Jemand ist aufs Handy getreten, Selbstverschulden?

8 Antworten

Ich kann kein Verschulden des Jungen erkennen.

Aber ein Verschulden von dir - denn wenn man ein Handy auf den Bürgersteig legt, muss man damit rechnen, dass irgend jemand mal drauf tritt.

Die Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Jungen, würden den Schaden für die Eltern ablehnen.

Betrachte es als Dummheit von dir, und lege in Zukunft kein Handy mehr auf den Boden.

Ihr könnt versuchen den Fall einzureichen, aber mit der Argumentation "Selbstverschulden" kann die Versicherung kommen, denn ein Handy hat da nichts verloren (also rechtlich müsste dein Bekannter da nämlich auch nichts zahlen, daher kann es auch sein dass seine Versicherung ablehnt)

Die Haftpflicht des Jungen (bzw. seiner Eltern) wird hier wohl nicht regulieren, da der Junge nicht haftet, wenn das Handy auf dem Gehweg lag (fehlendes Verschulden seinerseits).

Deine eigene Handyversicherung könnte greifen, da müssten mal die Bedingungen überprüft werden.

Das war Grob Fahrlässig deinerseits, da zahlt weder die Versicherung noch müssen der Junge bzw. seine Eltern zahlen.

Grob fahrlässig das zahlt zum Glück keine Versicherung selber Schuld wen das das Ding da hinlegt auch wen er es gesehen hat und mit voller Absicht drauf getreten ist musst du das nachweisen mit Zeugen die du nicht hast  .