Ist ghosting wirklich unverzeihlich?
Wenn man sich von einer Person gera nkt gefühlt hat, es dann via WhatsApp per Nachricht kurz und knapp beendet mit einem "ich glaub wir lasses es besser, vergiss es darüber zu reden, muss nicht sein 😀☺️" ihr damit auch alles kurzfristig absagt, auch keine Gründe mehr nennt und lieber untertaucht um dem Konflikt aus dem Weg zu gehen, sie dann mehrmals noch versucht nach dem Block auf anderen social media Kanälen von euch den Grund zu erfahren, ihr dann aber weiterhin abblockt und jetzt nachdem ihr euch beruhigt habt und bereit wärt zu reden will sie nichts mehr von euch wissen und meint das ghosting unverzeihlich ist und einfach nur arm
Wäre ghosting für euch wirklich auch unverzeihlich?
7 Antworten
Naja, mit der Nachricht ist es schon kein richtiges Ghosting mehr, das geht schlimmer. Man könnte sich aber auch erwachsener verhalten und die Problematik kurz erklären, wenn das nicht reicht kann man immernoch blocken.
Für mich wäre es o.k., wenn ich geghostet würde. Dann ist die Angelegenheit klar und im Grunde genommen auch nervenschonender. LG
Im Bezug auf deine Frage, bei der du wissen willst, ob du deine Ex anzeigen kannst: Ja, das ist unverzeihlich. Verhalte dich bitte etwas respektvoller ihr gegenüber. Und werde erwachsen.
Wer ghostet beweist soziale Inkompetenz. Wer sich vorher kurz und knapp verabschiedet, so wie du hier schilderst, ghostet meiner Meinung nach gar nicht, denn hier hat man das Thema für sich und den anderen abgeschlossen.
Gabs denn in der Zeit vorher schon mal irgendeine eine Auseinandersetzung, wo ihr euch in irgendwas nicht einig wart, so dass sie eine Ahnung hätte, warum es deiner Meinung nach mit euch nicht passt?