Kann der Ex ein geschenktes Handy wiederverlangen und Anzeige erstatten da ein Schaden am Handy vorliegt?

13 Antworten

Bin kein Jurist, aber das ist doch eine zivilrechtliche Sache.

Ob eine Schenkung rückgängig gemacht werden kann, weil eine Trennung vorliegt, da gibt es solche und solche Urteile. Naja, er muss jedenfalls erstmal in Vorleistung gehen, ob er das wirklich macht, naja. Sei jedenfalls froh, dass Du ihn los bist.

AnnaStar03 
Fragesteller
 02.06.2015, 12:33

Ich weiß nicht ob er es wirklich durchziehen wird. Bei sowas sind Menschen unberechenbar wenn es um den Stolz geht. 
Mir ist nur unklar wie das alles ablaufen würde, falls er wirklich Anzeige erstatten sollte...

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poldiac  02.06.2015, 12:43
@AnnaStar03

Die Polizei schickt ihn wieder nach Hause. Das is eine zivilrechtliche Sache.

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Ifm001  02.06.2015, 13:44

also ich kenne nur solche Urteile. Eine Schenkung kann nur rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte strafrechtlich relevante Dinge gegen den Schenker verübt.

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Eine Schenkung ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft (ein rechtskräftiger Vertrag) bei dem eine bestimmte Sache in das Eigentum des Beschenkten übergeht. Dieses Rechtsgeschäft ist ein "einseitiges verpflichtendes Rechtsgeschäft" da nur der Schenker eine Leistung erbringt - in dem von dir geschilderten Fall handelt es sich um eine Handschenkung.

Eine Handschenkung kommt dann zu stande, wenn beide Parteien (Schenker und Beschenkter) sich bei der Übergabe einer Sache darüber einig sind, dass keine Gegenleistung erwartet wird (Die Übergabe erfolgt unentgeltlich). Eine  Handschenkung bedarf keiner besonderen Form, um gültig zu sein.

Handelt es sich um eine Schenkung, gehört das Handy dir.

Handelt es sich allerdings um eine Leihgabe, geht das Gerät zwar in deinem Besitz über, bleibt aber das Eigentum von dem Verleiher. Beschädigst du diese Leihgabe, musst du den entsprechenden Schaden selbstverständlich übernhemen/zahlen.

hat es bei der Schenkung eine Voraussetzung gegeben? Wenn nein, dürfte er das Handy nicht einmal zurückfordern. Den Schaden brauchst auch nicht zu ersetzen.

Warum will er dich anzeigen? (einen Strafantrag stellen). Da gibt es keinen Grund für. Er kann nur zivilrechtlich Schadenersatz von dir fordern. Ober er da überhaupt einen durchsetzbaren Anspruch drauf hat? Oder liegt es nur an verletztem Stolz, weil du mit ihm Schluß gemacht hast.

Er kann dich nicht anzeigen, weil du keine Straftat begeangen hast. So , wie du die Sache schilderst, hättest du ihm gar nicht das Handy zurückgeben müssen. Auch hat er demnach keinen Anspruch auf Schadensersatz.