Käufer will ware erst in 1 monat abholen kann ich angebot an unterliegenen bieter machen?

5 Antworten

Nein, Du hast erst einmal einen rechtsgültigen Kaufvertrag gem. BGB, den Du nicht ohne weiteres lösen kannst.

Gem. ebay AGB sollen die Käufe sofort Vorkasse gezahlt werden, es sind aber nur AGB und die haben auf den Kaufvertrag keine Auswirkung:

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#formate

§6 Punkt 9

Jetzt kommt es darauf an, was Du in Deinem Angebot angegeben hast.  Ich gehe davon aus, dass Du keine Termine genannt hast.


aber der käufer will die ware erst in einem monat abholen und vorher bezahlen will

Wenn der Käufer allerdings umgehend zahlt, hast Du wenig Möglichkeiten.

Nun, durch die Ersteigerung ist ein rechtsgültiger Kaufvertrag entstanden. Der Käufer hat ein Recht auf die Ware, und er ist ja scheinbar gewillt, gleich zu bezahlen. Daher verstehe ich dein Problem nicht so ganz. Würde er nicht bezahlen wollen, könntest du den Artikel als unbezahlt melden. Aber so ist nichts gegen das Gesetz. Es ist zwar üblich, dass ein Ebay-Geschäft innerhalb 10 Tagen komplett abgeschlossen ist, aber das ist kein Gesetz.

Du kannst dem Verkäufer gegebenenfalls mitteilen, dass die Überweisung bis zu einer bestimmten Frist (z.B. von heute ab in 14 Tagen) ankommen sollte, sonst würdest du auf die späte Abholung nicht eingehen. Bezahlen muss der Käufer schon. Wann er es letztendlich holt, ist Verhandlungssache. Vielleicht wohnt er nicht in deiner Gegend? Kann man die Ware evtl. verschicken (dann biete das an, und er muss eben Porto bezahlen), oder ist es etwas Großes? 

Sollte es sich um Ausmaße einer Couchgarnitur oder ähnlichem handeln, wo du den Platz benötigst, würde ich allerdings auch verlangen, das die Ware innerhalb 14 Tagen abgeholt werden muss, oder der Käufer soll einen Lagerraum suchen, wo die Couch derweil untergestellt werden kann.

Wichtig ist eben die Überweisung in absehbarer Zeit. Hält er sich nicht dran, musst du den Artikel zuerst als unbezahlt melden (ihm aber vorher eine Frist setzen). Wenn dann immer noch nicht bezahlt ist, kannst du den Fall bei Ebay schließen, dem Käufer mitteilen, dass du den Kauf abbrichst, und nach einer Wartezeit dem unterlegenen Bieter anbieten.

Sei vorsichtig mit deiner Wortwahl dem Käufer gegenüber, immer schön höflich bleiben, denn er kann dir eine negative Bewertung geben, du ihm nicht ... . 

GebratenesSchaf 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:55

lese mal genauer weiter unten steht er will erst in einem monat bezahlen und das ist auch nicht sicher ob er dann nicht wieder sagt er zahlt erst in einem monat.

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polarbaer64  12.09.2016, 21:19
@GebratenesSchaf

Holla, warum so unfreundlich? Als ich geschrieben habe, stand das noch nicht da, das hat sich überschnitten. Wenn wir dir helfen sollen, sollte der Ton ein anderer sein :o) . 

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Du bist nicht in der Pflicht, sein Zeug zu lagern.

Meine mal was gelesen zu haben, dass man Dinge, die einem nicht gehören, aber ein anderer zwangsweise bei einem lagert, auch nach missglückter adäquater Fristsetzung versteigern kann.

Dabei muss dem Besitzer aber unmissverständlich klar gemacht werden, was die Frist ist und im Versteigerungsfall muss mitgeteilt werden, wann und wo die Versteigerung stattfindet.

Das Geld dafür darf man dann nicht behalten, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Ist aber einfacher, dass man ihm das überweist, als etwas bei sich herumstehen zu haben, was einem nicht gehört.

Genauerer Infos gibt es von Leuten, die sich näher damit auskennen in den Kommentaren unter meiner Antwort. Vielen Dank dafür.

GebratenesSchaf 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:44

heißt das ich kann ein angebot an unterliegenden bieter machen?

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GebratenesSchaf 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:46
@GebratenesSchaf

die ware ist noch nicht bezahlt er will erst in einem monat zahlen aber darauf verlasse ich mich mal nicht. wenn ich worauf biete hab ich auch genügend geld um gleich zu zahlen und nicht erst in einem monat.

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DerDudude  12.09.2016, 20:48
@GebratenesSchaf

Nein.

Da bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, gehört der Gegenstand bereits dem Höchstbietenden. Somit ist er nicht mehr dein Eigentum, weswegen du den Gegenstand nicht einfach eigenmächtig weiterverkaufen kannst.

Da bedarf es einer korrekten Fristsetzung, zu der der Eigentümer den Gegenstand abzuholen hat, inklusive einer Ankündigung für eine Versteigerung mit Ort, Datum und Zeit.

Da es sich dabei aber weiterhin nicht um dein Eigentum handelt, darfst du vermutlich den Erlös auch nicht behalten. Eventuell kann man eine Aufwandsentschädigung in Rechnung stellen. Aber viel mehr kann ich da nicht zu sagen, da ich juristisch nicht sehr bewandert bin.

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GebratenesSchaf 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:54
@DerDudude

ich hab ihm jetzt eine frist gesetzt wenn er nicht bezahlt muss ich ein fall bei ebay aufmachen denn ich habe noch keinen verkäufer gesehen der 1 monat wartet bis die ware dann endlich abgeholt werden kann. Wenn der käufer vorher die ware bezahlt ist das mit dem abholen alles kein thema mehr, aber wenn man kein geld hat bietet man auch nicht.

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Du schreibst doch, dass er vorher bezahlen will. Verstehe ich jetzt so, dass er jetzt zahlt, oder ??

Aber bezahlen will er jetzt gleich? Wo ist das Problem?

GebratenesSchaf 
Fragesteller
 12.09.2016, 20:44

Nein er will erst in einem monat bezahlen! und das sehe ich nicht ein denn was ist wenn er in einem monat sagt das es erst in 1 monat dann geht? 

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Mojoi  12.09.2016, 20:45
@GebratenesSchaf

Ach so, nö, dann nicht.

Informiere ihn, dass du damit nucht einverstanden bist und einenm unterlegenen Bieter ein Angebot machen wirst, wenn er nicht binnen drei Tagen zahlt.

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