Ist es erlaubt Polenböller online zu kaufen?

5 Antworten

Selbst wenn man sie problemlos bekommen könnte würde ich die Finger davon lassen, denn ich habe zwei gesunde Hände und möchte sie behalten.

Nicht ohne Grund gibt es Bestimmungen für Böller und es ist bestimmt nicht reine Schikane.

Soweit ich weiß ist der Erwerb hier in Deutschland verboten. 2018 gab es irgendwo eine große Razzia

Der Erwerb ist für Leute in Deutschland erlaubt wenn die eine Genehmigung nach §27 Sprengstoffgesetz haben

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@schlappeflicker
wenn die eine Genehmigung nach §27 Sprengstoffgesetz haben

Genau das ist entscheidend und das dürften wohl nur sehr Wenige sein.

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Wenn du 21 bist, kannst du dir hier in Deutschland einen Ausnahmegenehmigung nach §27 Sprengstoffgesetz oder kurz F3 Schein beantragen. Damit ist es dir erlaubt, Böller aus Polen zu kaufen. Es gibt auch deutsche Shops wie röder, Neumann oder Hegau die solche Böller an Scheininhaber verkaufen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Einfuhr, Besitz, Handel ist hier verboten. Ich würde es lassen.
Und gerade vor Sylvester kontrollieren sie viel mehr Pakete, genau wegen solcher Fragen.

Der Handel und Besitz ist nur für Leute ohne Ausnahmegenehmigung nach §27 Sprengstoffgesetz verboten

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@schlappeflicker

Falsch. Die Dinger haben Hier keine Zulassung, darum gibt es sicher keine Ausnahmegenemigung nach 27.

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@grisu2101

Zu deiner Info: eine "Zulassung" gibt es nicht mehr. Polnische Böller enthalten kein Schwarzpulver sondern blitzknallsatz (bks) und werden daher hier in Deutschland als Kategorie f3 feuerwerk eingestuft. Das reguläre silvesterfeuerwerk ist Kategorie f2. Mit einer Genehmigung nach §27 sprengstoffgesetz (das ist ein Schein) ist es dem Inhaber erlaubt, feuerwerk der Kategorie f3 zu kaufen, und dass das ganze Jahr über. Die Ausstellung ist eine reine Formsache. Und du kannst mir das ruhig glauben, ich hab diesen Schein seit 2 Jahren und hab seitdem nur noch polnisches feuerwerk an Silvester gezündet, das ich hier in Deutschland kaufe. Ich hole meine Silvesterbestellung übrigens nächste Woche in Schlüsselfeld bei Röder ab

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@schlappeflicker

Bleiben wir aber mal in Deutschland. Der deutsche Hersteller Zink, der bekannt ist für seine schönen Silvesterraketen, bietet ebenfalls f3 Ware an. Nur verkäuflich an Leute mit schein. Die Raketen haben kein bks drin, sondern haben einfach nur eine sehr hohe Menge an Explosivmasse. 200gramm um genau zu sein, hat das größte Modell (Bombenrakete 909). Normale Silvesterraketen haben maximal um die 20 gramm.

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@schlappeflicker

Das fand ich dazu:

Jeder Pyrotechnischer Gegenstand braucht ein CE Zeichen. Außerdem darfst du ohne den Besitz einer Erlaubnis nach §7, §20 oder §27 SprenG nur Feuerwerk der Kategorie F1, F2, T1 oder P1 nach DE verbringen. F3, F4, T2 und P2 sind für den Normalo in DE tabu. Darüber hinaus darf in F2 Böllern kein BKS drin sein (das was in "Polenböllern" drin ist)

Somit wären sie raus, und CE tragen sie wahrscheinlich auch nicht.

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@grisu2101

Und was ist mit den ganzen Shops in Deutschland, die polnische Böller verkaufen? Machen die das illegal?

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@grisu2101

Wenn ich will, gehe ich mit meinem 27er Schein und kann mir heute noch in Deutschland legal polnische Böller kaufen . Was soll ich mich da einlesen?

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@schlappeflicker
  • Im übrigen glaube ich nicht, dass Du mit einem §27 Schein überhaupt sowas kaufen kannst. Du bekommst damit das, was darin eingetragen ist, das kann Schwarzpulver oder Nitropulver zum widerladen sein.
  • Das dann auch nur in begrenzten Mengen. Ich hatte damalt 5 Kg für 5 Jahre eingetragen.

An Deiner Aussage stimmt demzufolge irgendwas nicht.
Auch Vogelschreck-Patronen wirst Du nicht bekommen, dafür braucht man einen Munitionserwerbsschein.
Polenböller fallen nicht unter §27. Und ohne BAM oder CE gehen die hier sowieso nicht.

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@grisu2101

Da täuscht du dich gewaltig. In meine Schein steht neber 5kg Schwarzpulver und 5 kg Böllerpulver auch drin, das ich "pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 3 (f3) ganzjährig kaufen und verwenden darf (niedriger Klassen mit eingeschlossen). Die Erlaubnis ist mit folgenden Auflagen erteilt.....

Die Beantragung erfolgte formlos mit einer kurzen E-Mail und Angabe des gesetztes, das für f3 keine Fachkunde nötig ist.

Hier aber noch ein Text dazu

Was benötigt man um F3 Feuerwerk zu kaufen

Als Privatperson um nichtkommerziell, also nur für sich selbst, F3 Feuerwerk zu kaufen und verwenden zu dürfen benötigt man eine Behördliche Erlaubnis nach §27 SprengG mit der Eintragung: Erwerb, Verbringen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F1-F3 oder ähnlich. Diese Erlaubnis wird Umgangssprachlich auch als F3 Schein oder 27er Schein Bezeichnet.

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@schlappeflicker

ok, dann ist das korrekt. Aber auch diese Produkte müssen CE haben.

Die Polenböller haben das oft nicht, darum sind sie hier nicht zugelassen, das meinte ich.

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@grisu2101

Du bekommst hier genug polenböller mit CE. Von Herstellern wie Klasek, dumbum, funke

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Wenn der Besitz schon illegal ist, so ist es doch eigentlich selbsterklärend, dass man es dann auch nicht einfahren sollte. :)

Wie soll etwas verbotenes erlaubt sein.

Trotzdem dürfte das Paket ankommen