Hallo! Ich kann nur die Welpenschule empfehlen. Wenn der Hund jetzt nicht gut sozialisiert wird und lernt, wer der Herr ist, hat man später (gerade auch bei dieser Rasse) ein echtes Problem. Spreche aus 14 jähriger Shiba Erfahrung! Kommandos wie bleib, sitz, ich geh zuerst durch die Tür etc. jetzt unbedingt lernen!
Ergänzend möchte ich noch ausführen: Es gibt bezüglich der Anwälte und auch 2 Gerichte mittlerweile unterschiedliche Meinungen dazu: Daher sammel ich derzeit Argumente, bzw. Links oder Urteile, die die Betreffenden weiterbringen könnten. LG
Hallo! Hier etwas dazu: http://www.prettl.de/aktuell/artikel/lv-doktor-krank-bgh-kippt-geschaeftsmodell-die-mit-dem-lvdoktor-abgeschlossenen-ver-traege-sind-we.html
Hallo! Beim zuständigen Amtsgericht gibt es Beratungshilfeanträge. Den würde ich ausfüllen und mir einen Fachanwalt für Verkehrs-oder Strafrecht suchen. Tips gibt die Anwaltskammer. Ferner gibt es 1x monatlich die kostenfreie Rechtsberatung beim Amtsgericht. Dort kann man zunächst kostenfreien juristischen Rat einholen.
Hallo! Schauen Sie mal im RVG nach. Dort sind die Gebührensätze klar definiert. In diesem Fall fällt die Beratungsgebühr bis zu 250,00 Eur. sowie die aussergerichtliche Geschäftsgebühr für die Tätigkeit an. Dort richtet sich die Höhe nach dem Streitwert. Ferner ist der Aufwand zu berücksichtigen, danach richtet es sich, ob eine 1,3, 1,5 oder 2.0 Gebühr abgerechnet werden kann (muss aber begründet sein).
Hallo! Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Art der Verletzung, Zeitraum der AU, Dauer der Arztbesuch, Zeitraum der MdE etc. In der ADAC Schmerzensgeldtabelle sind Urteile und Rechtssprechungen zu diversen Verletzungen aufgeführt. Daher ist es ratsam bevor man einen Ansrpuch anerkennt oder in Vergleichsverhandlungen geht diese einzusehen, damit man einen Anhaltspunkt und eine realistische Argumentationsgrundlage hat.
Hallo! Vergeblich warten ist untertrieben! Machen falsche Versprechungen und halten nichts ein. Rechtliche Schritte wurden nun eingeleitet. Unqualifiziertes Personal, Hinhaltetaktik und widersprüchliche Angaben ohne Ende. Sie sind daran interessiert, dass die Kunden zufrieden sind.... Damit die auch ja die Füsse still und dazu noch den Mund halten! Wer zuviel Geld hat, sollte es selbst anlegen und die Zinsen kassieren!
Hallo! Das Arbeitsentgelt, sowie anteiliger Urlaubsanspruch sind vom ehemaligen Arbeitgeber zu bezahlen. Da das Arbeitsgericht eine freiwillige Gerichtsbarkeit ist und kein Anwaltszwang besteht, trägt jeder seine Kosten selbst. In diesem Fall ist es ratsam sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, zunächst für eine Beratung, diese kann ggf über Beratungshilfe abgerechnet werden. Für eine Ersteinschätzung bietet sich jedoch auch die kostenlose Rechtsberatung 1x monatlich beim ansässigen Amtsgericht an.
Hallo! Eine Vollmacht ist grundsätzlich zu erteilen, da der Prozessbevollmächtigte sie vorlegen muss, um sich Dritten gegenüber legitimieren zu können. Besteht eine Rechtschutzversicherung, ist diese zunächst zu informieren, d.h. ein Klagentwurf im streitigen Verfahren muss eingereicht werden, damit die Aussicht auf Erfolg geprüft werden kann. 1. Es ist zu prüfen, welche Begründung für die Mandatsniederlegung vorlag, legt man als Jurist das Mandat nieder, verliert man (bis auf wenige Ausnahmen)den Gebührenanspruch. 2. Man hat die Möglichkeit die Rechtsanwaltskammer in diesem Bezirk von dem Sachverhalt zu informieren mit der Bitte um weitere Veranlassung. 3. Bei aussichtslos eingereichter Klage ohne schriftliche Bestätigung des Mandanten, liegt ggf ein Haftpflichtfall gegenüber der Versicherung des Anwalts vor (dann kann gegeneinander aufgerechnet werden).4. Der Sachverhalt kann der Staatsanwaltschaft ebenfalls mitgeteilt werden, da scheinbar eine doppelte Rechnungsstellung erfolgt ist (Verdacht §263 STGB).
Hallo, das richtet sich nach dem Streitwert, Sachgebiet und ggf Honorarsvereinbarung. s. link:http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/rvg/gesamt.pdf. BRAGO ist durch RVG(Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ersetzt worden.
Alle mal lesen!!
Global Real Estate AG (GRE) beantragt Insolvenz
Das Amtsgericht München hat laut Pressemeldungen am 7. November 2011 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Global Real Estate AG (GRE) eröffnet. Die Einleitung des Verfahrens soll auf Antrag des Unternehmens erfolgt sein.
Das Unternehmen war auf dem Anlagemarkt mit der Ausgabe von atypisch stillen Beteiligungen aufgetreten und soll in der Zeit von 2001 bis 2007 Beteiligungen im Wert von rund 38 Mio. € emittiert haben. Mit den Anlegergeldern sollten laut Eigenwerbung des Unternehmens vor allem Immobilienprojekte im Sozialbereich realisiert werden. Letztlich konnte GRE aber nach über zehnjähriger Geschäftstätigkeit lediglich ein solches fertiggestelltes Immobilienprojekt vorweisen.
Deshalb geriet die GRE in die Kritik, eine sehr geringe Investitionsquote im Verhältnis zu den eingesammelten Anlegergeldern aufzuweisen. Auch sollen die Projekte größtenteils über Bankdarlehen finanziert worden sein, anstatt Anlegergelder einzusetzen. In diesem Zusammenhang hatte bereits das OLG Dresden im Zusammenhang mit einem Schadenersatzprozess eines Anlegers dem Unternehmen seine zu geringe Investitionsquote vorgehalten. Auch bescheinigte das Gericht der GFE eine übertrieben positive Darstellung seiner Geschäftstätigkeit und wertete diese als Prospektfehler.
Für Anleger, die eine atypisch stille Beteiligung an der GRE gezeichnet haben, besteht die Gefahr des Totalverlusts ihrer Einlage. Denn atypisch stille Beteiligungen gelten im Insolvenzverfahren als Eigenkapital, welches aufgrund der hohen Fremdkapitalquote der Immobilienprojekte der GRE größtenteils an die Gläubigerbanken fallen dürfte. Es ist daher nicht zu erwarten, dass Anleger aus dem Insolvenzverfahren ihr Geld auch nur teilweise zurückerhalten werden.
Um so wichtiger ist es deshalb für betroffene Anleger, andere Wege zu gehen. Hier kommt insbesondere die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlagevermittler in Betracht. Kannte der Anlagevermittler beispielsweise die vom OLG Dresden festgestellten Prospektfehler bzw. hätte er sie kennen müssen, so kommt in solchen Fällen ein Schadenersatzanspruch des Anlegers in Betracht. Auch fehlerhafte Risikoaufklärung kann einen Schadenersatzanspruch begründen. Wer eine atypisch stille Beteiligung als sichere Geldanlage, die für die Altersvorsorge geeignet ist, vertreibt, macht sich ebenso schadenersatzpflichtig. Wie immer kommt es jedoch auch hier auf die Umstände des Einzelfalls an, so dass Anleger zur Beurteilung ihres Falles unbedingt fachlichen Rat in Anspruch nehmen sollten.
Hallo! Am besten einmal eine Freundschaftsanfrage stellen, dann können wir privat chatten. Gruss Zunky
Hallo! Momentan bringt es überhaupt nichts gegen die gre zu klagen, da aufgrund der insolvenz ein verfügungsverbot besteht. ob der vorstand privat haftet ergibt sich aus dem ergebnis des ermittlungsverfahrens. momentan bringt nur ggf eine klage wegen falschberatung gegenüber dem berater etwas.
Hallo! Deine KFZ-Haftpflicht ist eintrittspflichtig.
Es können bis zu 180,00 Euro für die Erstberatung abgerechnet werden. Fachanwälte berechnen, sofern es sich um eine schwierige Sachlage handelt (inkl. Prüfen der Unterlagen),bis zu 250,00 Euro. Dafür wird das RVG zugrundegelegt. Kostenlos ist die Rechtsberatung im Amtsgericht 1x monatlich, Termin kann erfragt werden.
Hallo! Du bist in der Beweispflicht, d.h. in deiner Situation hast du eine Chance ihn loszuwerden, denn ansonsten wird es vermutlich noch schlimmer. D.h. Du musst dich vorbereiten. Schreibe genau auf, was er wann wo vor welchen Zeugen gesagt hat. Notfalls besorge dir ein Diktiergerät, hat zwar prozessual gesehen keine Beweiskraft, aber den Personalchef und den Betriebsrat wird es interessieren, was dein Chef so von sich gibt. Wenn du genug gesammelt hast, würde ich direkt zum Personalchef und zum Betriebsrat gehen, ihnen den Sachverhalt mitteilen und eine Anzeige wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und Bossing ankündigen, ggf Lehrlingswart bei Handwerkskammer oder IHK informieren.
Hallo! In einem Verfahren nach 263 STGB vor dem Strafgericht bist du Zeuge. Daher ist ein Rechtsanwalt überflüssig. Ferner sieht die STPO gem §397a keine Nebenklage vor. Daher sind Ansprüche zivilrechtlich geltendzumachen, ggf Adhäsionsverfahren (kennen sich jedoch die wenigsten mit aus, daher ist der Zivilprozess zu bevorzugen).
Hallo! Mit Auszahlung des Pflichtteils erlischt der Erbanspruch des Kindes. D.h. nach dem Ableben der Ehefrau ist das 2. Kind Alleinerbe.
Hallo! Zunächst ist zu klären, ob bei der Wohnungsübergabe ein Übergabeprotokoll gefertigt wurde. Ansonsten müssten glaubwürdige Zeugen (Fotos)vorhanden sein. Dann kommt es darauf an, in welchem Zustand die Wohnung seinerzeit vermietet wurde (ist ein Vermerk darüber im Mietvertrag enthalten?). Dann stellt sich die Frage: Besitzt sie ein monatliches Einkommen aus Erwerbstätigkeit? Wenn nicht, sollte man überlegen, ob man dann noch Anwalts-und Gerichtskosten dazu verauslagt und dann möglicherweise einen Titel hat, der jedoch nicht durchgesetzt werden kann. Das sind die Punkte, die ich zunächst klären würde, bevor ich einen Rechtsstreit beginne.
Hallo! Den Enkeln steht gem BGB ein Pflichtteilsanspruch zu.