Kann der Firmengründer mit Firmengeldern machen was er will?

3 Antworten

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Der/die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft müssen sich ebenso verhalten, als wären es viele Aktionäre und Gesellschafter.

Die Verträge zwischen dem Gesellschaftergeschäftsführer/Vorstand+Alleinaktionär, müssen sein wie unter fremden Dritten.

Hat die Gesellschaft 1.000.000,- auf dem Konto, so müsste er entweder mit der Gesellschaft einen Darlehensvertrag machen (Zinsen, Besicherung), oder aber einen Gesellschafterbeschluss/Beschluss der Hauptversammlung fassen, das der Betrag als Gewinnausschüttung/Dividende ausgeschüttet wird.

Tantshot 
Fragesteller
 03.09.2016, 20:12

Vielen Dank für die Antwort. De facto kann also der alleinige Aktionär, wenn auch mit Umwegen und natürlich Steuerpflicht, das Geld für sich beantragen?

wfwbinder  03.09.2016, 20:28
@Tantshot

Ja natürlich kann er das. Denn mittelbar über seine Aktien gehört ihm ja alles. Er muss eben bei der Ausübung seiner Rechte die Gesetze beachten.

Die Finanzmittel von Kapitalgesellschaften sind "Eigentum" der AG/GmbH.

Der Firmengründer - Du meinst wohl den Allein- Aktionär oder Alleingesellschafter - kann zum Geschäftsführer  bestellt  werden und dann natürlich auch ein Gehalt beziehen, das der Lohnsteuer unterworfen wird.

Weitere "Entnahmen" sind nicht möglich. Dafür wären schriftliche Darlehensverträge erforderlich, vergleichbar zu Darlehensverträgen mit Banken.

Du musst unterscheiden zwischen GmbH und AG.

Sofern im Gesellschaftsvertrag eine Vorstandsregelung vereinbart ist, kann die Geschäftsführung ohne das Kontrollorgan keine Regelung treffen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdet.