ist es möglich rechtliche Schritte gegen einen Discounter wegen falscher Anschuldigung einzuleiten?

12 Antworten

Ein kurzer Blick in den Gesetzestext .

Es liegt keine falsche Verdächtigung nach §164 StGB vor.

Nein, der Verdacht ist ja fallen gelassen worden. Du hast also wieterhin ein reines Zeugnis.

Und eine Entschuldigung kann man sich rechtlich nicht einfordern. Menschen, die einfach nur ihren Job machen, ist das auch nicht abzuverlangen. Entschuldigungen sind etwas rein gesellschaftliches, nichts juristisches.

Kaufhausdiebstahl: Kein Schmerzensgeld wegen falscher Verdächtigung

Fehlende schwere Persönlich­keits­verletzung soweit Diebstahlsverdacht nicht in der Öffentlichkeit geäußert wird

https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Oldenburg_13-U-14985_Kaufhausdiebstahl-Kein-Schmerzensgeld-wegen-falscher-Verdaechtigung.news17125.htm

Fazit:

Rechtliche Schritte kommen hier wohl eher nicht in Frage.

Als Verbraucher bist du jedoch nicht verpflichtet, die Umsatzziele des Marktes durch deine Einkäufe zu unterstützen.

Markt-Boykott sehe ich als einzige Möglichkeit.

Ob dies für dich eine Option ist, musst du selbst entscheiden.