Jobcenter Auto und Vermögen?

6 Antworten

Es kommt darauf an wer der Eigentümer ist, selbst wenn du das wärst, könntest du ein KFZ - mit einem Zeitwert von bis zu 7500 € besitzen, dieses würde privilegiertes Vermögen sein, wie ein selber bewohntes angemessenes Haus / Eigentumswohnung und somit nicht auf das Schonvermögen angerechnet !

das ist doch ziemlich geschickt. Es gibt natürlich einen Datenabgleich bei der Zulassungsstelle mit dem Jobcenter.

Da war mal Jemand im TV, der wollte noch ein Motorrad zulassen auf sich, besaß aber schon ein Auto. Das Krad wäre dann anzurechnen als Vermögen, da man nur 1 Fahrzeug besitzen darf.

Also hat er sich vom Schonvermögen noch einen Motorroller gekauft mit einem Versicherungskennzeichen.

Das Auto darf lt. BSG wohl 7500 € an Wert haben. Mit einem Händlereinkaufspreis ist dies niedriger als der üblich zu erzielende Verkaufspreis.

Für einen Kumpel haben wir mal die HEP bewertet, das ist so vom Jobcenter akzeptiert & nicht moniert worden.

Mira42 
Fragesteller
 27.07.2018, 15:14

Auto hat weniger wie 7500€. Theoretisch könnte es sogar auf meinen Namen laufen, ohne das es als Vermögen angerechnet wird? Was ist HEP?

sr710815  27.07.2018, 15:32
@Mira42

Händlereinkaufspreis

isomatte  28.07.2018, 06:46

Auch ein zweites KFZ - wäre kein Problem, solange man mit dem Zeitwert dieses zweiten KFZ + das vorhandene Vermögen insgesamt nicht über das zustehende Schonvermögen kommen würde !

Das erste KFZ - bis zu einem Zeitwert von 7500 € wäre privilegiertes Vermögen und würde nicht zum Schonvermögen gerechnet, dass zweite wäre normales Vermögen, was ggf.verwertet werden müsste, wenn man mit dessen Zeitwert + vorhandenem sonstigen Vermögen über die Grenze des Schonvermögens kommen würde.

Solange das nicht passiert, wäre das ganze kein Problem, denn wenn das Jobcenter hier zur Verwertung auffordern würde, liefe das ganze auf eine Nullrechnung hinaus, weil es selbst bei einer Verwertung nicht zur Anrechnung kommen darf.

Dann würde der Verkaufspreis zwar als Vermögen gelten, darf aber nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet werden, weil man insgesamt unterhalb des Schonvermögens liegen würde, die Aufforderung zur Verwertung wäre hier also nicht wirtschaftlich.

Ganz einfach.

Wer hat den Brief?

Mira42 
Fragesteller
 27.07.2018, 15:15

Mein Vater ist Besitzer des Autos.

Dekkert  28.07.2018, 07:42
@Mira42

Besitzen ist "innehaben", darüber verfügen, das ist kein Beweis. Er hat dir das Auto überlassen, also besitzt du es, es gehört dir aber nicht.

Der Brief wird als Indiz für das Eigentum angesehen, den Kaufvertrag hat er wohl. Da du den Kfz-Brief nicht hast, ist das Auto im Eigentum deines Vaters und bei dir nicht pfändbar.

Wem gehört das denn. Wer steht im KFZ-Brief als Eigentümer?

Mira42 
Fragesteller
 27.07.2018, 15:07

Mein Vater.

XObelixxxx  27.07.2018, 15:08
@Mira42

Dann ist doch alles klar, Vaters Vermögen....

ronnyarmin  27.07.2018, 15:17

Der Eigentümer steht im Kaufvertrag. Im KFZ-Brief steht der Halter.

Rango82  27.07.2018, 15:59

Seit wann steht der Eigentümer im Fahrzeugbrief?

Dein Vater kann so viele Autos haben wie er will und wen er damit fahren lässt ist seine Sache, das hat das Jobcenter nicht zu interessieren solange er nicht selber ALG 2 Empfänger ist.