Ist es verboten WLan vom Nachbarn zu benutzen?

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Hallo. Mein Nachbar hat ein Portemonnaie in seiner Jacke. Ich habe testweise ein paar Taschen durchprobiert und es gefunden, herausgezogen und das Geld daraus entnommen. Geklaut ist das ja nicht, denn er hatte es einfach so in seiner Jacke. Ich das legal? Ich habe es ja nicht geraubt, sondern einfach nur genommen.

Klar? Du hast dir eine Leistung erschlichen und dafür einen Passwortschutz umgangen. Natürlich ist das strafbar.

Doch, natürlich hast Du es gehackt. - Du hast bewusst eine Sperre in einem fremden System überwunden.

Dass Dein Nachbar es Dir mit dem Erraten leicht gemacht hat spielt dabei keine Rolle.

Und natürlich ist die Verwendung illegal, Du stiehlst damit einen Teil seiner Bandbreite für die er bezahlt.

Ist nicht nur verboten, das ist sogar strafbar!

§ 202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html

weil ich hab es ja nicht gehackt

Natürlich hast Du es gehackt, auch wenn es nur zum Probieren war.

Das Ausprobieren von Passwörtern wird u.a. genauso auch beim echten "Hacking" gemacht.

Ja, es ist illegal.

Ich würde zum Nachbarn rübergehen und ihm sagen, daß Du versehentlich ganz einfach in sein WLAN gekommen bist und ihm raten, ein stärkeres Passwort zu nutzen.

"weil ich hab es ja nicht gehackt oder so"

Doch, genau das hast du getan, denn das ist, was Hacken bedeutet, indem man eben mit logischem Vorgehen sich den Zugang zu einem Fremden Netzwerk verschafft. Dass du dann noch übver den Explorer in Netzwerklaufwerke schauien könntest, ist dann der nächste Schritt des Hackings.

Was zwar auch nicht ganz den AGB der Internet-Provider entspricht, aber kaum zu verfolgen wäre: Du einigst dich mit dem Nachbarn gegenseitig auf Zugang, im Falle einer Störung.