Ist es heute noch zulässig eine Abschleppachse zu benutzen auch wenn sie eine Betriebserlaubnis hat.Mir ist aufgefallen man sieht keine mehr im Einsatz?
3 Antworten
Ich kenne die Schleppachse aus meiner lehrt´zeit , eine klasse Einrichtung Nur hatte die den Nachteil das die ganze Geschichte recht hochlastig und damit nstabil war und man wirklich sehr vorsichtig fahren mußte um den nicht abzuladen.
Für die heutige Zeit machcht sowas bestenfalls für den privaten Schraubereinsatz noch Sinn weil die klein und zulassungsfrei sind.. den Beleuchtungsbalken + Kabelstrang muß man auch anbringen ohne den Kundenwagen zu zerkratzen ist auch eine Herausforderung für so manchen..
Das die angetriebene Achse ist die die angehoben werden muß weil die heutigen Getriebe keine Sichelpumpe mehr haben die im Schub oder Zugbetrieb das Getriebe geschmiert haben..
Dann noch die Lenkung so befestigen / einrasten das das Gespann Geradeausläuft erfordert wissen und etwas sagen wir Mut . Das ist nicht ganz so einfach wie es mal eben aussieht.
Da ist der Transportanhänger doch erheblich einfacher, denn da müßen noch nichtmal alle Räder drannsein ( Unfallfahrzeug ) und man kann trozdem sicher transportieren.. und ggf sogar als Stellplatz nutzen um nicht zugelassene Fahrzeuge mal eben zwischenzulagern..
Zu meiner lehrzeit hat so ein guter Hänger mal eben 12-15 000 DM gekostet , heute gibt es die schon für drei bis fünftausend Euronen aus dem Osten.. Allerdings würde ich die nieh an meine Zugmnaschine hängen den trotz teils höherer Zuladung und EU Zulassung sind die Teile äusserst gefährlich..
Erklärung : Bei beladenem Hänger beginnt sich dieser je nach Strassenzustand zu verwinden was zu einem Eigenlenkverhalten führt. Das kommt zB auch insbesondere bei Spurrillen auf Autobahnen vor und wenn das passiert hat selbst ein erfahrener Fahrer selbst mit schwerer Zugmaschine die größten Probleme nicht im Graben zu landen oder den Hänger umzuwerfen.
Wenn ich sehe was mit welchen Zugfahrzeugen auf deutschen Autobahnen unterwegs ist und mit welchen Geschwindigkeiten wird mit Angst und Bange den das kann nicht gutgehen. Die Unfallstatistig erzählt ein Übriges..
Joachim
danke für den beitrag,würde sie nur privat benutzen nicht gewerblich und relativ selten.hat den Vorteil nimmt nicht viel Platz weg und wäre nur im näheren Umfeld/Freundeskreis
In Deutschland ist die Abschleppachse als Abschlepphilfe zulassungsfrei,
somit nicht zugelassen für den Fahrzeugtransport über längere Strecken,
sondern nur als Notmaßnahme im Falle des Liegenbleibens bis zur
nächsten geeigneten Werkstatt. Andernfalls werden zusätzliche technische
Maßnahmen am Anhänger notwendig sowie erweiterte Führerscheinpflichten
für den Fahrer des ziehenden Fahrzeuges. Zu beachten ist die geänderte
StVZO vom Januar 2010 (Wegfall des § 18). In Österreich ist eine
Abschleppachse in unbeladenem Zustand wie ein Anhänger zu behandeln -
das bedeutet, dass sie entweder ein eigenes Kennzeichen benötigt und
Haftpflichtversicherung zu bezahlen ist, oder dass sie ein nicht zum
Verkehr zugelassener Anhänger ist und damit nur maximal 10 km/h gefahren
werden darf.
Ich wundere mich immer, daß hier auf GF solche Fragen gestellt werden. Da kommen dann Antworten von Laien, die meist stümperhaft sind. Aber mit Google oder mir Wiki (s.o) hat man doch sofort die richtige Antwort.
Mich interessieren eher solche Fragen
https://www.gutefrage.net/frage/findet-ihr-meinen-po-zu-gross-bzw-zu-fett?foundIn=unknown_listing
Also wo es wirklich um lebenswichtige Probleme geht. Oder die Fragen wie lang der Penis eines 14 jährigen sein soll.
Bei solchen Fragen helfe ich immer gerne und hoffe hier bald den Titel als Experte zu bekommen
Na, dann drücke ich mal kräftig die Daumen.
Wenn ich an irgendeiner Stelle für Dich voten kann, werde ich es tun. Deutschland braucht nun mal Spezialisten für solch elementare Dinge! Menschen, die das Volk nach vorne bringen... mitfühlende, verständnisvolle und gleichzeitig clevere Richtungsvorgeber.
Nochmals Grüße, ------>
Danke. Mein Lebensziel ist hier Usermoderator zu werden.
Du meinst einen "Nachläufer"?
Mir ist nichts davon bekannt, daß die verboten worden sind. Aber in Betrieb gesehen habe ich auch seit Jahr und Tag keinen mehr.
Soweit ich weiß, fallen die Nachläufer unter §§ 30 und 31 StVZO.
Deine Antwort ist sicherlich präzise + hilfreich.
Wenn Du Dich allerdings über SOLCHE Fragen wunderst, dann weiß ich nicht, wie Du die Dutzenden Beiträge in Sachen
Handy geht nicht, ich glaub ich bin schwanger, mein Rücken tut weh - was kann das sein, bei meinem Golf klötert seit gestern vorne links irgendwas beim Rückwärtsfahren usw......
betrachtest.
Die Frage von Wollyuno hätte möglicherweise autodidakt geklärt werden können, fand ich jedoch nicht zum "wundern".
Außerdem mag ich solche Fragen aus dem Grund:
Man selbst stutzt beim Lesen und sagt sich, stimmt - lange nicht gesehen die "gute alte Schleppachse".
Sind tw. Themen, die einen ebenfalls interessieren, wo man dann einfach mal mitliest.
Aber wie gesagt, Deine Antwort ist wirklich sehr gut. Danke!
Grüße, ------>