Käufer will sein Geld zurück / Kleinanzeigen?

4 Antworten

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag!§ 433 BGBVertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Wann liegt ein Sachmangel nach § 434 BGB vor?

Laut § 434 BGB liegt ein Sachmangel vor, wenn die Kaufsache

  • nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht, 
  • nicht in der vereinbarten Menge geliefert wird, 
  • nicht zur vereinbarten Verwendung geeignet ist, 
  • nicht mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen (zum Beispiel Montage-Anleitung) geliefert wird. 
§ 442 BGBKenntnis des Käufers

(1) 1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. 2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

(2) Ein im Grundbuch eingetragenes Recht hat der Verkäufer zu beseitigen, auch wenn es der Käufer kennt.

Maßgeblich ist also zunächst einmal, welche Beschaffenheit der Sache vertraglich vereinbart wurde.

Du schreibst:

Er hat vorher alles getestet und dann gekauft.

Demnach gab es eine Übergabe der Kaufsache an den Käufer vor Ort. Der Käufer hat die vertraglich vereinbarten Eigenschaften geprüft und den vereinbarten Kaufpreis an dich gezahlt?!

Eigentlich nicht,ich finde das ist seine Schuld er sollte sich vorher informieren und hat es ja auch getestet.das ist nicht mehr dein Problem .LG

Nein, mußt Du nicht. Schon gar nicht, wenn er es getestet hat.

Er konnte das Gerät vor Ort ausprobieren und testen und da er zufrieden war hatte er bezahlt und ging weg. Er hätte ja schon vor Ort schauen können ob das Gerät das neuste Update machen kann oder es eben die Fuktionen hat die er braucht. Da er das nicht gemacht hatte, ist das sein Problem und nicht deins.

Hast du dir auch die Seriennummer aufgeschrieben für den Fall das er sein altes, defektes Gerät gegen ein anderes intaktes Gerät tauschen will und dann versucht den VK zu veräppeln indem er behauptet dass das gekaufte Gerät kaputt ist und so ein intaktes Gerät und sein Geld zurückbekommt und man selber hat dan ein defektes Gerät was noch nicht mal das verkaufte ist.

BorutoXsaske 
Fragesteller
 11.12.2023, 00:01

Ja habe die Seriennummer

Danke für deine Antwort

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