Kan ich in der Probezeit entlassen werden wen ich den Schlüssel verliere?

9 Antworten

Was passiert, entscheidet der Chef alleine. Daher solltest du alles tun, um die Sache abzumildern, also als erstes zum Chef gehen und Beichten. Der könnte Vertuschen eines Fehleres schlimmer finden, als den Fehler selber.

Es könnte sein, wenn du fahrlässig gehandelt hast, dass du die Kosten für die Neubeschaffung tragen musst. Für den Fall könntest du deine Haftpflichtversicherung (bei den Eltern) in Anspruch nehmen. Auf alle Fälle solltest du dich entschuldigen und gleich anbieten, für die Neubeschaffung aufzukommen. Vielleicht mildert das etwas die Standpauke! Aber meiner Meinung nach rechtfertigt das noch keine Entlassung, allerhöchtens eine Abmahung.

Maximilian112  23.08.2014, 18:15

Nur das eine Haftpflicht das nicht zahlen wird. Und in der Probezeit brauch man keinen Grund für eine Kündigung.

Wie sollte so eine Abmahnung aussehen? Wenn sie nochmal den Schlüssel verlieren und uns Kosten von XXX € verursachen werden wir das Lehrverhältnis lösen??

Kanini  23.08.2014, 18:23
@Maximilian112

Haftpflicht bezahlt, aber nur wenn Schlüsselverlust mitversichert ist.

Demian1955  23.08.2014, 18:23
@Maximilian112

@Maximilian,

Bei Deinem Statement kann man nur in einem Punkt zustimmen, dem Punkt das man in der Probezeit keinen Grund zur Kündigung braucht. Der Rest ist Nonsens!

Avia2 
Fragesteller
 23.08.2014, 18:26
@Maximilian112

Die Kosten sind mir egal. Ich will nur meine Lehre behalten :((((

In der Probezeit kann jederzeit gekündigt werden bei einem Arbeitsverhältnis.

Bei einem Ausbildungsverhältnis ist das nicht ganz so einfach. Da müssen NORMALERWEISE erst zwei Abmahnunen erfolgt sein bevor es zu einer Kündigung kommen kann. Wir wissen hier nicht wie Dein Chef tickt und wie gut Du ansonsten bist oder ob er es dann als Grund nimmt Dich gehen zu lassen. (Falls das rechtlich möglich ist).

Geh hin, gestehe ihm und sag ihm, dass Deine Versicherung für den Schaden aufkommen wird. Denn ich hoffe, dass Du eine dementsprechende Haftpflichtversicherung hast. (Das muss man extra versichern!!) Sonst wird es richtig teuer.

Kanini  23.08.2014, 18:19

O.k., habe da wohl was verwechselt, sorry! Kündigung ist doch jederzeit möglich in der Probezeit.

Familiengerd  23.08.2014, 22:53
Bei einem Ausbildungsverhältnis ist das nicht ganz so einfach. Da müssen NORMALERWEISE erst zwei Abmahnungen erfolgt sein bevor es zu einer Kündigung kommen kann.

Das ist Unsinn!

Erstens kann auch während einer Ausbildung innerhalb der Probezeit von beiden Seiten fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Zweitens ist es sowieso ein unausrottbares Märchen, dass es für eine Kündigung erst zweier Abmahnungen bedürfe: je nach dem konkreten Fall geht es auch ganz ohne Abmahnung und nach z.B. drei oder vier Abmahnungen (Hauptsache, sie "verschleißen" sich nicht).

Kanini  24.08.2014, 11:27
@Familiengerd

Wie gesagt; ich habe mich vertan, aber schön, dass Du das nochmal unterstreichst, das war wichtig. Und zu einer "normalen" Kündigung bedarf es nach wie vor zwei Abmahnungen, nur davon war die Rede. Und bei einem Ausbildungsverhältnis sieht das nochmal anders aus, da ist es äußerst schwierig gekündigt zu werden.

Maximilian112  24.08.2014, 12:06
@Kanini

wie der Gerd schon schrieb: Das Märchen ist nicht auszurotten....

Familiengerd  24.08.2014, 14:09
@Kanini

Und zu einer "normalen" Kündigung bedarf es nach wie vor zwei Abmahnungen, nur davon war die Rede.

Nein, Kanini ! Das ist "ohne Wenn-und-Aber" falsch, auch wenn eine Kündigung immer nur "das letzte Mittel" sein soll. Es ist so, wie in meinem Kommentar geschrieben! Wie kommt ihr nur auf diese Idee mit den 2 notwendigen Abmahnungen als Voraussetzung für eine Kündigung?!?!

Es gibt keine Bestimmung, die als Voraussetzung für eine Kündigung 2 Abmahnungen vorschreibt!! Kannst Du mir etwa eine nennen?? - - - Na also!!

Familiengerd  24.08.2014, 14:10
@Maximilian112

Ja, Maximilian - manchmal könnte ich "die Krise" kriegen!

Kanini  03.09.2014, 01:46
@Familiengerd

Meine Güte! Ich habe doch geschrieben, dass ich mich vertan habe. Willst Du es nochmal lesen? Na, wenn es Dir gut tut: Ich habe mich vertan. Es tut mir leid. Ich habe da was verwechselt, Entschuldigung. Reicht das jetzt? Oder willst Du mehr davon?

Du kannst in der Probezeit ohne Angaben von Gründen entlassen werden oder auch selbst kündigen!
Bei einem solch wichtigen Schlüssel kann man mutmaßen; es liegt ja auch am Chef, wie er auf den Verlust des Schlüssels reagiert und wie deine bisherigen Leistungen waren!

Du kannst in der Probezeit auch entlassen werden, wen dem Cheff dein gesicht nicht passt. Du kannst also unbegründet gekündigt werden.