Kann der Firmengründer mit Firmengeldern machen was er will?
Hallo,
kann der Firmengründer, der 100% an einer GmbH oder AG hält, mit Firmengeldern anstellen was er möchte? Sind also quasi sämtliche Gelder seines Unternehmens seine? So dass er sich diese nach Belieben für seinen privaten Zweck auszahlen lassen kann? Oder gilt das auch als Veruntreuung von Firmengeldern?
3 Antworten
Der/die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft müssen sich ebenso verhalten, als wären es viele Aktionäre und Gesellschafter.
Die Verträge zwischen dem Gesellschaftergeschäftsführer/Vorstand+Alleinaktionär, müssen sein wie unter fremden Dritten.
Hat die Gesellschaft 1.000.000,- auf dem Konto, so müsste er entweder mit der Gesellschaft einen Darlehensvertrag machen (Zinsen, Besicherung), oder aber einen Gesellschafterbeschluss/Beschluss der Hauptversammlung fassen, das der Betrag als Gewinnausschüttung/Dividende ausgeschüttet wird.
Ja natürlich kann er das. Denn mittelbar über seine Aktien gehört ihm ja alles. Er muss eben bei der Ausübung seiner Rechte die Gesetze beachten.
Die Finanzmittel von Kapitalgesellschaften sind "Eigentum" der AG/GmbH.
Der Firmengründer - Du meinst wohl den Allein- Aktionär oder Alleingesellschafter - kann zum Geschäftsführer bestellt werden und dann natürlich auch ein Gehalt beziehen, das der Lohnsteuer unterworfen wird.
Weitere "Entnahmen" sind nicht möglich. Dafür wären schriftliche Darlehensverträge erforderlich, vergleichbar zu Darlehensverträgen mit Banken.
Du musst unterscheiden zwischen GmbH und AG.
Sofern im Gesellschaftsvertrag eine Vorstandsregelung vereinbart ist, kann die Geschäftsführung ohne das Kontrollorgan keine Regelung treffen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.
Vielen Dank für die Antwort. De facto kann also der alleinige Aktionär, wenn auch mit Umwegen und natürlich Steuerpflicht, das Geld für sich beantragen?