Ist man immer schuld, wenn man mit einem SUV einen Menschen überfährt weil er vor den SUV springt?

6 Antworten

Man muss ja immer seine Geschwindigkeit so anpassen dass man jederzeit anhalten kann

Nein das ist zu pauschal, siehe https://www.stvo.de/strassenverkehrsordnung/91-3-geschwindigkeit

(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

Nein. Das ist immer eine Einzelfallprüfung. Der Richter entscheidet dann im Rahmen der Gesetze nach eigenen Ermessen.

Fuhr der SUV eine angemessene Geschwindigkeit? War der Fußgänger sichtbar? Wie weit stand der Fußgänger von der Fahrbahn entfernt?

Wenn der Fußgänger kurz vor dem Fahrzeug ohne Vorwarnung auf die Straße springt, dann kann der Fahrer nichts machen. Wenn er zusätzlich eine angemessene Geschwindigkeit fuhr, dann hat der gute Chancen freigesprochen zu werden.

Fährt der Fahrer schneller als erlaubt, dann bekommt er mit großer Wahrscheinlichkeit eine Teilschuld.

Sieht der Fahrer, dass der Fußgänger Nahe an der Fahrbahn steht und wackelig auf den beiden Beinen steht, aber seine Geschwindkeit anpasst, also runter vom Gas, dann könnte er auch Teilschuld bekommen, auch wenn er das Tempolimit einhält.

Es gibt also viele Faktoren, welche die Entscheidung des Richters beeinflussen.

Du musst die zivilrechtliche Haftung von der strafrechtlichen Seite unterscheiden.

Zivilrechtlich ist es oft so, dass zumindest eine Teilschuld beim Autofahrer verbleibt, aufgrund der höheren Betriebsgefahr, dir von seinem Fahrzeug ausgeht.

Strafrechtlich kommt es drauf an, ob jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Nein, man ist nicht grundsätzlich immer schuld daran.
Das kommt ganz auf das Unfallgeschehen an.
Was der spezielle Hinweis auf "SUV" bedeuten soll ist mir
nicht ganz klar.
Denn die bestehenden Gesetze den Straßenverkehr betreffend
gelten für alle Fahrzeuge.


retzi1  20.06.2023, 11:58

Ein SUV oder ein Kleinwagen können schon ein Unterschied machen.

Auf Grund der höheren Masse und der hohen Bodenfreiheit geht von einem SUV eine höhere Betriebgefahr aus. So kann der Urteil deswegen anders ausfallen.

Dazu habe ich mal ein Artikel gelesen, wo ein SUV Fahrer ein höheren Urteil bekommen hat. In der Begründung wurde der SUV mit Kleinlaster und LKW verglichen. Leider weiß ich nicht mehr wo ich es gelesen habe.

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es gilt der Vertrauensgrundsatz!

ich kann davon ausgehen, dass der andre kein Idiot ist.


EddiR  20.06.2023, 07:53

Dagegen spricht der inoffizielle §1 der StVO: Man muß immer mit der Dummheit der Anderen rechnen! :-)

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