ich geh auf kur & jobcenter - was mach ich jetzt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, dem Jobcenter musst du einfach nur mitteilen, dass du dich im Zeitraum X auf Kur befindest. Da sollte ein Anruf genügen und das wird vermerkt. Notiere dir aber sicherheitshalber auch Datum, Uhrzeit und Name des Mitarbeiters, mit dem du gesprochen hast. Nur falls dort intern was verloren geht hast du immernoch deinen Nachweis Zur Zuzahlung: Im Regelfall sind 10 Euro pro Tag fällig, die direkt an die Einrichtung gezalht wird. Bei Geringverdienern wird der Zuzahlungssatz anders berechnet. Hier werden Zuzahlung nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze gezahlt und diese liegt maximal bei 2 Prozent der jährlichen Familienbruttoeinnahmen. Wenn du mehr zur Kur wissen willst, gerade wenns um Therapien oder ums Koffer packen geht, dann schau doch mal hier nach: www.die-neue-kur.de

KUR oder REHA?

Du bekommst mit der Einladung/REHA-Antritt eine Bescheinigung zur Vorlage beim Jobcenter. Das ALG 2 wird dir für den Zeitraum der REHA ununterbrochen weiter gezahlt. Von den 10 EURO bist du befreit, nehme vorsorglich deinen gültigen ALG 2 Bescheid zur REHA mit.

tanteBo 
Fragesteller
 10.10.2011, 09:06

bei der genehmigung der kur, die samsatg in meinem briefkasten war, war keine bescheinigung zur vorlage beim jobcenter dabei.

und ! ich soll die zuzahlung VOR antritt der kur entrichten.

was nun?

helmutgerke  10.10.2011, 11:05
@tanteBo

dann rufe einmal bitte beim Einrichtungsträger (GKV oder DRV) an und frage einmal nach.

tanteBo 
Fragesteller
 10.10.2011, 11:31
@helmutgerke

danke für deine antwort :]

hab mich grad nochmal schlau gemacht bei meiner kr.kasse & jobcenter. da war nämlich vorhin keiner zu reichen.

ich muss in VORleistung gehen - was echt n brocken is ... sind ja immerhin 220€ die man zahlen muss - ich bekommen aber auf antrag -der mir zugeschickt wird- fast alles zurück. d.h. 88€ muss ich selbst tragen, den rest wird erstattet :)

helmutgerke  10.10.2011, 11:50
@tanteBo

wenn du nun noch weitere Quittungen hast, wie Praxisgebührenbelege, Medikamente etc. kannst du dieses noch von den 88,00 EURO absetzen.

Dem Jobcenter gibst Du eine Kopie der Kur-Einladung.

Da kannst Dua uch gleich fragen, ob Dir in der Zeit die Bezüge gekürzt werden oder Du evtl. einen Zuschuss erhältst o.ä.

Du sparst in der Zeit der Kur eigene Unterhaltskosten. Das wird sicher angerechnet.

tanteBo 
Fragesteller
 10.10.2011, 11:33

danke für deine antwort :]

hab mich grad nochmal schlau gemacht bei meiner kr.kasse & jobcenter. da war nämlich vorhin keiner zu reichen.

ich muss in VORleistung gehen - was echt n brocken is ... sind ja immerhin 220€ die man zahlen muss - ich bekommen aber auf antrag -der mir zugeschickt wird fast alles zurück. d.h. 88€ muss ich selbst tragen, den rest wird erstattet :)

und beim jobcenter muss ich nur bescheid geben ... wie du schon geschrieben hast die bestätigung der kr.kasse einreichen ... dass ich ortsabwesend bin. die leistungen, so wie mir am tel. gesagt wurde, werden nicht gekürzt, da man "nur" 3wochen nicht da ist.

Terrorpinguin  10.10.2011, 14:51
@tanteBo

Danke, dass Du noch einmal rückmeldest.

Kannst Du evtl. beim Jobcenter einen Kredit o.ä. für die 220 € bekommen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das jetzt für Dich ein heftiger Brocken ist.

du solltest dort anrufen und nachfragen. medizinische behandlungen gehen vor

wenn du chronisch krank bist brauchst du nur 1% von deinem jahreseinkommen zuzahlen. wenn nicht musst du 2% zuzahlen. aber dort wird dir alles ganz genau erklärt wie du vorgehen musst

tanteBo 
Fragesteller
 10.10.2011, 11:31

danke für deine antwort :]

hab mich grad nochmal schlau gemacht bei meiner kr.kasse & jobcenter. da war nämlich vorhin keiner zu reichen.

ich muss in VORleistung gehen - was echt n brocken is ... sind ja immerhin 220€ die man zahlen muss - ich bekommen aber auf antrag -der mir zugeschickt wird- fast alles zurück. d.h. 88€ muss ich selbst tragen, den rest wird erstattet :)

Bist du evtl. zur Zeit krankgeschrieben? Wenn ja, entfällt die Zuzahlung während der Kur.

Ich weiß aus meiner Reha, dass Bezieher von Krankengeld oder Arbeitslosengeld von der Zuzahlung befreit waren.

tanteBo 
Fragesteller
 10.10.2011, 11:30

danke für deine antwort :]

hab mich grad nochmal schlau gemacht bei meiner kr.kasse & jobcenter. da war nämlich vorhin keiner zu reichen.

ich muss in VORleistung gehen - was echt n brocken is ... sind ja immerhin 220€ die man zahlen muss - ich bekommen aber auf antrag -der mir zugeschickt wird fast alles zurück. d.h. 88€ muss ich selbst tragen, den rest wird erstattet :)