer Umgang mit ihm im Interesse des Kindes wirklich angeraten ist.
wenn ihr nicht verheiratet seid, muss man ein gemeinsames sorgerecht extra beantragen (zumindest war das in österreich so, k.a. woher du bist...) wenn ihr das also nicht beantragt habt, hast du es alleine. bei einer trennung müsstest du eigentlich diesbezüglich "gute karten" haben, wenn alles so ist wie du es beschreibst. für die kleine wär es sicher am besten wenn ihr euch trennt oder zumindest eine paartherapie macht wenn er das auch will... aber berate dich auf alle fälle beim jugendamt!
Ok....du schreibst er ist dein Freund - also seid ihr unverheiratet? Weiterhin schreibst du das er die Vaterschaft anerkannt hat - mehr nicht? Unter den Voraussetzungen hast du derzeit das alleinige Sorgerecht. Das bedeutet für dich das du dem Vater (im Falle einer Trennung) das Umgangsrecht gewähren mußt - nicht mehr und nicht weniger.
Natürlich hat er das Recht darauf das gemeinsame oder auch das alleinige Sorgerecht gerichtlich einzuklagen. Allerdings geht es bei Gericht nicht wie aufn türkischen Basar zu, sondern es wird gepüft ob es dem Wohle des Kindes entspricht dem Kläger das Sorgerecht zu übertragen.
Bei einem gemeinsamen Sorgerecht setzt es voraus das Mutter & Vater in der Lage sind zu kommunizieren (gewaltfrei) - um gemeinsam für das Kind wichtige Entscheidungen zu treffen. Weiterhin hat man natürlich nicht nur Rechte sondern auch Pflichten - und dies widerrum setzt voraus das man halbwegs bodenständig (fester Wohnsitz) und naja, sagen wir mal charakterfest ist (übermäßiger Alkoholkonsum und mehrere Knastaufenthalte sprechen nicht für einen positiven lebenswandel)
Und beim alleinigen Sorgerecht müßte man dir erstmal das alleinige Sorgerecht entziehen. Das kann man aber nur, wenn du dir als Mutter etwas vorzuwerfen hast. Misshandelst du dein Kind in irgendeiner Form? Mal abgesehen davon das die Kleine Maus den Streit & die Gewaltausbrüche ihrer Eltern mitbekommt, denke ich kaum das du dir irgendwas vorzuwerfen hast.
Also lasse dich nicht einschüchtern oder gar erpressen! Treffe für dich und dein Kind eine Entscheidung und dann zieh dein Ding durch! Klar wird es ne Menge Nerven kosten....aber wie sagt man so schön "Hunde die bellen beißen nicht" Und ich an deiner Stelle würde lieber jetzt die Notbremse ziehen, als den Horror auch nur einen Tag länger mitzumachen. Worauf wartest du? Bis er dich nach Strich und Faden vermöbelt und komplett ausrastet? Oder bis deine Tochter alt genug ist um solch Sachen in der Kita zu erzählen? Damit läufst du nämlich Gefahr das man euch beiden die Kleine entzieht. Du als Mutter hast das alleinige Sorgerecht und bist dazu verpflichtet zum Wohle des Kindes zu handeln. Ein Kind hat ein Recht auf ein gewaltfreies Umfeld. Ich glaube mehr ist dem nicht hinzuzufügen...
Kann der Kindesvater mir das Kind wegnehmen?
Das hat der Kindesvater meines Kindes auch immer probiert. Nie geschafft, weil ich mir einen Anwalt genommen habe der alles geregelt hat. geh zum Anwalt der hilft dir in allen lagen.
Ein unter Alkohol-Einfluss gewalttätiger Knastbruder will das alleinige Sorgerecht für ein Kleinkind? Mach Dir mal keine Sorgen darum! Wende Dich an das Jugendamt und schildere denen Deinen Fall, die helfen Dir. Etwas mehr Sorge würde mir die Reaktion des Kindsvaters machen. Kann die Polizei rechtzeitig eingreifen, wenn er austicken sollte? Auch darüber bitte mit dem Jugendamt sprechen, da die Polizei nichts unternimmt/unternehmen kann/darf, bevor "handfeste" Gründe vorliegen.
So ist das!!!!