Ist es verboten, Briefe an einen Fake-Namen schicken zu lassen?

5 Antworten

"Steht auf dem Namensschild am Briefkasten oder auf dem Klingelschild der Name einer Person, die dem Vermieter gegenüber nicht zum Gebrauch der Mietsache berechtigt ist, kann der Vermieter grds. die Beseitigung des Namens verlangen.Etwas anderes kann sich allerdings u. U. aus dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben dann ergeben, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung der Wohnung an einen Dritten zwar noch nicht erteilt hat, der Mieter aber gem. § 553 BGB einen Anspruch auf deren Erteilung hat. Es gilt der (ungeschriebene) Grundsatz, dass rechtsmissbräuchlich bzw. treuwidrig i. S. d. § 242 BGB handelt, wer die Herbeiführung eines Zustandes verlangt, der sofort wieder rückgängig gemacht werden müsste bzw. könnte. Ist der Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung verpflichtet, erscheint es rechtsmissbräuchlich, für die Zeit bis zur Erteilung der Erlaubnis bzw. zu deren gerichtlicher Ersetzung die Beseitigung des Namensschildes zu verlangen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1997 – 30 REMiet 1/97- in Bezug auf eine Kündigung des Vermieters).

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der Vermieter gem. § 553 Abs.2 BGB in solchen Fällen, in denen ihm die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten ist, die Erlaubnis davon abhängig machen kann, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt. Im Hinblick darauf wird man das Beseitigungsverlangen des Vermieters nur dann als rechtsmissbräuchlich wegen des bestehenden Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis einordnen können, wenn der Mieter sich mit der Zahlung einer erhöhten Miete für den Fall einer Unzumutbarkeit i. S. d. § 553 Abs.2 BGB einverstanden erklärt hat."

Isendrak  08.11.2019, 12:17

Und falls er nicht zur Miete wohnt? ^^

0
Unkrauftstifter  08.11.2019, 12:18
@Isendrak

Der Vermieter wird erstmal davon ausgehen, dass da jemand ungemeldet zur Miete wohnt. Wenn man dann dem Vermieter erklärt, dass das nur ein Fakename ist, wird es mächtig ärger geben. Im Zweifelsfall ist es hier aber wohl "Wo kein Kläger, da kein Täter".

0
Isendrak  08.11.2019, 12:21
@Unkrauftstifter

Welcher Vermieter? o.O

Wenn jemand nicht zur Miete wohnt (und ja, sowas solls geben), dann gibts keinen Vermieter.

0
Unkrauftstifter  08.11.2019, 12:24
@Isendrak

der Fragesteller wollte einen falschen Namen an seinen eigenen Briefkasten kleben. Dementsprechend gibt es ja wohl einen Vermieter.

0
Paguangare  08.11.2019, 12:32
@Unkrauftstifter

Die Wohnungseigentumsverhältnisse gehen aus der Fragestellung überhaupt nicht hervor. Es mag selbstverständlich erscheinen, dass man auf den Briefkasten des selbstbewohnten Eigenheims schreiben darf, was man will, aber es könnte ja sein, dass der Fragesteller hieran Zweifel hat.

1
Isendrak  08.11.2019, 12:36
@Unkrauftstifter

Soll heißen, jemand, der in einem Eigenheim wohnt hat keinen eigenen Briefkasten oder wie ist das zu verstehen? o.O

0
Paguangare  08.11.2019, 12:49
@Isendrak

Wer in einem Eigenheim wohnt, hat natürlich auch in den meisten Fällen einen Briefkasten. Die Frage ist nur, ob er darauf ausschließlich die Namen der tatsächlich in dem Haus wohnenden Personen anbringen darf, oder ob er (da es sein Eigentum ist und ihm niemand hereinredet), auch "Donald Duck" auf das Schild schreiben darf, und sich dann an seine eigene Adresse eine Geschenksendung oder einen Brief an "Donald Duck" schicken lassen darf, von einem Absender, der weiß, dass "Donald Duck" ein Fake-Name ist, und der damit einverstanden ist.

0
Unkrauftstifter  08.11.2019, 12:51
@Paguangare

ja, tut mir Leid. Ich bin davon ausgegangen, dass die wenigsten ein Eigenheim besitzen. Meine Aussage setzt also voraus, dass es sich um eine Mietwohnung handelt.

0
Isendrak  08.11.2019, 12:52
@Paguangare

Ist mir bekannt. Die Frage war auch eigentlich an "Unkrautstifter" (siehe auch das @Unkrautstifter ganz am Anfang) gerichtet.

0

Generell ist es natürlich so, dass du beim Kauf (über eBay Kleinanzeigen) mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abschließt. Dieser wird offensichtlich in deinem Namen abgeschlossen.

Gibst du dem Verkäufer nun deinen richtigen Namen nicht an (etwa wenn du diesen gar nicht erwähnst) und nur die Versandadresse, so täuscht du natürlich den Verkäufer. Das ist in der Tat rechtswidrig.

Falls du den Verkäufer deinen richtigen Namen mitteilst bzw. klarstellst, dass die Person, an die der Artikel versendet wird, nicht du bist, so sehe ich auf den ersten Blick kein rechtswidriges Verhalten vorliegen, was natürlich nicht ausschließt, dass ich mich nicht irre.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

Woher ich das weiß:Hobby
JanKarsten 
Fragesteller
 08.11.2019, 12:19

Danke, das war natürlich ein fiktives Beispiel. Der Verkäufer/Verschenker ist sich bewusst, dass es sich um einen Fake-Namen handelt und hat damit kein Problem.

0
hanzzdieter  08.11.2019, 12:21
@JanKarsten

Also in dem Fall würde ich natürlich zunächst einmal sagen: "Wo kein Kläger, da kein Richter."

Ich hoffe, ich konnte dir helfen. Beste Grüße

Hans Dieter

1
Paguangare  08.11.2019, 12:44
@JanKarsten

Dann wäre der einzige, der hier getäuscht wird, der Postbote. Er würde fälschlich davon ausgehen, dass eine Person, die den Fake-Namen trägt, in der Wohnung wohnt oder dort (länger) zu Besuch ist.

Aber wenn der Postbote kein persönliches Interesse daran hat, dass der echte Empfänger die Ware nicht bekommen soll, kann es ihm doch egal sein, und ich kann denn Sinn der ganzen Fake-Aktion nicht begreifen.

Ein mögliches Szenario wäre: Der Zusteller kennt den wahren Empfänger der Ware und weiß, dass dieser minderjährig ist. In dem Paket befindet sich aber eine Ware, die nur für volljährige Empfänger legal wäre (Spiel mit FSK 18, pornographisches Material) und dies kann man dem Umschlag von außen ansehen. Der Zusteller würde den Empfänger bei seinen Eltern verpetzen statt die Ware auszuliefern.

Ein anderes Szenario: Der wahre Empfänger ist ein steckbrieflich gesuchter Terrorist, der in der Wohnung untergetaucht ist. Er will nicht, dass sein Versteck auffliegt.

Beides erscheint mir sehr unrealistisch. Deswegen bin ich gespannt, worum es geht.

1

Die Frage ist also:

1) Ist es verboten, sich unter falschem Namen etwas schenken zu lassen?

Das wiederum gliedert sich in die Fragen:

1 a) Ist es verboten zu lügen, wenn man nach dem eigenen Namen gefragt wird, und der Fragesteller davon ausgeht, dass man den echten Namen nennen würde?

1 b) Gibt es eine Pflicht, sich zu identifizieren, wenn man ein Geschenk annehmen will?

Es gibt kein Gesetz, dass besagt: "Du darfst nicht lügen." Es ist nur verboten, in einer solchen Weise zu lügen, dass man sich dadurch einen Vermögensvorteil schafft, den man nicht bekommen würde, wenn man die Wahrheit sagen würde.

Deswegen frage ich mich: Warum möchtest du denn nicht deinen wahren Namen nennen, sondern dir das Geschenk unter einem Fake-Namen bestellen? Kann es dem Absender nicht egal sein, ob das Geschenk an "Thomas Müller" oder an "Heinz Schmidt" geht?

2) Ist es verboten, auf einem Postbriefkasten einen Fantasienamen anzubringen?

Soweit ich weiß, gibt es kein Gesetz, das ein derartiges Verbot beinhalten würde und vorschreiben würde, dass auf einem Briefkasten ausschließlich die Namen der in der Wohnung amtlich gemeldeten Personen stehen dürften.

Nur im Rahmen einer Gesamtstraftat, ist dieser Falschname am Briefkasten verboten. Zum Beispiel, wenn man einen Betrug begehen will, wobei man sich unter falschem Namen eine Ware zukommen lässt und es vermeidet, sie ordnungsgemäß zu bezahlen, wobei man hofft, nicht erwischt zu werden, da durch den Falschnamen der echte Besteller und Empfänger nicht ermittelt werden kann. Die Straftat ist aber erst dann begangen, wenn man die Ware unter falschem Namen annimmt oder vortäuscht, der Empfänger würde im Haushalt leben.

JanKarsten 
Fragesteller
 08.11.2019, 12:28

"1 a) Ist es verboten zu lügen, wenn man nach dem eigenen Namen gefragt wird, und der Fragesteller davon ausgeht, dass man den echten Namen nennen würde?"

Das ist eine falsche Annahme deinerseits. Der Verschenker weiß Bescheid dass es ein falscher Name ist und hat kein Problem damit.

0
Paguangare  08.11.2019, 12:54
@JanKarsten

Das wusste ich zum Zeitpunkt deiner ursprünglichen Fragestellung noch nicht. Natürlich darf man sich unter Freunden beliebige Spitznamen und Pseudonyme geben und einander so bezeichnen.

Man darf nur nicht auf diese Weise eine Straftat (z.B. Betrug) begehen oder die eigene Identität gegenüber von Behörden vertuschen. Die Post ist aber keine Behörde mehr.

1

Nein, es ist grundsätzlich nicht verboten einen Phantasienamen zu benutzen. Nur gegenüber Behörden (z.B. Polizei) bist Du verpflichtet, Deine wahre Identität zu nennen, ansonsten darfst Du Dich nennen wie Du willst. Allerdings darfst Du nicht die Identität einer anderen (real existierenden) Person annehmen und natürlich auch keine anderen Straftaten begehen… wenn Du z.B. irgendwo „unter falschem Namen“ Schulden machst, könnte man das leicht als versuchten Betrug auslegen. Ein Schild am Briefkasten ist aber noch kein Problem.

ich habe das mal gemacht, mich hat niemand angesprochen darauf.

  • das heist nicht dass es trotzdem falsch gewesen sein kann
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung