Ist Korosion mit Rissbildung am Duschtassenflansch ein Rohrbruch im Sinne der Gebäudeversicherung
Ein Wasserschaden an unserer Duschtasse wurde von dem, von der Versicherung beauftragten, Lecksucher falsch benannt ( er hat eine schadhafte Silikonfuge für den Wasserschaden verantwortlich gemacht- welche aber intakt war)und die Trocknung der Wohnung bezahlt inkl. Tapezieren und verputzen.Nun stellte sich heraus ( die Versicherung machte einen zweiten Wasserschaden daraus) ,dass sich durch Rost am Duschtassenflansch Risse gebildet haben die die Undichtigkeit verursachten. Jetzt zur Frage: Ist das ein Rohrbruch oder eine Undichtigkeit im Sinne der Leitungswasser versicherung? Bei Rohrbruch übernimmt die Versicherung die Reparatur ( Neue Duschtasse mit Einbau und Verfliesen des Schadens) bei Undichtigkeit muß ich alles selber tragen.
4 Antworten
Wenn Du den Rohrbruch über die Wohngebäudeversicherung abzurechnen gedenkst, könntest Du unter Umständen enttäuscht werden:
Für Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche besteht Schutz nur für frostbedingte Bruchschäden.
Siehe dazu § 3 Nr. 1 b) aa) VGB 2010 (1914)
Ob nun der Flansch ein Bestandteil der nicht versicherten Badeeinrichtung oder aber ein Bestandteil der versicherten Ableitung ist, kann ich nicht sagen. Denn die Ableitungsrohre sind auch gegen sonstige Bruchschäden - beispielsweise durch Korrosion - versichert.
Ihre Frage wird Ihr Versicherungsvertrag Ihnen am besten beantworten.
Die VGB (88 und folgende) sind je Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet. Nach § 6 Nr. 1 b VGB 88 können Badewannen, Duschtassen, Waschbecken unter das System der Wasserversorgung fallen.Die Einschränkung auf Frostschaden ist unter § 7 VGB 88 geregelt..
Bedenken gegen eine Regulierung ergeben sich mir gem. § 28 VVG (Versicherungsvertragsgesetz). Der Versicherer könnte sich darauf berufen, dass Sie evtl. Ihren Obliegenheiten nicht nachgekommen sind. Dazu gehört u.a. eine Überprüfungspflicht in regelmäßigen Abständen -aber auch das kann vertraglich ausgeschlossen sein- .
Sie werden also nicht umhin kommen, Ihren Vertrag einer genauen Überprüfung zu unterziehen.
Es gibt keine "Rohrbruchversicherung". Die Leitungswasser-Versicherung zahlt Schäden die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser in Gebäuden entstanden sind.
Dabei zahlt die Gebäudeversicherung alle Gebäudebestandsteile und die Hausratversicherung das lose Inventar.
vior jeglicher Veränderung des Schadens sollteste selbst einen Schadensgutachter bzw Sachverständigen zuziehen denn Reparaturen können sehr teuer werden