Jemand, der einen Minijob macht, aber dann kündigen möchte? Droht demjenigen auch die Gefahr einer zwölfwöchigen Sperrfrist?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Bei einem Minijob handelt es sich nicht um eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die nötig ist, um Alg l zu beantragen. Dementsprechend gibt es dabei keine Sperrfrist.
nicht dass ich wüsste,
die meisten die einen Minijob haben, haben einen Hauptberuf.
Ich bin aber ein Schüler und mache nebenbei Minijob und möchte mich kündigen
Im Minijob zahlst du keine Arbeitslosenversicherung, deshalb hast du auch keinen Anspruch auf ALG, von daher egal.