Ist der einfuhr von französischen böllern nach Deutschland erlaubt?

2 Antworten

Ja, solange sie CE gekennzeichnet sind und auch in Deutschland in die Kategorien F1, F2, P1, oder T1 eingeordnet sind.

Alles was in Deutschland in die Kategorien F2+, F3, F4, P2 oder T2 eingeordnet ist, bedarf seperater Genehmigung oder Erlaubnis, und ist nicht einfach legal ab 18 (bzw 12 bei F1) so wie bei den oben aufgezählten Kategorien der Fall.

Die Franzosen haben aber allgemein strengere Gesetze wenn's ums Feuerwerk geht (zB weniger erlaubte Satzmenge bei Raketen meines Wissens). Heißt du wirst da drüben vermutlich nicht viel legales finden, was du nicht besser oder genauso gut bei uns auch bekommst. Andersrum wäre es schwieriger, viele bei uns völlig normale und legale Feuerwerksartikel aus'm Supermarkt sind in Frankreich drüben illegal für den Normalverbraucher.

Sofern diese keinen blitzknallsatz enthalten , maximal 6g Schwarzpulver enthalten , F2 sind und das CE Kennzeichen haben ja.