Ist es nicht verboten sein großes Geschäft in freier Natur zu machen?

5 Antworten

Es ist überhaupt verboten irgendein Geschäft in der Öffentlichkeit zu machen u kann mit Bußgeld bestraft werden.

Jochen2 
Fragesteller
 10.01.2018, 13:23

Was ist mit dem Wald? Da gibt es ja auch bestimmt irgendwo ein Gebüsch. Auch ein kleines Geschäft?

Maleficent666  10.01.2018, 13:25
@Jochen2

Es ist Grundsätzlich verboten u wenn du erwischt wirst bezahlst du

Ich kenn einen der verlor seinen job weil er an nem Parkplatz gepinkelt hat u erwischt wurde.....

ScharldeGohl  10.01.2018, 13:27
@Jochen2

Auch der Wald ist kein Allgemeingut an sich, sondern gehört üblicherweise einer Gemeinde/Kommune.

Jochen2 
Fragesteller
 10.01.2018, 13:32
@Maleficent666

Das ist übertrieben. Da wäre selbst eine Abmahnung beim ersten Mal übertrieben.

Maleficent666  10.01.2018, 13:34
@Jochen2

Nope ist nicht übertrieben.... denn hygiene ist wichtig u nach dem wildpinkle ist keine hygiene gegeben..... kein Händewaschen nix.....ääkelhaft

Jochen2 
Fragesteller
 10.01.2018, 13:38
@Maleficent666

Was hätte er für einen Job? Wenn er beispielsweise mit Lebensmitteln zu tun hat kann er ja davor seine Hände waschen bzw desinfizieren.

Maleficent666  10.01.2018, 13:42
@Jochen2

Mit Menschen......

Öffentliches Urinieren und Defäkieren stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, keine Straftat.

Insofern ist das mit Bußgeld zu belegen.

Zivilrechtlich könnte der Besitzer der Fläche, auf die defäkiert wurde, auf Ersatz der Reinigungskosten klagen.

Nein es ist nicht verboten, solange nicht öffentliches Ärgerniss erregt wird.

Maleficent666  10.01.2018, 13:44

Da biste aber ganz falsch informiert

https://www.bussgeldkatalog.org/wildpinkeln/

TatStrafeUrinieren in der ÖffentlichkeitVerwarn- oder Bußgeld zwischen 35 - 5000 Euro

Urinieren in der Öffentlichkeit (besonders schwere Fälle)Bußgeld oder bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe

Altenberger  10.01.2018, 14:50
@Maleficent666

"Öffentlichkeit ist der Bereich des gesellschaftlichen Lebens, in dem Menschen zusammenkommen, um Probleme zu besprechen, die in politischen Prozessen gelöst werden sollen........"

Maleficent666  10.01.2018, 15:26
@Altenberger

Glaub was du Glauben willst ...es heißt nicht umsonst "wildpinkeln".... öffentkichkeit ist alles außerhalb von Räumlichkeiten.....bitee lass dich mal erwischen aber flenn net rum..

Verboten ,oder nicht.Mir wäre es egal,da die zweite Möglichkeit ein vollgesch.....ne

Hose bedeutet.

Wer will mich dazu zwingen?

Jochen2 
Fragesteller
 10.01.2018, 16:29

Sorry, dass ich das jetzt so direkt sage. Wie würdest du es finden wenn ich dir in den Garten sch...?

Wernerbirkwald  10.01.2018, 16:37

Eine Wiese ist kein Garten.Du hättest sicher die versaute Hose gewählt.

Jochen2 
Fragesteller
 10.01.2018, 20:22
@Wernerbirkwald

Natürlich nicht. Jeder normale Mensch kann es immer noch etwas zurück halten. Da muss man sich etwas zusammen reißen. War nur eine viertel Stunde. Das war ja nicht stundenlang

Wernerbirkwald  10.01.2018, 20:24

Jochen du bist in der glücklichen Lage immer eine viertel Stunde anzuhalten.

Muss das jeder können ?

Es ist Verboten,aber kann man diese Notdurft nachvollziehen glaube ich nicht das dies Bestraft wird.