Hallo! Ich kann nur die Welpenschule empfehlen. Wenn der Hund jetzt nicht gut sozialisiert wird und lernt, wer der Herr ist, hat man später (gerade auch bei dieser Rasse) ein echtes Problem. Spreche aus 14 jähriger Shiba Erfahrung! Kommandos wie bleib, sitz, ich geh zuerst durch die Tür etc. jetzt unbedingt lernen!

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Ergänzend möchte ich noch ausführen: Es gibt bezüglich der Anwälte und auch 2 Gerichte mittlerweile unterschiedliche Meinungen dazu: Daher sammel ich derzeit Argumente, bzw. Links oder Urteile, die die Betreffenden weiterbringen könnten. LG

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Hallo! Hier etwas dazu: http://www.prettl.de/aktuell/artikel/lv-doktor-krank-bgh-kippt-geschaeftsmodell-die-mit-dem-lvdoktor-abgeschlossenen-ver-traege-sind-we.html

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Hallo! Beim zuständigen Amtsgericht gibt es Beratungshilfeanträge. Den würde ich ausfüllen und mir einen Fachanwalt für Verkehrs-oder Strafrecht suchen. Tips gibt die Anwaltskammer. Ferner gibt es 1x monatlich die kostenfreie Rechtsberatung beim Amtsgericht. Dort kann man zunächst kostenfreien juristischen Rat einholen.

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Hallo! Schauen Sie mal im RVG nach. Dort sind die Gebührensätze klar definiert. In diesem Fall fällt die Beratungsgebühr bis zu 250,00 Eur. sowie die aussergerichtliche Geschäftsgebühr für die Tätigkeit an. Dort richtet sich die Höhe nach dem Streitwert. Ferner ist der Aufwand zu berücksichtigen, danach richtet es sich, ob eine 1,3, 1,5 oder 2.0 Gebühr abgerechnet werden kann (muss aber begründet sein).

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Hallo! Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Art der Verletzung, Zeitraum der AU, Dauer der Arztbesuch, Zeitraum der MdE etc. In der ADAC Schmerzensgeldtabelle sind Urteile und Rechtssprechungen zu diversen Verletzungen aufgeführt. Daher ist es ratsam bevor man einen Ansrpuch anerkennt oder in Vergleichsverhandlungen geht diese einzusehen, damit man einen Anhaltspunkt und eine realistische Argumentationsgrundlage hat.

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Hallo! Vergeblich warten ist untertrieben! Machen falsche Versprechungen und halten nichts ein. Rechtliche Schritte wurden nun eingeleitet. Unqualifiziertes Personal, Hinhaltetaktik und widersprüchliche Angaben ohne Ende. Sie sind daran interessiert, dass die Kunden zufrieden sind.... Damit die auch ja die Füsse still und dazu noch den Mund halten! Wer zuviel Geld hat, sollte es selbst anlegen und die Zinsen kassieren!

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Hallo! Das Arbeitsentgelt, sowie anteiliger Urlaubsanspruch sind vom ehemaligen Arbeitgeber zu bezahlen. Da das Arbeitsgericht eine freiwillige Gerichtsbarkeit ist und kein Anwaltszwang besteht, trägt jeder seine Kosten selbst. In diesem Fall ist es ratsam sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, zunächst für eine Beratung, diese kann ggf über Beratungshilfe abgerechnet werden. Für eine Ersteinschätzung bietet sich jedoch auch die kostenlose Rechtsberatung 1x monatlich beim ansässigen Amtsgericht an.

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Anwalt klagt bei Verwaltungsgericht ohne Vollmacht

Hallo, wegen des Entzugs meiner Fahrerlaubnis durch die Fürerscheinstelle meiner Kreisstadt habe ich über meine Verkehrsrechtchutzversicherung, die mir Kostenübernahme bis zur ersten Instanz zugesichert hat, einen Anwalt empfohlen bekommen. Diesem habe ich auch eine Vollmacht unterschrieben, um gegen die Verfügung und den zu erwatenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Nach dem die Führerscheinstelle sich durch sein schreiben nicht erweichen lies, erklärte er mir, dass nur noch der Weg über einen Antrag zur wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung und Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Verfügung bleibt. Während dieses Gesprächs sagte er mir aber schon, dass eine Klage keine Aussicht auf Erfolg haben wird und mit einer Bearbeitungszeit von ca. einem Jahr zu rechnen sei. Folglich quasi davon abriet. Außerdem konnte er mir nicht sagen, ob die RV die Kosten des Antrages auch übernimmt . Schriftlich bat er mich dann um einen Anruf ob er nun gegen die Verfügung vorgehen solle. Ohne mit ihm gesprochen zu haben, sollte ich einige Tage darauf ich in die Kanzlei kommen um zwei Vollmachten zu unterschreiben. Der Mitarbeiterin erklärte ich dann, dass ich diese jetzt nicht unterschreibe, da es zum einen keine Aussicht auf Erfolg gibt, es zu lange dauern würde und keine Kostenübernahme der RV vorliegt. Mit der Bitte letzteres erst einmal zu klären, nahm ich die Vollmachten mit und sagte, dass ich sie dann gegebenenfalls unterschrieben einreiche. Einige Tage später erhielt ich ein Schreiben, in dem er mir mitteilte, dass er Antrag und Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hat, mit dem Hinweis, dass ich evtl. 300-400€ für den Antrag selber tragen müsse. Etwa 10 Tage später bekam ich einen Anruf der Kanzlei, dass ich noch die Vollmachten einreichen bzw. Unterschreiben müsse. Hier erklärte ich die Sache dann noch einmal, worauf mir der Anwalt dann sagte ,er würde jetzt das Mandat niederlegen und mir eine Rechnung schicken. Diese war dann am folgenden Tag da (870€). Dies teilte ich der RV mit, die mir sagte, er hätte schon 600€ Vorschuss erhalten und noch Gerichtskosten non über 300€ angefordert. Inzwischen ist alles von der RV beglichen worden. Nach Rücksprache mit dem VerwGer. habe ich nun Klage und Antrag mit der Begründung zurückgezogen, dss diese ohne meine Vollmacht eingereicht wurden. Der Kanzlei sind die hierfür die Kosten (ca.130€) unanfechtbar auferlegt worden. Heute bekam ich dann einen bösen Brief des Anwalts indem er sich Schadensersatzansprüche vorbehält, mein Verhalten unter anderen jur. Blickwinkeln zu prüfen, mir unterstellt ich hätte Auftrag erteilt und seine Dienstleistung nicht bezahlen wollen und für falsche Angaben gesorgt die zu seinem Nachteil wären. Dies werden sie nicht hinnehmen. - So viel zur Sache. Kann mir jemand sagen ob, und wenn, was ich falsch gemacht habe und womit ich jetzt rechnen kann/muss?
Danke im voraus

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Hallo! Eine Vollmacht ist grundsätzlich zu erteilen, da der Prozessbevollmächtigte sie vorlegen muss, um sich Dritten gegenüber legitimieren zu können. Besteht eine Rechtschutzversicherung, ist diese zunächst zu informieren, d.h. ein Klagentwurf im streitigen Verfahren muss eingereicht werden, damit die Aussicht auf Erfolg geprüft werden kann. 1. Es ist zu prüfen, welche Begründung für die Mandatsniederlegung vorlag, legt man als Jurist das Mandat nieder, verliert man (bis auf wenige Ausnahmen)den Gebührenanspruch. 2. Man hat die Möglichkeit die Rechtsanwaltskammer in diesem Bezirk von dem Sachverhalt zu informieren mit der Bitte um weitere Veranlassung. 3. Bei aussichtslos eingereichter Klage ohne schriftliche Bestätigung des Mandanten, liegt ggf ein Haftpflichtfall gegenüber der Versicherung des Anwalts vor (dann kann gegeneinander aufgerechnet werden).4. Der Sachverhalt kann der Staatsanwaltschaft ebenfalls mitgeteilt werden, da scheinbar eine doppelte Rechnungsstellung erfolgt ist (Verdacht §263 STGB).

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Alle mal lesen!! Global Real Estate AG (GRE) beantragt Insolvenz
Das Amtsgericht München hat laut Pressemeldungen am 7. November 2011 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Real Estate AG (GRE) eröffnet. Die Einleitung des Verfahrens soll auf Antrag des Unternehmens erfolgt sein. Das Unternehmen war auf dem Anlagemarkt mit der Ausgabe von atypisch stillen Beteiligungen aufgetreten und soll in der Zeit von 2001 bis 2007 Beteiligungen im Wert von rund 38 Mio. € emittiert haben. Mit den Anlegergeldern sollten laut Eigenwerbung des Unternehmens vor allem Immobilienprojekte im Sozialbereich realisiert werden. Letztlich konnte GRE aber nach über zehnjähriger Geschäftstätigkeit lediglich ein solches fertiggestelltes Immobilienprojekt vorweisen.

Deshalb geriet die GRE in die Kritik, eine sehr geringe Investitionsquote im Verhältnis zu den eingesammelten Anlegergeldern aufzuweisen. Auch sollen die Projekte größtenteils über Bankdarlehen finanziert worden sein, anstatt Anlegergelder einzusetzen. In diesem Zusammenhang hatte bereits das OLG Dresden im Zusammenhang mit einem Schadenersatzprozess eines Anlegers dem Unternehmen seine zu geringe Investitionsquote vorgehalten. Auch bescheinigte das Gericht der GFE eine übertrieben positive Darstellung seiner Geschäftstätigkeit und wertete diese als Prospektfehler.

Für Anleger, die eine atypisch stille Beteiligung an der GRE gezeichnet haben, besteht die Gefahr des Totalverlusts ihrer Einlage. Denn atypisch stille Beteiligungen gelten im Insolvenzverfahren als Eigenkapital, welches aufgrund der hohen Fremdkapitalquote der Immobilienprojekte der GRE größtenteils an die Gläubigerbanken fallen dürfte. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Anleger aus dem Insolvenzverfahren ihr Geld auch nur teilweise zurückerhalten werden.

Um so wichtiger ist es deshalb für betroffene Anleger, andere Wege zu gehen. Hier kommt insbesondere die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler in Betracht. Kannte der Anlagevermittler beispielsweise die vom OLG Dresden festgestellten Prospektfehler bzw. hätte er sie kennen müssen, so kommt in solchen Fällen ein Schadenersatzanspruch des Anlegers in Betracht. Auch fehlerhafte Risikoaufklärung kann einen Schadenersatzanspruch begründen. Wer eine atypisch stille Beteiligung als sichere Geldanlage, die für die Altersvorsorge geeignet ist, vertreibt, macht sich ebenso schadenersatzpflichtig. Wie immer kommt es jedoch auch hier auf die Umstände des Einzelfalls an, so dass Anleger zur Beurteilung ihres Falles unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen sollten.

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Hallo! Am besten einmal eine Freundschaftsanfrage stellen, dann können wir privat chatten. Gruss Zunky

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Hallo! Momentan bringt es überhaupt nichts gegen die gre zu klagen, da aufgrund der insolvenz ein verfügungsverbot besteht. ob der vorstand privat haftet ergibt sich aus dem ergebnis des ermittlungsverfahrens. momentan bringt nur ggf eine klage wegen falschberatung gegenüber dem berater etwas.

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Hallo! Deine KFZ-Haftpflicht ist eintrittspflichtig.

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Es können bis zu 180,00 Euro für die Erstberatung abgerechnet werden. Fachanwälte berechnen, sofern es sich um eine schwierige Sachlage handelt (inkl. Prüfen der Unterlagen),bis zu 250,00 Euro. Dafür wird das RVG zugrundegelegt. Kostenlos ist die Rechtsberatung im Amtsgericht 1x monatlich, Termin kann erfragt werden.

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Hallo! Du bist in der Beweispflicht, d.h. in deiner Situation hast du eine Chance ihn loszuwerden, denn ansonsten wird es vermutlich noch schlimmer. D.h. Du musst dich vorbereiten. Schreibe genau auf, was er wann wo vor welchen Zeugen gesagt hat. Notfalls besorge dir ein Diktiergerät, hat zwar prozessual gesehen keine Beweiskraft, aber den Personalchef und den Betriebsrat wird es interessieren, was dein Chef so von sich gibt. Wenn du genug gesammelt hast, würde ich direkt zum Personalchef und zum Betriebsrat gehen, ihnen den Sachverhalt mitteilen und eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und Bossing ankündigen, ggf Lehrlingswart bei Handwerkskammer oder IHK informieren.

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Hallo! In einem Verfahren nach 263 STGB vor dem Strafgericht bist du Zeuge. Daher ist ein Rechtsanwalt überflüssig. Ferner sieht die STPO gem §397a keine Nebenklage vor. Daher sind Ansprüche zivilrechtlich geltendzumachen, ggf Adhäsionsverfahren (kennen sich jedoch die wenigsten mit aus, daher ist der Zivilprozess zu bevorzugen).

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Hallo! Mit Auszahlung des Pflichtteils erlischt der Erbanspruch des Kindes. D.h. nach dem Ableben der Ehefrau ist das 2. Kind Alleinerbe.

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Mieter hat Whg. katastrophal hinterlassen. Wie sind wohl unsere Chancen?

Wir haben eine Eigentum Whg. wo 12 Jahre eine Türkin drin gelebt hat. Nun ist sie ausgezogen und hat die Whg. in einem katastrophalen Zustand hinterlassen:

Alles war mehrfach komplett (!!!) übergestrichen worden! Von den Steckdosen über die Lichtschalter, Türklinken, Fußleisten, das Haustelefon und die Kunsstoff-Fensterrahmen und Fenster selber auch! Die Heizkörper waren teilw. Blau, da sie beim Wandstreichen die Heizkörper nicht abgedeckt hatt und ca. 10 cm Breite diese dann mit blau gestrichen hatte. Die ganzen Heizkörperventiele waren auch mit Farbe vollgekleckert. Lange Farbnasen liefen auch an den Fensterscheiben der Türen runter.

Die Türen, die mein Mann (selber Maler + Lackierer) letztes Jahr gerade fachmännisch lackiert hat, hat sie nochmal in diesem Jahr mit Acrylfarbe (!!!??) komplett nochmal gestrichen, ohne diese vorher anzuschleifen, was heißt, man konnte die Farbe mit den Fingern von den Türen runterkratzen, sie blätterte bei leicher Berührung sofort ab. Wir mußten alles in 26 Stunden wieder runterkratzen, neu schleifen, spachteln und wieder lackieren, da die Farbe von Ihr keine halt hatte. Sie meinte, sie habe die doch schön weiß gestrichen und wenn uns das nicht gefallen würde, wäre das nicht ihr Problem.

Alles war verdreckt und auf dem Balkon hat sie Ihre Latexfarbe und Pinsel/Rollen am Geländer des Balkon gesäubert und auch den Fußboden alles vollgekleckert. Alte Kartoffeln und Papier lagen auch noch da rum.

Alle Fenster und Balkontüren hatten (pro Fenster) ca. 3-5 große (!!!) Bohrlöcher, da sie Ihre Jallusien und Rollos direkt an den Fenstern befestigt hatte.

Es war auch nicht einmal ein wenig geputzt. Selbst die jahrelang an den Fenstern hängenden Window-Color Bilder hingen noch dran. Viele Ihrer persönlichen Sachen, wie Waschmaschine, Regale, Jallusien, Lampen hat sie (weil sie diese mir schenken wollte und selber keine Verwendung dafür hatte) einfach in der Whg. belassen.

Die "hochwertige und Tip-top" Einbau-Küche (für 300,-), die sie mir am Telefon beschrieben hat und mir verkaufen wollte, war komplett verdreckt mehrfach mit Winkeln geschraubt. Davon hat sie nichts gemacht. Wir haben einen Schaden von 2.255.18 Euro. Unsere Arbeitszeit haben wir nur mit 10 Euro berechnet.

Sie hat sich nun einen Anwalt genommen, da wir ihr die Mietkaution in Höhe von 800,- nicht ausgezahlt haben. Unser Schaden ist sogar ja viel höher und Miete für den ganzen Nov. 400,- und Nebenkosten 230,- hat sie auch noch nicht bezahlt. Hätten wir eine Chance die oben genannten Sachen vor Gericht zu gewinnen? Wir haben nun gesagt, das wir mit einer Zahlung von 1.000,- einverstanden wären, obwohl das ja 1.255,18 weniger wären, als unser Material und Zeitschaden.

Da wir aber keine Versicherung haben, wollen wir natürlich ungern vor Gericht, wenn wir nicht wissen, ob sie event. zum Schluß doch noch Recht bekommt und wir auf noch mehr kosten sitzen bleiben. Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Vorfällen bei Gericht, oder weiß definitiv wie die Rechtslage ist?

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Hallo! Zunächst ist zu klären, ob bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gefertigt wurde. Ansonsten müssten glaubwürdige Zeugen (Fotos)vorhanden sein. Dann kommt es darauf an, in welchem Zustand die Wohnung seinerzeit vermietet wurde (ist ein Vermerk darüber im Mietvertrag enthalten?). Dann stellt sich die Frage: Besitzt sie ein monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Wenn nicht, sollte man überlegen, ob man dann noch Anwalts-und Gerichtskosten dazu verauslagt und dann möglicherweise einen Titel hat, der jedoch nicht durchgesetzt werden kann. Das sind die Punkte, die ich zunächst klären würde, bevor ich einen Rechtsstreit beginne.

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Hallo! Den Enkeln steht gem BGB ein Pflichtteilsanspruch zu.

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