Jurastudium trotz Anzeige?

3 Antworten

Mal ganz ehrlich: wäre das nicht eine nette Vorübung für ein potentielles Jurastudium, diese Frage einfach mal durch Googlen selbst zu beantworten ;)?

Eine Anzeige ist erst einmal nichts weiter als die Behauptung einer anderen Person, dass ihr durch jemanden Unrecht angetan wurde. Die Anzeige sorgt dafür, dass die zuständigen Stellen schauen, ob an diesem Vorwurf was dran ist. Wenn nicht, wird die Anzeige fallengelassen. Wenn doch, kommt es zum Gerichtsverfahren. Wenn dort die Schuld des Angeklagten festgestellt wird, kommt es zu einem Urteil. Und ERST DANN besteht die Möglichkeit, dass diese Verurteilung in offiziellen Akten irgendwo auftaucht - und zum Beispiel Probleme bei der Anwaltszulassung macht.

Eine Anzeige ist nichts. Eine Anzeige hat keinerlei Auswirkungen auf deinen Berufswunsch. Der einzige Beruf, bei dem ich Auswirkungen kenne, ist der Beruf eines Polizisten. Dort müssen vor Dienstantritt alle laufenden Verfahren abgeschlossen sein, also Einstellung oder noch besser mit einem Urteil, welches auf „Nicht Schuldig“ lautet.

RadiLOL  05.08.2022, 00:17

Dankeschön für deinen Kommentar das hat mir sehr gut geholfen

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Da musst du dir gar keine Sorgen machen. Die Zulassung zum Referendariat ist zwar Ländersache, sodass die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland geringfügig voneinander abweichen können. Für NRW sagt § 30 JAG aber z.B. folgendes:

(4) Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist zu versagen:
1. wenn die Bewerberin oder der Bewerber der Zulassung nicht würdig ist; dies ist in der Regel anzunehmen, wenn sie oder er wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt und die Strafe noch nicht getilgt worden ist;
2. solange der Bewerberin oder dem Bewerber die Freiheit entzogen ist.

Unabhängig davon kannst du dir im Allgemeinen auch merken, dass eine bloße Strafanzeige grundsätzlich keine Konsequenzen für irgendetwas haben kann. Die Anzeige sagt ja schließlich nichts darüber aus, ob man "schuldig" ist oder nicht. Bis zur Verurteilung gilt zudem die Unschuldsvermutung.