ist es möglich rechtliche Schritte gegen einen Discounter wegen falscher Anschuldigung einzuleiten?
Am Samstag Nachmittag ist folgendes geschehen:
Ich ging von meinem Fitness Studio direkt noch zu einem Discounter um etwas einzukaufen, ich hatte meinen Rucksack mit den durchschwitzten Sportsachen auf. Ich bezahlte meinen Einkauf an der Kasse, wo anschließend 2 Angestellte des Discounters mich ansprachen und mich Aufforderten zwecks Klärung eines Sachverhaltes in ein Büro zu folgen.
Ich war völlig perplex und folgte den beiden Herren ins Büro. Dort gaben sich die beiden Herren als Ladendetektiv und stellvertretender Marktleiter zu erkennen und behaupteten, das ich Spirituosen (Schnaps) geklaut habe und Sie in meinen Rucksack reinschauen wollten.
Ich habe nicht geklaut und verwehrte diesen beiden Herren aus persönlichen Gründen meinen Rucksack zu dursuchen (da dort nur meine durchgeschwitzte Sportkleidung und Duschgel drin war). Der stellv. Marktleiter sagte mir das er jetzt die Polizei rufen werde. Ich sagte, machen Sie das, Sie werden allerdings in meinem Rucksack kein Diebesgut finden.
Nach ca. 30 Minuten kamen dann 2 Polizeibeamte und belehrten mich das ich unter Diebstahlsverdacht stehe und Sie meinen Rucksack dursuchen dürfen, was ich dann auch geschehen ließ. Sie fanden logischerweise außer meine Sportkleidung und mein Duschgel nichts. Die Anschuldigungen wurden auch sofort fallen gellassen.
Es kam keine Entschuldigung vom stellv. Marktleiter noch vom Ladendetektiv. Nun meine Frage: kann ich gegen diese üble Verdächtigung rechtlich vorgehen und diesen Ladendetektiv und stellv. Marktleiter wegen falscher Verdächtigung anzeigen?
12 Antworten
Ein kurzer Blick in den Gesetzestext .
Es liegt keine falsche Verdächtigung nach §164 StGB vor.
Nur etwas Falsches zu behaupten, sei nicht strafbar. Es müsse mit Absicht geschehen, damit die falsche Beschuldigung als Straftat gelte.
Nein, der Verdacht ist ja fallen gelassen worden. Du hast also wieterhin ein reines Zeugnis.
Und eine Entschuldigung kann man sich rechtlich nicht einfordern. Menschen, die einfach nur ihren Job machen, ist das auch nicht abzuverlangen. Entschuldigungen sind etwas rein gesellschaftliches, nichts juristisches.
Fehlende schwere Persönlichkeitsverletzung soweit Diebstahlsverdacht nicht in der Öffentlichkeit geäußert wird
Fazit:
Rechtliche Schritte kommen hier wohl eher nicht in Frage.
Als Verbraucher bist du jedoch nicht verpflichtet, die Umsatzziele des Marktes durch deine Einkäufe zu unterstützen.
Markt-Boykott sehe ich als einzige Möglichkeit.
Ob dies für dich eine Option ist, musst du selbst entscheiden.
Nein, kann man nicht.