Ist es verwerflich eine Backpfeife an seinen Enkel zu verteilen?


08.05.2022, 14:22

Die Frage ist verallgemeinert gestellt und nicht auf mich bezogen.

15 Antworten

Hallo Renata1233,

das ist Körperverletzung - und möglicherweise auch noch besonders auslegbar, da gegenüber einer schutzbefohlenen Person.

Diese Körperverletzung hatte eine lange Tradition, da sie nie geahndet werden konnte oder wollte. Sie war zu der Zeit schon so verwerflich, wie sie es auch heute noch ist: und ist kein Umgang in einer Konfliktsituation miteinander. Es gewinnt nicht eine stärkere oder unantastbare Person, sondern es dürfen immer alle gewinnen und etwas aus einer Situation heraus lernen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

nicht nur verwerflich - sondern sogar strafbar ..

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html

(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Renata1233 
Fragesteller
 08.05.2022, 14:21

ist es in der Schweiz meines Wissens nicht

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Manchmal gibt es Situationen, wo ein Kid dich immer weiter reizt und auf Warnungen absolut net reagiert, wo es seine Grenzen austestet. Wo du mit frommen Worten einfach net weiter kommst. Entweder lässt du dir dann weiter auf der Nase herumtanzen und pfeifst auf deine Autorität als Oma, oder du setzt ein Zeichen, das deinen Enkel wieder auf den Boden der Tatsachen zurückholt. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass manche Kids durch konsequent antiautoritäre Erziehung rücksichstlos, frech und respektlos werden. Damit tut man weder sich selbst, noch den Kindern einen Gefallen. In der Schweiz, so wie hier bei uns in Tschechien, ist deshalb die körperliche Züchtigung in der Familie noch erlaubt, natürlich maßvoll, und ich red hier auch net von Brutalität. Trotzdem wird es hier bestimmt wieder zu nem Aufschrei kommen, das ist verboten und die Kids werden psychisch krank, etc, etc. Ich kenne hier keinen von meinen Kumpels, der nen psychischen Schaden weg hat, nur weil er bei Ungehorsam den Hintern versohlt bekommt. Im Gegensatz zu nem Klaps auf den Hintern, wo nix passieren kann, musste bei ner Backpfeife aufpassen, keine Verletzung hervorzurufen, z.B. weil du auf die Ohren haust und das Trommelfell geschädigt werden kann. Aber prinzipiell denke ich, dass durch gezielten und net übertriebenen Schmerz ein Kind schneller lernen kann als mit 100 gut gemeinten Ermahnungen. Es muß sich eben erstmal an der heißen Herdplatte verbrennen, um zu merken, dass man da net hinfasst... In Deutschland mischt sich natürlich der Staat auch direkt in die Familie ein und du musst aufpassen, dass dir keiner bös will und dich anzeigt oder so. Wer hingegen sein Kind psychisch dauernd unter Druck setzt, es mit Liebsentzug straft usw., der hat im Allgemeinen nichts zu befürchten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
In der Schweizer Gesetzgebung existiert kein Verbot von Körperstrafen, wenn sie nicht zu sichtbaren Schäden führen. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass sie erlaubt sind. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts hat diese Schlussfolgerung bestätigt, indem sie körperliche Züchtigungen im Rahmen der Familie nicht als physische Gewaltakte betrachtet, wenn sie ein gewisses von der Gesellschaft akzeptiertes Mass nicht überschreiten und die Bestrafung nicht allzu häufig wiederholt wird (BGE 129 IV 216BGE 117 IV 14). ...
...Jedes Kind hat das Recht, vor Gewalt geschützt zu werden. So steht es in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes. Die Schweiz hat das Übereinkommen im Jahre 1997 ratifiziert und sich verpflichtet, es umzusetzen. Dazu gehört ein gesetzlich verankertes Recht für Kinder auf gewaltfreie Erziehung.

https://www.kinderschutz.ch/gewalt-in-der-erziehung#

In Deutschland verboten, in der Schweiz offensichtlich nicht! Zum Kotzen!

Auch eine Backpfeife trägt nicht dazu bei, dass man ein Kind vernünftig erzieht oder es etwas lernt, sondern zeigt nur die Hilflosigkeit einem Schwächeren gegenüber.

Ja. Ist es. Und nicht nur verwerflich. Dafür gibt es gar nicht genug negative Adjektive.