Ist für die Impressumspflicht ein "nicht gelistetes" Video genauso, wie ein "privates" Video?
Oder anders formuliert:
"Wenn ich meinen Kanal komplett ohne Gewinnerzielungsabsicht betreibe, reicht es dann, die Videos auf "nicht gelistet" zu setzen?"
Geht darum, dass viele Verwandte, Freunde, Bekannte von mir kein Googlekonto und/oder keine Anmeldung bei YouTube haben.
(Bitte bei den Antworten immer die Impressumspflicht von öffentlichen YouTubeKanälen im Hinterkopf haben.)
Dankeschön.
3 Antworten
Ein öffentlicher YouTube-Kanal hat keine Impressumspflicht. Dies besteht nach § 5 Absatz 1 Digitale-Dienste-Gesetz nur, wenn der Betrieb geschäftsmäßig (≈ wirtschaftlich) ausgeführt wird.
Das ist bei Privatvideos nicht der Fall (auch nicht, wenn diese öffentlich sind).
Ein nicht gelistetes Video gilt so lange als privat, bis du eine Veröffentlichung mithilfe des Links vornimmst.
Danke für Deine Antwort.
Aber dann verstehe ich nicht, warum in dieser Frage
https://www.gutefrage.net/frage/was-ist-wenn-ich-kein-yt-impressum-mache#comment-459269681
sogar regelrecht gewarnt wird.
Da gehts um irgendwelche Anwälte, die sich nur davon ernähren, dass sie private Kanalinhaber anzeigen. Oder so.
Ich hatte mit meinem Kanal ja nur vor, paar für mich interessante Sachen hochzuladen und wenn es jemandem gefällt, dann soll er sich daran erfreuen. Ganz ohne wirtschaftliches Interesse.
Dann habe ich es reduziert auf "nicht gelistet", damit ich den Link Freunden, Bekannten, Kollegen und Verwandten schicken kann. Natürlich wurde da schon ein Link an weitere Freunde geschickt.
Jetzt habe ich erstmal (unter Schock) alles auf "Privat" gestellt.
Deshalb diese Frage, weil ich wissen möchte, wie "offen" ich sein darf, ohne dass mir jemand "an den Karren fahren kann".
Danke fürs lesen. Du merkst, ich bin da voll neu und sehr vorsichtig.
Ich betreibe mehrere YouTube-Kanäle, den ältesten ab 2009 aktiv. Ich habe nie Monetarisierung aktiv gehabt und auch nie Kooperationen etc. eingebaut, habe dementsprechend auch kein Impressum.
Bis auf Urheberrechtsverletzungen habe ich aber nie irgendwelche Abmahnungen oder ähnliches erhalten. Ich kann natürlich auch nur aus meiner eigenen Erfahrung sprechen.
Es ist aber so, dass du – wenn du rechtlich gesehen kein Impressum brauchst – auch keins brauchst. Sonst dürfte ja niemand mehr (aus Angst) Videos hochladen. Ich wüsste auch nicht, dass man so eine Abmahnung kostenpflichtig abwehren müsste.
Ich hoffe ich nerve nicht. 🙏
Ist ein Video monetarisiert, wenn ich es öffentlich anzeigen lasse? (hab normalerweise eh nur "nicht gelistet" vor)
Was ist, wenn ich einen "nicht öffentlich" Link auf gute Frage poste? (So wie die Nutzer,die ein komisches Geräusch im Auto haben.)
Darf ich, anstatt einem Impressum, trotzdem eine Beschreibung in meinem Kanal eingeben?
Ist ein Video monetarisiert, wenn ich es öffentlich anzeigen lasse?
Nein, nicht automatisch. Monetarisierung ist das bewusste Schalten von Werbeanzeigen, von denen du am Umsatz beteiligt wirst. Um das zu aktivieren, muss dein Kanal den erforderlichen Status erreichen und du musst bei Google eine entsprechende Zahlungsmethode einrichten. Das ist nicht so einfach möglich. So kannst du mit deinen Videos Einnahmen erzielen - YouTube-Hilfe
Solltest du Inhalte von anderen Urhebern verwenden, an denen du keine Rechte hast, die der Urheber aber zulässt, kann es sein, dass das Video durch ihn monetarisiert wird. Dann gehen die Einnahmen aber nicht an dich.
Was ist, wenn ich einen "nicht öffentlich" Link auf gute Frage poste? (So wie die Nutzer,die ein komisches Geräusch im Auto haben.)
Dann veröffentlichst du dein Video. Der generelle Zugriff außerhalb deines persönlichen Umfeldes (Familie, Freunde) ist nahezu immer öffentlich. Wenn du das in einem privaten Forum oder einer WhatsApp-Gruppe postest, sieht es schon wieder anders aus, da kommt es dann aber auch auf die Anzahl der Leute an.
Darf ich, anstatt einem Impressum, trotzdem eine Beschreibung in meinem Kanal eingeben?
Diese Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn du eine Beschreibung deines Kanals (wer du bist, was du machst etc.) meinst, dann ist das natürlich erlaubt.
OK - also kann ich meine Videos nicht ausversehen monetarisieren. Gut.
Dieses veröffentlichte Video auf gute Frage - wenn das beispielsweise meinen Automotor enthalten würde, wie er Geräusche macht, weil ich dazu eine Frage habe - muss ich wegen sowas ein Impressum haben?
Die Frage nach meiner Beschreibung meines Kanals hast Du richtig verstanden. Danke. Deine Antwort hat mich schonmal zum Aufatmen gebracht.
Dieses veröffentlichte Video auf gute Frage - wenn das beispielsweise meinen Automotor enthalten würde, wie er Geräusche macht, weil ich dazu eine Frage habe - muss ich wegen sowas ein Impressum haben?
Da du damit keine Gewinnerzielungsabsicht hast und das auch nicht gewerblich machen möchtest, nein.
Wenn das alles so stimmt, dann hätte ich meinen Kanal garnicht auf komplett Privat schalten müssen.
Ich glaube auch, dass Du da wirklich die richtige Erfahrung und das Wissen dazu hast.
Komisch nur, dass der Antwortgeber in der verlinkten Frage so krass reagiert hat.
In Deutschland gibt es nur für kommerzielle Sites (oder Kanäle) eine Impressumspflicht.
In wie weit etwas öffentlich gelistet ist oder nicht, ist diesbezüglich nicht von Belang.
Wenn Youtube (von sich aus) Werbung davor schaltet wäre wenn es deren Problem - aber die haben ein Impressum. 😉
Danke.
Aber ich habe das so gelesen, dass es bereits Öffentlich ist, wenn jeder Dein Video sehen kann. Da gibts anscheinend Anwälte, die nur von sowas Leben.
Schau mal in diese Frage, die mich gestern so schockiert hat.
https://www.gutefrage.net/frage/was-ist-wenn-ich-kein-yt-impressum-mache#comment-459269681
Gleich die erste Antwort mit dazugehörigen Kommentaren.
Aber ich habe das so gelesen, dass es bereits Öffentlich ist, wenn jeder Dein Video sehen kann. Da gibts anscheinend Anwälte, die nur von sowas Leben.
Ich schätze, Du verwurschtelst hier das Thema "Urheberrecht" mit "Impressumspflicht". 😉
Mir wären auch nur Fälle bekannt in denen Kanalinhaber urheberrechtlich abgemahnt wurden - vor allem, wenn sie ihre Beiträge monetarisiert hätten.
Nur hier ist es egal, ob der Kanal kommerziell ist oder nicht.
...und es gibt natürlich die "Methode Habeck/Baerbock", die mittels Agentur gegen "Hassrede" bzw. was sie dafür halten, mit Abmahnungen vorgehen. Zusammen bereits über 1.000 Fälle seit Gründung der Ampel.
Nur hat das auch nichts mit einer Impressumspflicht zu tun.
Anyway: Ich verteile meine Videos lieber über meinen Cloudanbieter (Livedrive.com / Sitz in UK) mit personalisierten Freigabe-Links. Da ist Youtube außen vor - und man müsste schon sehr gezielt nach den Inhalten suchen um sie zu finden.
Ich hab mehrere Kanäle, auch monetarisiert und keine Sau interessiert sich für die Impressumspflicht. Falls doch was kommt ist das maximal eine Verwarnung und dann kannste dich immer noch drum kümmern.
Mich hatte die Antwort in der verlinkten Frage aus der Bahn geworfen. (Ist unter der Antwort von KevinHP verlinkt.)
(Ich mach mal ein separates Fenster auf, weil ich nur was einwerfen möchte.)
Ich hab den Paragraph 5 jetzt mal komplett durchgelesen.
Praktisch gesehen, bräuchte ich nur in meiner Kanalbeschreibung die rein private und nicht kommerzielle Absicht klar erwähnen. (hab ich größtenteils schon zu Beginn gemacht gehabt)
Und ich muss mich natürlich auch daran halten.