Kann das A-Amt in mein Paypal Konto gucken?

4 Antworten

ich bin mir nicht sicher aber ich glaub nicht

Egal wieviel da im Monat rum kommt, es ist kein Nebenverdienst so lange es getragene alte Kleidung ist.

Diese Aussage ist in dieser Form falsch; daher wundert sie mich.

Natürlich kann auch das Handeln mit gebrauchter Kleidung gewerblich sein. Hier kommt es aber in der Tat weniger auf das Einkommen, als eher die Anzahl der Transaktionen pro Monat an (aber eben nicht nur).

Wird der Handel als gewereblich eingestuft, dann ist auch ein Teil des Einkommens auf deinen Alg2-Bedarf anrechnungsfähig und du hättest dieses Einkommen mitzuteilen, egal auf was für einem Konto das Geld verbucht wird.

Grundsätzlich ist Paypal eine Bank, daher dürfte das Paypalkonto bei einer Bankauskunft mit auf der Liste stehen. Das Jobcenter kann jedoch bei keiner Bank in die Kontoumsätze gucken, sondern erhält lediglich eine Liste der Konten, für die Du der Inhaber bist oder eine Vollmacht hast und würde im Zweifelsfall von Dir Kontoauszüge/Umsatzaufstellungen fordern.

Bezüglich der Anrechnung ist die Frage, ob es sich um einen gewerblichen Handel oder den Verkauf privaten Vermögens handelt. Im erstenen Fall wird der Gewinn als Einkommen angerechnet. Im zweiteren Fall handelt es sich um eine Vermögensumwandlung. Wenn Du die Sachen nicht extra zum Verkauf beschafft hast und das Ganze keinen großen Umfang hat, kann man von zweiterem Fall ausgehen. Solange das Vermögen dann unterhalb der Freigrenzen liegt, darf der Verkaufserlös nicht angerechnet werden.

Mir ist übrigens kein Fall bekannt, in dem ein Paypal-Kontoauszug gefordert wurde, wohl, weil da erstmal keiner drauf kommt. Wenn Dir Paypal den Erlös überwiesen hat, könnte das natürlich anders sein.

ist jetzt keine gute idee aber kannst ja mal Trödeltrupp ( aus TV ) anrufen