Ist es unmoralisch Erbstücke zu verkaufen?
Habe eine Uhr von meinem verstorbenen Opa geerbt sie ist 2000 Euro Wert wäre es unmoralisch diese zu verkaufen und mir mit dem Geld einen schönen Urlaub zu finanzieren?
18 Antworten
Das muss jeder selbst entscheiden. Ich persönlich würde es nicht machen. Vermutlich versteht man das eher, wenn man mal älter geworden ist.
Ein Urlaub ist schnell vorbei, aber die Uhr hast du bis an dein Lebensende, und sie erinnert dich an deinen Opa und du kannst sie (vielleicht) weitervererben. Das ist etwas besonderes.
Da sehe ich keine moralische Fragestellung. Dinge sind von den Eltern angeschafft worden, weil sie es sich so für sich gewünscht hatten. Ein Erbe hat vielleicht gefallen daran und wird sie dann behalten oder nicht, dann kann er sie verkaufen oder verschenken.
Ich sortiere in meinem Job ständig solche Erbschaften nach echt und unecht, wertvoll oder nicht. Und dann frage ich nach was von dem Schmuck behalten werden soll. Dann sind manchmal Änderungen nötig. Wenn etwas gar nicht mehr gefällt, dann mache ich Vorschläge zum Verkauf über die Schmuckbörse oder andere Portale wie die Bucht und gebe dann auch Preisempfehlungen.
Ich habe auch schon Geschwister als Erben gehabt, die eine bestimmte Brosche der Mutter alle drei als Erinnerung haben wollten. Dann habe ich zwei identische Kopien hergestellt, die so gut waren, dass die Kunden sie nicht unterscheiden konnten. Wer dann die Echte bekommt, haben wir dann mit Streichhölzern ausgelost.
Heinrich Butschal
Nein die Uhr zu behalten, obwohl du nichts darin siehst ist blöd.
Denke dir folgendes: würde dein Opa gewollt haben, dass die Uhr ungeliebt verstaubt und du keinen Urlaub machen kannst? Oder würde dein Opa gewollt haben, dass das Enkelkind einen schönen Urlaub macht und die Uhr vielleicht einen neuen BEsitzer findet, der die schätzt?
Nein, das entscheidet jeder mit seinem eigenen Gewissen.
Das ist von den Bedingungen abhängig. Wenn die Uhr das einzige Andenken an deine Oma ist - und sie die Uhr dir persönlich quasi als Erinnerung geschenkt hast, dann solltest du sie behalten. Wenn sie ganz einfach zum umfangreichen Nachlass gehörte, dann kann man sie ohne Gewissensbisse verkaufen.