Jobcenter bürgschaftserklärung

2 Antworten

Sollte der Vermieter an die Kaution müssen,weil deine Freundin nach dem Auszug aus der Wohnung einen Schaden hinterlassen hat und dieser nach Aufforderung nicht fachgerecht beseitigt wurde,kann der Vermieter die Kaution dafür verwenden !

Dann hat deine Freundin diesen Betrag an das Jobcenter zurück zu zahlen,dann wird aus der Bürgschaft des Jobcenters,ein zinsloses Darlehen,was normalerweise in einem Betrag zurück zu zahlen ist,wenn man nicht mehr im Leistungsbezug ist.

Dennoch kann man dann einen Antrag auf Ratenzahlung stellen,wenn dieser auch hinreichend begründet ist.

Die Kaution zahlt die ARGE. Wenn Deine Freundin aber mit der Miete oder Nebenkostenzahlungen in Verzug gerät, greift der Vermieter ja auf die Kaution zurück. Daher muß Dene Freundin die selbstschuldnerische Bürgschaft unterschreiben und die Kaution an die ARGE zurückzahlen.

ezocan91 
Fragesteller
 14.10.2014, 22:50

Bsp wenn der whng auch was passiert beim auszug muss sie ja dann die kaution zahlen oder ?! Die miete wird ja von arge gezahlt ka was du damit jetz meins süsse :/

Reanne  14.10.2014, 23:49
@ezocan91

Es ist recht unterschiedlich, wie die ARGE es mit der Miete macht, Teilweise zahlt die ARGE die Miete an den Vermiewter, teilweise wird die Miete auch an den Nutzer ausgezahlt. Si ist es auch mit der Kaution. Wird sie direkt an den Vermieter gezahlt, holt die ARGE sich die bei Auszug von dem Vermieter zurück, ansonsten ebenvom Wohnungsmieter.