Jemand im Ausland anzeigen

7 Antworten

Vorweg: Was heißt denn, er "macht Dich fertig"? Solange er Dich nicht bedroht, dürften seine "üblen Hassmails" unter den ersten Verfassungszusatz fallen - das Recht auf "freie Meinungsäußerung" deckt auch Beleidigungen ab.

Dann ist da die Frage des Nachweises, dass die Emails tatsächlich von Deinem Exmann verfasst worden sind. Jeder Seppel kann sich eine EMailadresse mit dem Namen Deines Mannes besorgen - da müsstest Du schon mehr in der Hand haben.

Wenn Du Dich durch die Mails einfach nur belästigt fühlst, dann lösch weitere Emails ungelesen und/oder block die Emailadresse und die IP-Adresse, von der aus sie verschickt werden, und fertig ist die Laube.

Falls Du ihn anzeigen wolltest-. müsstest Du das in den USA machen. Sofern seine Mails einen Straftatbestand erfüllen (Beleidigung ist, wie gesagt, kein Straftatbestand), könntest DU das beim örtlichen Sheriff machen; anderenfalls (falls es also um eine zivilrechtliche Angelegenheit geht) müsstest Du einen Anwalt einschalten, und das wäre teuer. Die meisten Anwälte erwarten eine Vorauszahlung von mehreren TSD Dollar, ehe sie überhaupt den Fall annehmen. Bei Familienrechtsdingen sind das in "meinem" Bundesstaat in aller Regel $5000 Vorauszahlung, die man leisten muss, ehe der Anwalt tätig wird.

Da dein Ex in den Staaten lebt, müsste das Verfahren auch da laufen. Das heisst, du musst dir da einen Anwalt nehmen und auch da Klage einreichen. Sehr aufwändig und kostenintensiv.

Warum ignorierst du nicht einfach diese Mail, sprich ungelesen in den Papierkorb...

Da investierst du nur Zeit, Nerven und Geld. Setz ihn doch einfach auf die Spam- oder Ignoreliste und fertig.

Der Nutzen dürfte in keinerlei Verhältnis zum Aufwand stehen... Setz ihn auf den Spammfilter und ignorier ihn, solange es bei den Mails bleibt.

Hallo! Zunächst ist einmal zu differenzieren. Strafrecht und Zivilrecht. Wenn du Anzeige wegen Belästigung, Nötigung, Beleidigung (hängt vom Text der Mails ab) erstatten möchtest, kannsr du das bei jeder deutschen Polizeidienststelle tun. Andernfalls könntest du auch die Mails ausdrucken und die Anzeige direkt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schriftlich zur Anzeige bringen (ko0stenfrei). Geht es jedoch um Unterlassung oder Schmerzensgeld greift das Zivilrecht. Dazu muss Klage eingereicht werden. Gerichtsstad ist beim Schuldner, d.h. wo der Beklagte gemeldet ist. Amtsgerichtssachen kann jeder mit Ausnahme vom Erbrecht und Familienrecht hierzulande selbst vertreten. In den USA wird es meistens aufgrund der Sprachprobleme und unterschiedlichen Gesetzgebung schwierig. Maßgebend ist also der 1. Wohnsitz des Verursachers. Einige Soldaten sind, obwohl sie in den USA stationiert sind trotz allem noch mit 1. Wohnsitz in Deutschland gemeldet. Dann wäre das AG beim 1. Wohnsitz des Schädigers zuständig. Allerdings ist hier die Kostenfrage im Vorfeld zu klären, da hier möglicherweise noch mit einem Korrespondenzanwalt gearbeitet werden muss.Gruss zunky