Ist mein Erbe noch zu retten und wenn ja, wie?

4 Antworten

Wenn dein Vater zum Zeitpunkt des Ablebens die ungarische Staatsangehörigkeit besaß und dort auch der überwiegende Aufenthalt stattfand, dann greift primär ungarisches Erbrecht. Für das in D belegene Immobilienvermögen galt jedoch davon abweichend bis August 2015 das Recht des Landes, in dem sich die Immobilie befand (was hier aber eigentumsrechtlich irrelevant, steuerrechtlich jedoch von Bedeutung wäre). In Ungarn sind die Notare für alles Erbrechtliche zuständig, und zwar immer der Notar des Bezirks, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte. Dort ließe sich vermutlich auch die Frage der Erbaufteilung klären.

Auf die Schnelle findet sich in Bezug auf das ungarische Erbrecht u.a. das hier (Zitat):

"Bei unverheirateten Erblassern, die jedoch Kinder hinterlassen, wird der Nachlass in Ungarn zu gleichen Teilen unter den Kindern des Verstorbenen aufgeteilt."

Zitat Ende, Quelle
http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Ungarn.html

Sollte der Vater also in Ungarn noch weitere leibliche Erben gehabt haben, wäre das gesamte Vermögen wohl unter diesen aufgeteilt worden, ansonsten hätten die Eltern des Vaters geerbt (in Ermangelung von Ehefrau und bekannten Nachfahren). Es hängt natürlich stark davon ab, ob seinerzeit du als unehelicher Sohn überhaupt offiziell Erwähnung fandest bei der Erbverteilung. Denn auch der Notar kann nur beachten, was ihm bekannt wird.

Meine Mutter hatte gesagt, dass Sie keinen Brief bekommen hat, wo man das Erbe abtretten oder annehmen kann.

Das ist im ungarischen Erbrecht auch nicht vorgesehen.

Mein Vater hatte ein Bankkonto bei der Sparkasse, wo keine unerhebliche
Summe drauf war.

Hier wäre zu prüfen, wer Vollmacht für dieses Konto hatte. Aber das lässt sich nach 18 Jahren wohl nicht mehr prüfen, da die Banken ihre Unterlagen nur 10 Jahre aufbewahren.

Zudem hatte er eine Wohnung in München, welche zum großteil abgezahlt war. Er hatte zudem eine Lebensversicherung. Mehr weiss ich leider nicht, außer dass die Wohnung verkauft wurde.

Das lässt stark vermuten, dass hier nach ungarischem Recht die Eltern des Vaters wider besseren Wissens geerbt, und dir somit dein Erbe vorenthalten haben. Warum deine Mutter hier allerdings nicht sofort gerichtlich respektive bei der ungarischen Botschaft deinen Erbanspruch angemeldet hat, ist nur im direkten Gespräch zu klären. Ich würde hier ncht nur einen Fachanwalt mit der Prüfung beauftragen, sondern auch überlegen, ggfs. Strafanzeige wegen Unterschlagung zu stellen. Ich wage stark zu bezweifeln, dass von diesem Vermögen noch irgendwas übrig ist. Dein Anspruch ist wohl unstrittig - nur ob er sich auch in namhafte Vermögenswerte umsetzen lässt, glaube ich bei dem dubiosen Vorgehen nicht.

Erst einmal solltest du in Erfahrung bringen, ob du überhaupt (Mit-)Erbe geworden bist. Dein Vater hätte deine Mutter auch zur Alleinerbin einsetzen können. Dazu solltest du dich an das damals zuständige Nachlassgericht wenden. Die Zuständigkeit hat sich damals wohl nach dem Wohnort (heute: letzter gewöhnlicher Aufenthaltsort) deines Vaters gerichtet.

Habe ich überhaupt irgendwie eine Chance an das Geld zu kommen?

Sofern überhaupt noch etwas vom Nachlass vorhanden ist, bist du mit deinem Erbteil daran beteiligt und kannst selbstverständlich auch deinen Anteil fordern. Vermutlich wurde der Nachlass aber schon lange von deiner miterbenden Mutter auseinandergesetzt. Deinen Anteil darf sie natürlich nicht zweckentfremden, sondern hätte diesen mündelsicher anlegen müssen. Ob das geschehen ist, und ob der Nachlass überhaupt auseinandergesetzt wurde, kann ich nicht beurteilen.

Kann die Bank überhaupt zurückverfolgen, wo das Geld hin ist nach so langer Zeit? 

Vermutlich nicht.

Was brauche ich, damit ich überhaupt zur Bank gehen kann? Die können ja
nicht wissen, ob ich der Sohn meines Vaters bin. Er hat die Vaterschaft
anerkannt.

Wenn es noch Konten gibt, die auf deinen Vater laufen oder Nachlasskonten vorhanden sind, kannst du dich mit einem Erbschein legitimieren. Eine Verfügung darüber können aber nur alle Erben gemeinsam treffen, sofern der Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist.

Gibt es auf das Erbe Zinsen?

Wenn es angelegt wurde, sicher.

Was kann ich tun, wenn einer meiner Verwanden das Geld damals bekommen hat und es ausgegeben wurde.

Dann müsste man ermitteln ob du Ansprüche gegen diese Personen hast und ob diese ggf. verjährt sind in Hinblick auf deine erst kürzlich eingetretene Volljährigkeit. Das sollte aber ein Rechtsanwalt mit Kenntnissen des konkreten Sachverhaltes übernehmen (im Notfall mit einem Beratungshilfeschein, was besser als nichts ist).

Meine Familie ist zum Teil aus Ungarn. Welches Recht gilt, und was würde das für mich bedeuten?

Maßgeblich ist/war die Staatsangehörigkeit deines Vaters. Zumindest für bewegliche Güter (Geld und dergleichen) würde dann wohl ungarisches Erbrecht Anwendung finden. Die Wohnung in München wurde höchstwahrscheinlich nach deutschem Erbrecht vererbt, wobei ich hierfür das ungarische internationale Privatrecht kennen müsste, was ich nicht tue. Im Regelfall gilt aber das Gesagte.

Übrigens konnte die Wohnung nicht ohne Erbnachweis veräußert werden. Ein solcher muss also existieren. Wenn du ein gutes Verhältnis zu deiner Mutter hast, dann frag sie doch einfach mal danach.

mario207655 
Fragesteller
 12.12.2016, 05:41

Ich müsste alleinerbe sein, da meine Mutter mit meinem Vater nicht verheiratet war und auch nur ca ein Jahr zusammen.

An wen sollte ich mich wenden, wenn die Bank die Daten etc wohl nicht mehr hat?

(Keinem Anwalt bitte)

Und nich ein Danke für die gute und leicht verständliche Antwort :)

Hardware02  12.12.2016, 05:59
@mario207655

Bitte komm von diesem Trip "keinen Anwalt bitte" weg! Du sprichst von einer Eigentumswohnung in München. Auch ohne irgend etwas über diese Wohnung zu wissen, kann ich dir sagen, dass sie mindestens EUR 70.000 wert ist, vermutlich aber wesentlich mehr. (EUR 70.000 wäre für eine renovierungsbedürftige Einzimmerwohnung mit Erbpacht oder ähnliches.)

Wenn du wirklich davon ausgehst, dass diese Wohnung existiert hat und du der Erbe bist, dann ist es jetzt an der Zeit, etwas Geld zu investieren und entsprechende Fachleute zu bemühen, damit sie dir helfen! Viel Erfolg.

1. Da Du noch eine Mutter hast,bist Du nicht ,,Alleinerbe"

2.Deine Mutter lügt.

3.Geh zu einem Anwalt

FordPrefect  12.12.2016, 09:24

Da Du noch eine Mutter hast,bist Du nicht ,,Alleinerbe"

Wieso sollte die Mutter erben, wenn die Eltern doch nie verheiratet waren?

ratatoesk  12.12.2016, 09:34
@FordPrefect

Woraus schliesst Du das.? Oder hab ich was überlesen?

FordPrefect  12.12.2016, 15:56
@ratatoesk

Schreibt der OP doch selbst in seinem Kommentar. Zitat:

"Ich müsste alleinerbe sein, da meine Mutter mit meinem Vater nicht verheiratet war und auch nur ca ein Jahr zusammen."

ratatoesk  20.12.2016, 08:11

Computerausfall.

Aus diesem Grund erst heute eine Antwort.

1. Möchte ich mich bei Dir und Deiner Mutter entschuldigen,da ich den Text nicht richtig gelesen hatte.

2.Bei einem nichtehelichen Kind,aus einer kurzen Beziehung,wissen die zuständigen Stellen natürliches nichts davon

3.Du müsstest selber zum ERbschafts- und Nachlassgericht und dort Dein Erbe anmelden.

Die Zeit dafür verjährt aber nach 3 Jahren,ergo hast schlechte Karten.

Trotzdem würde ich mal dort nachfragen.