ist es möglich rechtliche Schritte gegen einen Discounter wegen falscher Anschuldigung einzuleiten?
Am Samstag Nachmittag ist folgendes geschehen:
Ich ging von meinem Fitness Studio direkt noch zu einem Discounter um etwas einzukaufen, ich hatte meinen Rucksack mit den durchschwitzten Sportsachen auf. Ich bezahlte meinen Einkauf an der Kasse, wo anschließend 2 Angestellte des Discounters mich ansprachen und mich Aufforderten zwecks Klärung eines Sachverhaltes in ein Büro zu folgen.
Ich war völlig perplex und folgte den beiden Herren ins Büro. Dort gaben sich die beiden Herren als Ladendetektiv und stellvertretender Marktleiter zu erkennen und behaupteten, das ich Spirituosen (Schnaps) geklaut habe und Sie in meinen Rucksack reinschauen wollten.
Ich habe nicht geklaut und verwehrte diesen beiden Herren aus persönlichen Gründen meinen Rucksack zu dursuchen (da dort nur meine durchgeschwitzte Sportkleidung und Duschgel drin war). Der stellv. Marktleiter sagte mir das er jetzt die Polizei rufen werde. Ich sagte, machen Sie das, Sie werden allerdings in meinem Rucksack kein Diebesgut finden.
Nach ca. 30 Minuten kamen dann 2 Polizeibeamte und belehrten mich das ich unter Diebstahlsverdacht stehe und Sie meinen Rucksack dursuchen dürfen, was ich dann auch geschehen ließ. Sie fanden logischerweise außer meine Sportkleidung und mein Duschgel nichts. Die Anschuldigungen wurden auch sofort fallen gellassen.
Es kam keine Entschuldigung vom stellv. Marktleiter noch vom Ladendetektiv. Nun meine Frage: kann ich gegen diese üble Verdächtigung rechtlich vorgehen und diesen Ladendetektiv und stellv. Marktleiter wegen falscher Verdächtigung anzeigen?
12 Antworten
Nur etwas Falsches zu behaupten, sei nicht strafbar. Es müsse mit Absicht geschehen, damit die falsche Beschuldigung als Straftat gelte.
Nein, der Verdacht ist ja fallen gelassen worden. Du hast also wieterhin ein reines Zeugnis.
Und eine Entschuldigung kann man sich rechtlich nicht einfordern. Menschen, die einfach nur ihren Job machen, ist das auch nicht abzuverlangen. Entschuldigungen sind etwas rein gesellschaftliches, nichts juristisches.
Da hier nichts strafrechtlich relevantes Vorgefallen ist, kannst du auch niemanden anzeigen. Tust du es doch, wider besseren Wissens, begibst du dich in den Bereich der Strafbarkeit.
Ich kann verstehen, dass diese Situation für dich ärgerlich ist, aber du selbst hättest es nicht so ins Extreme treiben müssen. Sicherlich bist du nicht verpflichtet dem Marktpersonal deine Tasche zu zeigen, aber hättest du es doch getan, hättest du das Ganze auch selbst abkürzen können.
Eine "üble Verdächtigung" gibt es nicht, allenfalls eine "üble Nachrede" und eine "falsche Verdächtigung". Beides trifft hier, aus juristischer Sicht, jedoch nicht zu.
Eine Entschuldigung kann man nicht erzwingen. Aus Sicht des Marktleiters gibt es dafür jedoch auch keinen Grund. Er ist wahrscheinlich selbst angepi..t, weil sich das Ganze lange hingezogen hat.
Was mich jedoch wundert ist, warum es überhaupt zu dieser Situation kam. Kein Angestellter und kein Detektiv lehnt sich so weit aus dem Fenster, wenn er nicht sicher ist, dass irgendwas nicht stimmt. Nur weil jemand einfach nur einen Rucksack dabei hat, wird er nicht pauschal angesprochen. Hast du ihn mal im Laden abgehabt und drin rumgekramt, so dass dieser Eindruck erweckt werden konnte? Oder hast du ihn gar verbotenerweise als Einkaufskorb benutzt, wie es einige Leute machen?
Bei Verdacht auf Ladendiebstahl muss dieser Verdacht BEGRÜNDET sein. Das heißt, du musst dabei beobachtet worden sein. Das war hier natürlich nicht der Fall. Damit wärest du grundlos festgehalten worden, was einer Freiheitsberaubung gleich käme.
Wäre aber halt von einem Staatsanwalt zu prüfen, das ist recht schwierig zu sagen.
Also rein theoretisch gibt es wäre hier ein Grund für eine Anzeige gegeben. Ob was dabei raus kommt, ist dahin gestellt.
Grundsätzlich hast du natürlich die Möglichkeit, eine Anzeige zu machen, der Verdacht auf eine Straftat reicht dafür aus. Du musst vorher nicht noch groß prüfen, ob das auch eine war. DAS ist Sache der Justiz.
Damit wärest du grundlos festgehalten worden, was einer Freiheitsberaubung gleich käme.
Nicht ganz. Er ist freiwillig mitgegangen. Er hätte ja auch gehen können. Erst wenn sie ihn festgehalten hätten und somit am Gehen gehindert hätten, wäre das der Fall gewesen.
" Nun meine Frage: kann ich gegen diese üble Verdächtigung rechtlich vorgehen und diesen Ladendetektiv und stellv. Marktleiter wegen falscher Verdächtigung anzeigen?"
Du kannst jeden wegen allem anzeigen aber da wird logischerweise nichts dabei rauskommen. Sie hatten den Verdacht, der Verdacht war im Moment für den Markt begründet.
Und ein Recht auf Entschuldigung gibt es nicht und du hast dich halt auch noch unnötig angestellt (ich sage nicht dass du damit Unrecht hattest, aber dir ist schon klar wieso danach keiner angekrochen kam um sich zu entschuldigen)
Und was hat man dann davon? sich unnötig noch viel mehr aufgeregt.
sich unnötig noch viel mehr aufgeregt.
Mir würde es mehr Genugtuung als Aufregung verschaffen :o)
"du hast dich halt auch noch unnötig angestellt (ich sage nicht dass du damit Unrecht hattest, aber dir ist schon klar wieso danach keiner angekrochen kam um sich zu entschuldigen)"
Auch wenn es eventuell verständlich ist, der Superkarkt ist ein Servicedienstleister der gerade einen Kunden zu Unrecht des Diebstahls beschuldigt hat! Eine entschuldigung wäre das Mindeste.
ich denke nicht, dass er ihn beschuldigt hat, er hatte einen Verdacht und dem MUSS er nachgehen, was ist schon dabei? Jedes Kaufhaus, jeder Einzelhandel , jede Buchhandlung........ verlangt stichprobenhaft sogar von den Mitarbeitern, dass sei beim Ausgang stichprobenhaft kontrolliert werden - ohne MUCKS!! Leute, kriegt euch mal ein, es ist deren Job und geklaut wird wie bei den Raben, ich kenne Zahlen aus bestimmten Betrieben, unglaublich!!!
Sie müssen sich ja nicht entschuldigen, aber eigentlich sollte man das schon machen, einfach aus Respekt. Sollte ja nicht zuviel verlangt sein, dem Diebstahl beschuldigt zu werden ist ein Scheiß Gefühl. Und andere sehen das ja auch im Laden, dass man mit ins Büro genommen wird.
Und die Sache dann auch noch so verzögert das erst 2 Beamte kommen müssen um den Sachverhalt aufzuklären?
Der hätte von mir auch keine Entschuldigung bekommen.
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Das hätte ich allerdings auch getan.
Selbst wenn es keinen Anspruch auf Entschuldigung gibt, es wäre das Geringste was man erwarten könnte.
Ich würde u.U, den Vorfall der Geschäftsleitung des Unternehmens / der Discounterkette mitteilen.
Vielleicht haben diese den Anstand, sich zu entschuldigen.
Es geht dabei auch um das Ansehen / den Ruf des Unternehmens.