Ist es verboten Reservierte Ware doch nicht zu nehmen?

3 Antworten

Ich wage mal zu behaupten, dass da bereits ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist. Du hast dem Verkäufer ja deinen Willen erklärt, dass du den Gegenstand haben willst und er hat seinen Willen bekundet, bei der vereinbarten Summe mit dem Verkauf einverstanden zu sein. So ein Kaufvertrag kann auch über FB oder mündlich entstehen. Und durch das Tauschen der Kontodaten gibt es auch Beweise für diesen Kaufvertrag. Bei privaten (nicht gewerblichen) Verkäufern gilt auch das 14-tägige Rückgaberecht nicht.

Ich würde den Verkäufer einfach bitten, den Gegenstand zu behalten und dich quasi aus dem Kaufvertrag zu entlassen. Wenn du Pech hast, besteht er aber auf die Erfüllung des Kaufvertrages, dann musst du natürlich trotzdem zahlen. Anders sieht es aus, wenn du der Verkäufer bist: dann ist der Käufer im Zweifel also zu Schadenersatz (deinem entgangenen Gewinn, weil sich die Ware möglicherweise an niemand anderen mehr verkaufen lässt, in dem Fall die abgemachte Summe) verpflichtet. Genaueres findest du im HGB (Handelsgesetzbuch)


verboten ist das falsche wort und es kommt auf die genaue absprache bei der reservierung an

man kann schadensersatzpflichtig werden

Nein denke nicht ..