Ist es strafbar einem Verkäufer eine schlechte Bewertung bei ebay zu geben?

35 Antworten

Naja du hättest zumindestens mit dem verkäufer kontakt aufnehmen können,und es dann geregelt.Aber ok du sagst das du eine schlechte Ware bekommen hast,normalerweise rechtlich gesehen,kannst du auch eine Negative bewertung abgeben.Das der verkäufer droht ist normalerweise ungewöhnlich aber das kann dir ja egal sein.Wenn er weiterhin droht,dann lösche die emails von ihm nicht und melde es beim eBay.Sowas darf es auch nicht geben.denn immerhin hat er ja ne Schlechte ware geschickt.

bewertungen sind da um gemacht zu werden ,niemand kann dich bestrafen ,nur in einem hat er schon recht ,du hättest sie zurück schicken können ,so das eine schlechte bewertung nicht ganz gerechtfertigt ist ,er hatte ja keine möglichkeit ehalten ,das zu ändern

du bist auch so ein käufre auf den man verzichten kann. du gibst ne rote ab ohne den verkäufer zu informieren...wenn du dir ne waschmachine bei amazon bestellst und die geht nicht, schmeißt du die dann auch weg und gibst ne schlechte rezession ab? was för ein blödsinn. der verkäufer kann doch auch mal fehler machen bzw wenns er kauft die ware auch nur ein und kann nicht hellsehen...und ja, es gibt fälle wo es gerichtlich geklärt wurde was bewertungen angeht und nein, alles darf man nicht wie man will, nur weil man ja käufer ist und meint das zu können. bewertungen können durch gerichtlichen beschluss als unzulässig erklärt werden wenn sie unwahrheiten enthalten oder eben falsch sind. du hast dem verkäufer nie ne chance gegeben das problem zu beheben. das war DEINE schuld und nicht die des verkäufers

Du darfst natürlich negativ bewerten. Ob das fair ist oder nicht, ohne vorherige Reklamation ... dahingestellt.

Du hast aber nicht erzählt, wie du deine Negative formuliert hast. Darauf kommt es am Ende an. Hast du Aussagen getroffen, die falsch oder ehrenrührig sind (oder was weiß ich noch), kann der Verkäufer mit guter Aussicht auf Erfolg klagen.

Hast du nur ganz nüchtern und sachlich den Sachverhalt dargestellt, lass ihn brüllen und vergiss das Ganze.

Ist zwar spät, aber mich nervts genauso.
Für nicht ganz so helle Köpfchen im "KURZFORMAT"

- Käufer ist verpflichtet Nachbesserung zu fordern "ZWEI MAL"

- Verkäufer täuscht nicht arglistig /Patronen waren schon immer mal kaputt und mal heile (vor allem bei den Re-Fill Systemen)
- Käufer bewertet negativ -> es entsteht sehr wohl ein Schaden beim Verkäufer
- Diese Bewertung ist unberechtigt, da der Käufer unberechtigt bewertet hat. Wer der Meinung ist er möchte alles 100% und alles um die Ecke kauft nicht im Internet, so gehts nämlich schneller!! - kostet blöderweise nur meist mehr. Käufer hätte also Artikel reklamieren MÜSSEN.

- Durch die negative Bewertung gegen die der Verkäufer keine Chance hatte, da der Käufer einfach zu Faul war seine Vertragspflichten nach zu gehen, ist ein erheblicher Schaden entstanden.
- weniger Leute kaufen oder überlegen es sich zweimal. Das kann teilweise ein Schaden von bis zu 3000 € am Tag sein.
- Ich würde es auch einklagen und ich würde auch gewinnen. Bewertung ist keine Meinungfreiheit in diesem Sinne, sondern wird erst dazu wenn alles berücksichtigt wurde. (Nachbesserung)

 

Bin gerne für weitere Fragen da.