Wie evella schon schreibt, glaube ich auch, dass die Bohnen nur ihre Konsistenz verlieren. Wegen der Haltbarkeit würde ich mir da keine Sorgen machen.

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Am besten den Arzt fragen und dann beim Arbeitgeber drauf bestehen, dass das Problem behoben wird :)

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Am eigenen Selbstbewusstsein arbeiten. Wenn du ihm nicht glaubt kommt das ja daher, dass du denkst er liebt dich nicht richtig etc. Das ist eigentlich ein Fall für eine Verhaltenstherapie. Frage ist ja: Warum sollte er lügen? Damit du dich besser fühlst? Warum will er, dass du dich besser fühlst? Weil er dich liebt :)

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SebaMed ist nicht verkehrt, die sind eigentlich sehr gut. Das Waschgel kannst du äußerlich gut anwenden, aber trotzdem: innere Waschung NUR mit klarem Wasser. So steht es auch auf der Packung. Waschung der Schleimhäute stört das natürliche Verhältnis und so kommt es noch eher zu Infektionen.

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Ich bin immer für Offensive. Oft haben sie nämlich keine konstruktive Erklärung und es stellt sich heraus, dass es einfach nur mit Sympathie zu tun hat. So lässt sich das dann vielleicht lösen oder du weißt zumindest woran du bist. Sag ruhig, dass dir das Sorge macht und du gerne wissen möchtest, was du besser tun könntest.

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"Steht auf dem Namensschild am Briefkasten oder auf dem Klingelschild der Name einer Person, die dem Vermieter gegenüber nicht zum Gebrauch der Mietsache berechtigt ist, kann der Vermieter grds. die Beseitigung des Namens verlangen.Etwas anderes kann sich allerdings u. U. aus dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz von Treu und Glauben dann ergeben, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Überlassung der Wohnung an einen Dritten zwar noch nicht erteilt hat, der Mieter aber gem. § 553 BGB einen Anspruch auf deren Erteilung hat. Es gilt der (ungeschriebene) Grundsatz, dass rechtsmissbräuchlich bzw. treuwidrig i. S. d. § 242 BGB handelt, wer die Herbeiführung eines Zustandes verlangt, der sofort wieder rückgängig gemacht werden müsste bzw. könnte. Ist der Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis zur Gebrauchsüberlassung verpflichtet, erscheint es rechtsmissbräuchlich, für die Zeit bis zur Erteilung der Erlaubnis bzw. zu deren gerichtlicher Ersetzung die Beseitigung des Namensschildes zu verlangen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.1997 – 30 REMiet 1/97- in Bezug auf eine Kündigung des Vermieters).

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass der Vermieter gem. § 553 Abs.2 BGB in solchen Fällen, in denen ihm die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten ist, die Erlaubnis davon abhängig machen kann, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt. Im Hinblick darauf wird man das Beseitigungsverlangen des Vermieters nur dann als rechtsmissbräuchlich wegen des bestehenden Anspruchs auf Erteilung der Erlaubnis einordnen können, wenn der Mieter sich mit der Zahlung einer erhöhten Miete für den Fall einer Unzumutbarkeit i. S. d. § 553 Abs.2 BGB einverstanden erklärt hat."

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Ich nehme ja bei der größe einfach immer die 1 weg. Das empfinde ich dann als Normalgewicht. Ideal soll wohl ein paar Kilo weniger sein, aber das finde ich nicht mehr schön und würde mich auch nicht wohl fühlen. also 65 Kilo bei 1,65 Größe fände ich voll okay.

Unterschied ist aber noch, wenn du zum Beispiel muskeln aufbaust. Muskeln wiegen mehr als Fett, also darfst du da auch ruhig mehr wiegen.

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Am besten gehst du damit zum Frauenarzt, der kann das Ding wieder rausfischen. Gefährlich wird es erst, wenn es zu lange drin bleibt, dann kann es zur Blutvergiftung kommen. Dein Frauenarzt kann dir da wirklich am besten helfen.

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fristlos kündigen kannst du deswegen nicht. Wenn du aber mit ihm darüber redest und ihm klar machst, dass du unglücklich bist, wenn du den Platz nicht nehmen kannst, lässt er sich vielleicht auf einen Aufhebungsvertrag ein.

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wenn du wartest, bucht sie das automatisch ab, aber mit Zinsen und in Raten. Es ist ratsamer die Abbuchung vom Konto selbst zu machen. Das geht in deinem Kundenkonto. Mache ich auch immer so, damit das direkt weg ist und keine Raten anfallen. Die Raten musst du aber nicht selber überweisen.

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