ist es verboten Bücher einzuscannen und auf der Festplatte speichern und herumschicken?

7 Antworten

Kurze Antwort: ja

Lange Antwort: ja, aber.

Vollständige Bücher dürfen nur dann kopiert und vertrieben werden, wenn das Urheberrecht an der betreffenden Ausgabe in dem betreffenden Land erloschen ist. Für Deutschland gilt: 70 Jahre nach dem Tod der letzten, an der Ausgabe beteiligten wesentlichen Person (z.B. Verfasser, Herausgeber, Illustrator) erlischt für diese Ausgabe das Urheberrecht.

Beispiel: Die Abenteuer des Huckleberry Finn - von Mark Twain. Wenn Du z.B. die Ausgabe von 1920 aus dem Maschler Verlag Berlin hast, kannst Du diese problemlos einscannen und vertreiben. Für diese Ausgabe ist das Urheberrecht erloschen. Hast Du aber die Ausgabe aus dem Heyne-Verlag von 1969 darfst Du diese nur für Deinen eigenen Privatgebrauch kopieren; sie aber nicht vertreiben, da noch nicht einmal 70 Jahre seit deren Erscheinen - geschweige denn seit dem Tod der letzten beteiligten Person - vergangen sind.

Für wissenschaftliche Zwecke dürfen allerdings, etwa von Bibliotheken, Teilkopien angefertigt werden. Für normale Fernleihen bis zu 10%; für Dokumentlieferdienste wie Subito bis zu 15% eines Werkes. Dieser Dienst ist aber gleichzeitig auch deutlich teurer, weil sehr viel schneller als eine normale Fernleihe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Florian2915 
Fragesteller
 13.10.2022, 10:55

bist du dir da ganz sicher

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Florian2915 
Fragesteller
 13.10.2022, 11:20
@Janaki

was meinst du mit vertrieben und ist das in der ganzen eu so und auch in der Schweiz

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Janaki  13.10.2022, 11:34
@Florian2915

Jedes Land hat eigene Urheberrechts-Regelungen. Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als Dich für jedes entsprechende Land selbst schlau zu machen. Die Regeln für Deutschland habe ich Dir genannt.

Vertrieb bedeutet in diesem Fall, Du behältst den Scan nicht für Dich, sondern gibst vielen anderen die Möglichkeit, auf diesen zuzugreifen. Du würdest damit eine der so genannten Raubkopien in die Welt setzen und Dich strafbar machen, wenn das Werk, von dem der Scan stammt, in dem Land, in dem Du ihn anbietest, noch dem dort geltenden Urheberrecht unterliegt.

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Privatkopien sind zulässig, sie an Dritte (außerhalb des eigenen Haushalts) weiterzugeben, ist hingegen Strafbar.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Für dich selber kannst du das machen aber nicht herrumschicken, das wäre verboten und, wenn man es rausfindet würdest du Ärger bekommen.

Woher ich das weiß:Hobby – Bücherwurm

Wenn du selbst die Rechte an den Büchern hast (Urheberrecht / Copyright), dann kannst du damit machen was du willst.

Bei allen anderen Büchern, für die ein Urheberrecht (Copyright) besteht, wäre das Weitergeben von Kopien natürlich verboten, denn das wäre ein Verstoß gegen das Urheberrecht.


Florian2915 
Fragesteller
 12.10.2022, 22:47

außer wenn es antike bücher sind

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Rubezahl2000  12.10.2022, 22:49
@Florian2915
außer wenn es antike bücher sind

Dieser Kommentar macht keinen Sinn, denn es gibt keine antiken Bücher mit bestehendem Urheberrecht!

Für antike Bücher - wenn der Autor mind. 70 Jahre tot ist - besteht kein Urheberrecht mehr.

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Schicke Sie rum, und Du kannst schneller vor Gericht stehen, als Dir lieb ist, wegen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Und wenn Du dann riesen Pech hast, wirst Du zu Schadensersatz in Millionenhöhe Verurteilt.


Florian2915 
Fragesteller
 12.10.2022, 22:31

es hat jemand geschrieben ,,kann ich mir nicht vorstellen".kannst du mir vielleicht sagen wie es bei Zeitschriften ist .

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GhostDragon666  12.10.2022, 22:33
@Florian2915

Ja und?

Der hat keine Ahnung, wenn der Rest Dich auf das Urheberrecht/Copyright Hinweist.

Also:

Speichern JA.

Rumschicken NEIN.

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Rubezahl2000  12.10.2022, 22:54
@Florian2915

Der Kommentar mit antiken Büchern macht keinen Sinn, denn es gibt keine antiken Bücher mit bestehendem Urheberrecht!
Für antike Bücher - wenn der Autor mind. 70 Jahre tot ist - ist das Urheberrecht erloschen.

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