Kann der Gerichtsvollzieher pfänden, wenn man bereit ist Raten zu zahlen?
Hallo! Mal ne Frage! Ich habe durch meine Kaufsucht einige Schulden bei Versandhäusern gemacht, war dann in Therapie und kaufe auch nichts mehr! Damit ist das Problem aber nicht gelöst! Ich habe die letzte Zeit immer Ratenzahlungen eingehalten und bekomme jetzt Rente wegen voller Erwerbsminderung und da sind so viele Raten nicht mehr möglich, weil ich ja nicht von 100 Euro im Monat leben kann! Habe jetzt vor ein paar Tagen einen Brief von einem Versandhaus bekommen, das die Ratenzahlungsvereinbarung hinfällig geworden ist, weil ich 2 Raten nicht bezahlt habe und jetzt soll ich 3100 Euro bis nächste Woche zahlen, sonst geht es an ein Inkasso Unternehmen! Wie läuft das dann? Habe nächste Woche einen Termin bei der Schuldnerberatung und brauche vorher ein paar Infos von Euch, von Leuten die ähnliche Probleme haben! Was passiert, wenn ich die 3100 Euro nicht auf einmal bezahle (kann ich garnicht, soviel Geld kann ich mir weder leihen noch sonst irgendwie besorgen) Kann es sein, das nach dieser Zahlungsfrist der Gerichtsvollzieher einfach so spontan vor der Tür steht und mir die Wohnung leer räumt? Kann er Sachen pfänden, die zwar Wert haben, aber schon ein paar Jahre alt sind (Laptop, Spielekonsole usw) und mir mein Handy wegnehmen? Habe im Internet gelesen, das - wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür ist und man aber bereit ist Raten zu zahlen und diese auch zahlt......seine Sachen behalten kann! Und kann er eigentlich Sachen pfänden, die noch einem anderen Gläubiger gehören? Zb. wenn ich von Firma 1 nen Fernseher habe und den noch abbezahle, kann er dann im Auftrag von Firma 2, den Fernseher pfänden? Ich habe soviele Fragen und bin endlich froh, wenn ich alles abbezahlt habe! Wenn ich Geburtstag habe und Geld bekomme, dann würde ich auch mehr abbezahlen, ich will nur nicht in ein paar Wochen in die Klinik gehen und wenn ich wieder komme, ist die Bude leer! Bitte um Antwort und keine blöden Sprüche, wie "selber Schuld" oder "vorher nachdenken ob man sich was leisten kann"! Ich weiß das es falsch war und habe in der Therapie viel gelernt, jetzt muß es nur noch weitergehen!
9 Antworten
Ich bin auch Erwerbsminderungsrentner (100%), und bekomme die Rente seit 2007 mit 1068 €, jetzt liegt sie bei 1164.
2007 hatte ich durch Scheidung einen Schuldenstand von 22000 €. Auch ich war bei einem Schuldenberater der Caritas, der mich unbedingt in eine Privatinsolvenz bringen wollte. Das hatte ich abgelehnt, weil ich einen, für mich machbaren, Nebenjob bekommen hatte. Von den 450 € zusätzlich zur Rente hätte ich über die Hälfte abgeben müssen.
Ich habe dann meine Gläubiger angerufen, und selbst Vergleiche geschlossen, zahle jetzt noch monatlich 170 € für die Schulden. Mein jetziger Schuldenstand liegt aktuell noch bei 2500 €, und ist Ende 2016 erledigt. Mit der Privatinsolvenz wäre das bereits letztes Jahr erledigt gewesen, aber ich möchte eigentlich niemanden Geld schuldig bleiben. Und: Das Geld vom Nebenjob war zu 100% mir, hatte also zum Leben rund 1600 € monatlich. Dazu muss ich sagen vor meiner Krankheit habe ich permanent eine sehr hohes Gehalt, daher auch die verhältnismäßig hohe Rente von >1100 €.
Zurück zu Deiner Sache: Wie hoch ist Deine Rente? Wo liegen die Pfändungsgrenzen (unter Berücksichtigung Kinder usw.)
greets Nachtfalke
Also : Der G V ist ein Mittelsmann ! Vertragspartner bleibt der Gläubiger und dieser kann auch entscheiden ob eine Ratenzahlung möglich ist ! Ein Inkassobüro musst du nicht für ernst nehmen aber den GV schon! Leerräumen wird man die Wohnung auch nicht ! Alles notwendige und Wertlose Sachen sowie pers. Sachen werden nicht gepfändet ! Lass dich von der Schuldnerberatung umfassend beraten und zahle soviel bei dir möglich ist ! Lg
Wenn du EM-Rente bekommst stehst du dem Arbeitsmarkt aber nicht zur Verfügung, kriegst daher auch kein ALG 2 und wenn du keinen ALG 1-Anspruch mehr hast wirst du von der BAA auch nichts bekommen.
Sozialamt zwecks Grundsicherung wäre der richtige Ansprechpartner.
Das Du zur Schuldnerberatung gehst ist schon mal ein sehr guter Schritt, hoffentlich ist es auch eine seriöse.
Der Gerichtsvollzieher wird vorläufig nicht auftauchen, da offensichtilich noch kein Titel erwirkt ist. Solltest Du von irgendeiner Inkassobude Post erhalten, so melde Dich dort bloss nicht bevor Du nicht mit der Schuldnerberatung gesprochen hast.
Bleib ruhig, es wird nichts geschehen bevor Du den Termin bei der Schuldnerberatung hast.
Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte
Gehe zur Schuldnerberatung von der Stadt Gladbeck, also da beim Sozialamt/Arbeitsamt...habe schon im Net ne menge Schuldnerberater Angebote gefunden, aber alles nur Mist! Schreibe mal weiter mit mir!Bitte
Vor dem GV würde ich mich erst mal um Kostenabwehr kümmern, dass da nicht Mondgebühren gefordert und womöglich tituliert werden.
Erst mal dem Kaufhaus mitteilen, dass man nicht zahlen kann (Einschreiben+Rückschein), dann muss man schon mal definitiv keine Inkassokosten bezahlen, weil nicht zweckmäßig und Verstoß gegen Schadensminderung. Anwalt "nur" die für die Titulierung erforderlichen Kosten. Oft werden solche Forderungen aber dennoch an Inkassos übergeben und Mondgebühren dafür gefordert.
Keinesfalls unter Druck Ratenvereinbarungen oder Schuldanerkenntnisse unterschreiben, in denen man wahrscheinlich überhöhte Kosten anerkennt! (ein notarielles Schuldanerkenntnis kann theoretisch ein preisgünstiger Weg sein, wenn der Inhalt korrekt ist und keine Wucherkosten dabei sind; aber das wird selten angeboten!)
Wenn dann der gerichtliche Mahnbescheid kommt (nicht Inkasso-Drohungen), unbedingt unberechtigten Forderungen (teil)widersprechen, sonst werden sie unanfechtbar tituliert und vollstreckt! Dafür professionelle Beratung nehmen (Schuldnerberater)!
Pfändungen gehen heute eigentlich fast nur noch bei Luxussachen, wenn die voraussichtlich mehr Geld bringen, als die Pfändung und Verwertung kostet. Spielkonsole könnte darunter fallen. Fernseher ist auch Grundbedarf, kommt drauf an, wie sein Wert ist (ggf. Austauschpfändung gegen billiges Gerät).
Auf jeden Fall bei Zahlungen drauf achten, dass es richtig verrechnet wird und nicht z.B. eine Zahlung unbestimmt geleistet und damit erstmal auf Inkasso-Fantasiegebühren verrechnet wird!
Du solltest versuchen ob du nicht mit den Versandhäusern reden kannst kleinere Raten zu zahlen.Aber wenns nicht geht ,kann das passieren das der GV kommt,aber keine Angst er leert dir nicht deine Wohnung leer.Auch dein Lap Top wird nicht gepfändet ausser du hast sonst noch einen Pc.Ausserdem wird der wohl auch nicht mehr viel bringen.Wenn Pfändung an Sachen ,dann bei solchen die auch Geld bringen.Solange du die Sachen finaziert hast und dir nicht gehören kann der GV sowieso die Sachen nicht mitnehmen.
Gehe nach dieser Schuldnerberatung vom Sozialamt/Arbeitsamt...also diese Stelle von der Stadt Gladbeck.....hoffe das ist okay