Ist es Zina, was mein Mann gemacht hat?


05.12.2022, 05:58

Er hat diese Frau nicht geheiratet auch nicht moslimisch vor einem Imam. Und er möchte sie laut seiner Aussage auch nicht heiraten, da er sie nicht liebt. Die Sache ist nur passiert, weil ihn seine Familie wegen den fehlenden Kindern so sehr unter Druck gesetzt hat.

maxhundert  04.12.2022, 22:45

Sind die beiden verheiratet, verheiratet gewesen, als sie miteinander geschlafen haben?

BadAngel89 
Fragesteller
 05.12.2022, 02:20

Angeblich sind sie nicht verheiratet, aber sie hofft, dass er sie noch heiratet.

KamTashtaki2  05.12.2022, 00:08

Von wo genau weißt du dass die beiden nicht die Nikah gemacht haben?

BadAngel89 
Fragesteller
 05.12.2022, 02:22

Sie behaupten beide, dass sie es nicht sind, sie hofft aber das es noch passiert, während mein Ehemann sagt, er würde es auch nicht wollen, aber natürlich kann das gelogen sein.

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn er die Frau nicht heimlich geheiratet hat, dann hat er definitiv Ehebruch begangen. Also Zina. In einem islamischen Land kann für sowas die beiden die Todesstrafe stehen. Da sieht man, wie kopflos der Mann und Frau dessen Familie waren. Einfach nur widerlich. Du hast das Recht auf Scheidung in so einem Fall.

Du selbst kannst sie ja nicht aussprechen, du müsstest deinen Mann darum bitten, sie auszusprechen. Verweiger er das, kannst du vor ein islamisches Familiengericht gehen, wenn ihr in einem islamischen Land geheiratet habt.

Ist das nicht der Fall und ihr habt hier geheiratet, dann gibt es diese Möglichkeit ja nicht. Wende dich dann bitte an die Brüder des Fatwa-Ausschusses. Die kannst du per Mail erreichen. Es gibt dort ein Ticketsystem, wo alle Fragen abgearbeitet werden. Die können dir in sha Allah weiterhelfen.

Hier die Mail-Adresse:

Fatwa@islamische-union.de

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

In deiner Erklärung finde ich einen ganz wichtigen Punkt der nicht ganz erwähnt ist und genau deswegen sagen hier viele es sei Zina und sind sogar so fest davon überzeugt, als wären sie selbst Augenzeugen des Aktes gewesen.

Das was fehlt ist, ob dein Ehemann mit dieser Frau eine Trauung vor dem Imam hatte oder nicht.

Ich denke schon, denn kein Elternteil würde die Tochter irgendeinem verheirateten Mann für die Zeugung eines Kindes zu Verfügung stellen.

Es wäre peinlich und moralisch absolut unvertretbar und es wäre eine Schande für die ganze Familie.

Daher glaube ich, das eine Trauung stattgefunden haben muss und dann ist es keine Zina mehr.

Das mal nur dazu!

Jetzt kommt das eigentliche Problem.

Viele raten dir, dich von deinem Ehemann scheiden zu lassen, was ja auch aus moralischen Gründen ohne Zweifel vertretbar ist, aber dieser Rat kommt daher, weil erstens die oben genannte Information fehlt und zweitens, weil einige auch mit der fehlenden Information auch so nichts anfangen können.

Dein Ehemann hätte auch vorher die Scheidung einreichen können und nach der Scheidung regulär heiraten können, aber soweit ich aus deinen Erklärungen entnehmen konnte, hat er es nicht getan.

Hast du eine Erklärung dafür, warum er das nicht getan hat?

Liegt es vielleicht daran, das er dich nicht gehen lassen kann, weil er dich noch liebt und die Vorstellung nicht ertragen kann, dich mit einem anderen Mann verheiratet zu sehen?

Oder hat er dir einen anderen nachvollziehbaren Grund genannt?

Nehmen wir an, du scheidest dich von deinem Ehemann, was ja auch dein gutes Recht ist, aber das muss auch wirklich gut überlegt sein, denn bei dem nächsten Mann den du kennenlernst, wirst du sagen müssen, dass du keine Kinder zur Welt bringen kannst

Er hat das Recht zu erfahren, dass er mit dir keine Kinder zeugen kann und somit müsstet ihr andere Wege gehen, die ebenfalls zu einer glücklichen Familie mit Kindern führen können.

BadAngel89 
Fragesteller
 05.12.2022, 06:02

Ich kann laut meinem Frauenarzt Kinder bekommen und befinde mich auch in Behandlung, damit es leichter klappt, also bin ich nicht Zeugungsunfähig wie hier unterstellt wird. Ja er liebt mich immer noch und möchte mich deshalb nicht gehen lassen. Laut ihm ist es nur passiert, weil ihn die Familie wegen den fehlenden Kindern so sehr unter Druck gesetzt hat. Er hat diese Frau nicht geheiratet auch nicht moslimisch vor dem Imam, weil er sie nicht liebt behauptet er zumindest.

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BadAngel89 
Fragesteller
 05.12.2022, 06:06
@BadAngel89

Wir sind jedoch moslimisch und standesamtlich verheiratet also hätte er sie auch ohne mein Einverständnis, da ich die erste Frau bin, nicht heiraten dürfen und das Einverständnis hatte er definitiv nicht.

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Andy1299  05.12.2022, 10:47
@BadAngel89

Strenggenommen muss er dich nicht um deine Erlaubnis bitten, wenn er sich mit einer weiteren Frau trauen lassen möchte, aber es wird grundsätzlich dazu geraten, damit der Familienfrieden bewahrt bleibt.

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Andy1299  05.12.2022, 10:56
@BadAngel89

Wenn er nicht mit der zweiten Frau eine Trauung hat, dann ist es definitiv eine Zina. Wie konnten die Eltern für so eine Sache ihre Zustimmung geben? Sowas habe ich ja noch nie gehört.

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Ontario  11.01.2023, 10:03
@BadAngel89

Schlimm für dich, dass sich dein Mann so unterdrücken liess,dass ihm nichts anderes übrig blieb, als mit der anderen Frau ein Kind zu zeugen.

Du kannst nichts dafür, wenn du zur Zeit kein Kind bekommen kannst. Doch das Verhalten der Verwandtschaft halte Ich für völlig daneben. Einen Mann quasi zum Geschlechtsverkehr mit einer anderen Frau zu zwingen ist in höchstem Masse verwerflich und ausbeinen Sicht, trägt Bauchhier die Verwandtschaft eine gewisse Schuld am Geschehen.

Wenn du deinen Mann liebst und er dich, dann lasst euch nicht scheiden.Vielleicht klappt es doch eines Tages nach erfolgreicher Behandlung und du kannst ein Kind bekommen.

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Laut Scharia müsste dein Mann gesteinigt werden, da er verheiratet war:

Außerehelicher, ohne Zwang ausgeübter Geschlechtsverkehr von mündigen, geistig gesunden, nicht miteinander verheirateten Eheleuten oder Ledigen wird laut Koran (Sure 24,2-3) mit hundert Peitschenhieben bestraft, die Überlieferung fordert für Verheiratete die Steinigung

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Hadd-Strafe#Unzucht_und_Ehebruch

Ansonsten ist eine Scheidung schwer zu erreichen für eine Frau:

Auch das auf Koran und Überlieferung gründende Scheidungsrecht benachteiligt die Frau gegenüber dem Mann: Die traditionelle Verstoßungsformel "Ich verstoße Dich", für die der Mann keinerlei Gründe benennen muss, reicht heute in vielen Ländern zwar nach staatlichem Recht nicht mehr aus. Dennoch wird sie teilweise weiter so praktiziert und dann auch vielfach gesellschaftlich anerkannt. Aber auch dann, wenn der Mann die Scheidung per Gerichtsprozess durchsetzen muss, ist sie für ihn nach wie vor einfacher als für die Frau. Sie muss - wenn sie überhaupt die Möglichkeit besitzt, eine Scheidung zu betreiben - immer einen Gerichtsprozess anstrengen und kann keine Verstoßung aussprechen. Sie benötigt zudem stichhaltige Gründe sowie meist Beweise für ein Fehlverhalten des Mannes, damit es zu einer Scheidung kommt. Vor allem gelten diejenigen Gründe als Fehlverhalten, die bereits die Scharia vorsieht, wie z. B. schwere geistige oder körperliche Krankheit, dauerhafte Erwerbslosigkeit bzw. Gefängnisaufenthalt, Vernachlässigung und Gewaltanwendung. Gleichzeitig wird eine Scheidung eine Frau häufig sozial stigmatisieren und wirtschaftlich in verzweifelter Lage zurücklassen. 
Auch die "widerrufliche" Scheidung ist dem Mann allein erlaubt, indem er die Scheidungsformel nur einmal ausspricht und seine Frau wochen- und monatelang in einem Schwebezustand zwischen Scheidung und Ehe halten kann. Die Entscheidung, ob der Ehemann spätestens vor Ablauf des vollendeten dritten Monats die Scheidung zurücknimmt und die Ehe fortsetzt oder den letzten Tag der Zurücknahmemöglichkeit einfach verstreichen lässt und die Frau als verstoßen gilt, liegt allein bei ihm. In den letzten Jahrzehnten haben allerdings etliche Länder die einfache Scheidung per Scheidungsformel für den Mann erschwert, indem z. B. nur dann Scheidungspapiere ausgestellt werden, wenn vor Gericht ein oder zwei Versöhnungsversuche nachgewiesen oder Vermittler berufen wurden.

Quelle: Die Scharia von Christine Schirrmacher, S. 44-45

Reich die Scheidung ein. Weder so ein Ehemann, noch solche Schwiegerelten sind tragbar. Dir zuzumuten mit dieser Frau auskommen zu muessen ist eine Unverschaemtheit

Nach deiner Geschichte gehend, hoert sich das nicht nach einem einmaligen Ausrutscher mit Folgen aus, sondern nach einem ausgekluegelten Plan/Vorhaben. Diese Dame war mit Sicherheit keine Unbekannte.

Wenn ich sowas hoere, platzt mir der Kragen und ich kann nur hoffen, dass du dich so schnell wie moeglich an einen Scheidungsanwalt wendest. Nicht um die Scheidung bitten, sondern sie verlangen.