JobCenter und Sparbuch oder Bausparvertrag

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Wenn dieses Konto oder das Sparbuch auf den Namen des Kindes abgeschlossen ist,darf das Kind min.3100 € als Freibetrag besitzen,dazu kommen dann noch einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen,gesamt also 3850 € !

Dieser Betrag darf auch während des Bezuges von ALG - 2 angespart werden,erst wenn dieser überschritten wird,würde der Überschuss auf die laufenden Leistungen angerechnet werden.

Allgemein darf man 150 € pro Lebensjahr an so genannten Schonvermögen besitzen,min.aber diese 3100 € + diese einmaligen 750 €.